Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4911.91: Bilder, Bilddrucke und Fotografien

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4911.91 steht für Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4911.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4911.91
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 49BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  2. 4911Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  3. 4911.91Bilder, Bilddrucke und Fotografien

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.91

HS-Code4911.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE477/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-10

Bei den als "Fotobücher" bezeichneten Waren handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen sowie den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um gebundene Bücher, die gedruckte, personalisierte Fotos (farbig oder schwarz-weiß) für persönliche Zwecke enthalten. Das Format, die Bindungsart und der Umfang der einzelnen Fotobücher können variieren. Die Fotobücher sind im Zeitpunkt der Einfuhr entweder in einem Schuber aus Kunststoff oder in einem Schuber aus fester Pappe verpackt. Derartige Waren gehören als "Bilder, Bilddrucke und Fotografien" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems.

DE13221/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-16

Bei dem aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Druckerzeugnis mit der Aufschrift "333 Sticker - Autos" handelt es sich um eine Broschüre aus Papier (Format etwa 21 x 28 cm, Umfang 20 Seiten ohne Umschlag, Klammerheftung). Zehn Seiten enthalten insgesamt 333 zum Abziehen bestimmte, selbstklebend ausgerüstete, vorgestanzte, farbig gedruckte Sticker aus Papier mit unterschiedlichen Motiven. Die weiteren zehn Seiten erfüllen zum einen die Funktion als Trägerpapier für die Sticker. Zum anderen sind die Rückseiten mit Anregungen zum Gebrauch der Sticker, insbesondere das Verzieren von Gegenständen bzw. der Rückseiten sowie kindgerechte Rätsel schwarzweiß bedruckt. Die Sticker eignen sich aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht, mehrmals aufgeklebt und wieder abgelöst zu werden. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Sticker bestimmt wird.

DE13219/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Bei dem aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Druckerzeugnis mit der Aufschrift "333 Sticker - Dinosaurier" handelt es sich um eine Broschüre aus Papier (Format etwa 21 x 28 cm, Umfang 20 Seiten ohne Umschlag, Klammerheftung). Zehn Seiten enthalten insgesamt 333 zum Abziehen bestimmte, selbstklebend ausgerüstete, vorgestanzte, farbig gedruckte Sticker aus Papier mit unterschiedlichen Motiven. Die weiteren zehn Seiten erfüllen zum einen die Funktion als Trägerpapier für die Sticker. Zum anderen sind die Rückseiten mit Anregungen zum Gebrauch der Sticker, insbesondere das Verzieren von Gegenständen bzw. der Rückseiten sowie kindgerechte Rätsel schwarzweiß bedruckt. Die Sticker eignen sich aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht, mehrmals aufgeklebt und wieder abgelöst zu werden. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Sticker bestimmt wird.

DE13218/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Bei dem aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Druckerzeugnis mit der Aufschrift "333 Sticker - Prinzessinnen" handelt es sich um eine Broschüre aus Papier (Format etwa 21 x 28 cm, Umfang 20 Seiten ohne Umschlag, Klammerheftung). Zehn Seiten enthalten insgesamt 333 zum Abziehen bestimmte, selbstklebend ausgerüstete, vorgestanzte, farbig gedruckte Sticker aus Papier mit unterschiedlichen Motiven. Die weiteren zehn Seiten erfüllen zum einen die Funktion als Trägerpapier für die Sticker. Zum anderen sind die Rückseiten mit Anregungen zum Gebrauch der Sticker, insbesondere das Verzieren von Gegenständen bzw. der Rückseiten sowie kindgerechte Rätsel schwarzweiß bedruckt. Die Sticker eignen sich aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht, mehrmals aufgeklebt und wieder abgelöst zu werden. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Sticker bestimmt wird.

DE13216/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Bei dem aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Druckerzeugnis mit der Aufschrift "333 Sticker - Ostern" handelt es sich um eine Broschüre aus Papier (Format etwa 21 x 28 cm, Umfang 20 Seiten ohne Umschlag, Klammerheftung). Zehn Seiten enthalten insgesamt 333 zum Abziehen bestimmte, selbstklebend ausgerüstete, vorgestanzte, farbig gedruckte Sticker aus Papier mit unterschiedlichen Motiven, davon 121 mit Bezug zum Osterfest. Die weiteren zehn Seiten erfüllen zum einen die Funktion als Trägerpapier für die Sticker. Zum anderen sind die Rückseiten mit Anregungen zum Gebrauch der Sticker, insbesondere das Verzieren von Gegenständen, sowie kindgerechte Rätsel schwarzweiß bedruckt. Die Sticker eignen sich aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht, mehrmals aufgeklebt und wieder abgelöst zu werden. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Sticker bestimmt wird.

DE13220/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Bei dem aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Druckerzeugnis mit der Aufschrift "333 Sticker - Piraten" handelt es sich um eine Broschüre aus Papier (Format etwa 21 x 28 cm, Umfang 20 Seiten ohne Umschlag, Klammerheftung). Zehn Seiten enthalten insgesamt 333 zum Abziehen bestimmte, selbstklebend ausgerüstete, vorgestanzte, farbig gedruckte Sticker aus Papier mit unterschiedlichen Motiven. Die weiteren zehn Seiten erfüllen zum einen die Funktion als Trägerpapier für die Sticker. Zum anderen sind die Rückseiten mit Anregungen zum Gebrauch der Sticker, insbesondere das Verzieren von Gegenständen bzw. der Rückseiten sowie kindgerechte Rätsel schwarzweiß bedruckt. Die Sticker eignen sich aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht, mehrmals aufgeklebt und wieder abgelöst zu werden. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Sticker bestimmt wird.

DE13222/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Bei dem aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Druckerzeugnis mit der Aufschrift "333 Sticker - Pferde" handelt es sich um eine Broschüre aus Papier (Format etwa 21 x 28 cm, Umfang 20 Seiten ohne Umschlag, Klammerheftung). Zehn Seiten enthalten insgesamt 333 zum Abziehen bestimmte, selbstklebend ausgerüstete, vorgestanzte, farbig gedruckte Sticker aus Papier mit unterschiedlichen Motiven. Die weiteren zehn Seiten erfüllen zum einen die Funktion als Trägerpapier für die Sticker. Zum anderen sind die Rückseiten mit Anregungen zum Gebrauch der Sticker, insbesondere das Verzieren von Gegenständen bzw. der Rückseiten sowie kindgerechte Rätsel schwarzweiß bedruckt. Die Sticker eignen sich aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht, mehrmals aufgeklebt und wieder abgelöst zu werden. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Sticker bestimmt wird.

DE6029/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-14

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein etwa 50 x 50 cm großes Wandbild bestehend aus einer mit einer Abbildung des Eiffelturms farbig bedruckten Platte aus Acrylglas, die auf eine Streuplatte aus Acrylglas und eine Reflektorplatte aus Kunststoff (PVC) gelegt und verklebt und mit einem Rahmen aus Aluminium mit einer Aufhängevorrichtung versehen ist. Auf der Streuplatte sind LED-Streifen mit elektrischer Ausstattung aufgebracht. Das durch die Leuchtdioden abgestrahlte Licht dient der Unterstützung der Zierwirkung des Bildes. Abbildung siehe Anlage. Das Wandbild ist gemeinsam mit einer Fernbedienung mit einem Bluetooth-Adapter und einem Steckernetzteil in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel, die in einer klarsichtigen Kunststofffolie eingeschweißt ist, verpackt. Derartige Waren gehören als "Bilder, Bilddrucke und Fotografien" zur Unterposition 4911 91 des Harmonisierten Systems, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch das Wandbild bestimmt wird. Bei dem Wandbild handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 91 00: Hierher gehören z. B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert. (entfallen) bis

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.

Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.91?

Die Zolltarifnummer 4911.91 umfasst Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.91?

Der Drittlandszollsatz für 4911.91 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4911.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.91?

4911.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4911.91 im Zolltarif eingeordnet?

4911.91 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.91 erfasst, zum Beispiel DE477/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.91?

HS-Unterposition 4911.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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