Zolltarifnummer 4911.91.00: Bilder, andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4911.91.00 steht für Bilder, andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4911.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4911.91.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von folgenden Waren, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Faltschachtel verpackt sind: 1. neun konturiert zugeschnittene Elemente (Abmessungen: von 15 , 5 cm bis 35 , 5 cm), die beidseitig mit den Pflanzen verschiedener Getreidesorten farbig bedruckt sind, 2. neun quadratische Elemente (Abmessung: 2 , 7 cm x 2 , 7cm), die einseitig mit Früchten (Samen) verschiedener Getreidesorten farbig bedruckt und aus einem Bogen herauszulösen sind, 3. neun rechteckige Elemente (Abmessung: 6 ,0 cm x 1 , 2 cm), die beidseitig mit den Namen verschiedener Getreidesorten in englischer und französischer Sprache bedruckt sind, 4. neun rechteckige Elemente (Abmessung: 6 ,0 cm x 1 , 2 cm), die einseitig mit den Namen verschiedener Getreidesorten in deutscher Sprache bedruckt und aus einem Bogen herauszulösen sind, 5. ein rechteckiges (Abmessung: 6 ,0 cm x 1 , 2 cm) sowie neun quadratische Elemente (Abmessung: 2 , 7 cm x 2 , 7cm), jeweils herauslösbar aus einem Bogen, die unbedruckt und einseitig mit einem abwaschbaren Stift (nicht Gegenstand der vZTA) beschreibbar sind, 6. ein broschiertes Druckerzeugnis (sog. Kopiervorlage, 12 Seiten, klammergeheftet), das mit Aufgabenblättern in deutscher, französischer und englischer Sprache bedruckt ist. Die unter 1. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Pappe/Papier, auf die einseitig eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist, die wiederum mit einer bedruckten Kunststofffolie beklebt ist. Die unter 2., 4. und 5. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus einer Lage aus bedruckter oder unbedruckter Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist. Die unter 3. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus einer Mittellage aus einer flexiblen, dauermagnetischen Folie, die beidseitig mit einer Lage aus bedruckter Kunststofffolie beklebt ist. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Unterricht, um die verschiedenen Getreidesorten mit ihren Namen und Früchten zu erlernen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um 50 konturiert zugeschnittene Lebensmittelkärtchen (Abmessungen: max. etwa 6 x 9 x 0 , 5 cm), bestehend aus Magnetfolien mit einer Zwischenlage aus Zellkunststoff, deren Oberflächen einseitig mit einer bedruckten Kunststofffolie gleicher Größe beklebt sind. Die Folien sind mit verschiedenen Lebensmitteln (z. B. Zwiebel, Butter, Burger, Öl) sowie einer Zahl zur Nummerierung (1- 50) bedruckt. Sie dienen der Veranschaulichung von gesunden und ungesunden Lebensmitteln in Kombination mit einer Lebensmittelpyramide (nicht Gegenstand der vZTA). Die Kärtchen können aus vier vorgestanzten Bogen herausgetrennt werden (Abmessungen: etwa 17 x 35 x 0 , 5 cm). Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die Bilddrucke bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Druckerzeugnissen, die gemeinsam in einer Faltschachtel aus Wellpappe mit auf den Außenseiten mit Produktbildern und Produktinformationen bunt bedrucktem Papier beklebt und zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. 25 konturiert zugeschnittene Elemente in verschiedenen Größen, in insgesamt vier rechteckigen Bögen zum Herauslösen. Auf den Zuschnitten sind verschiedene Motive (z. B. Frosch, Laich, Schnecke) bunt aufgedruckt. 2. fünf zugeschnittene Elemente, die beim Nebeneinanderlegen einen Kreis ergeben (Durchmesser Kreis: etwa 40 , 0 cm), die gelb auf der Schauseite bedruckt sind und sich zum Beschreiben mit wasserlöslichen Stiften eignen. 4. ein broschiertes Druckerzeugnis (36 Seiten, Klammerheftung, sog. Handreichung für den Unterricht), das mit zum Lesen bestimmten Texten, Lückentexten und Abbildungen zum Thema Lebenszyklus der Tiere in drei verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) bedruckt ist. Die vorstehend unter 1. und 2. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Mittellage aus Schaumstoff, auf die rückseitig eine passgenaue, flexible, dauermagnetischen Folie aufgebracht ist und auf der Schauseite eine bedruckte Kunststofffolie aufgebracht ist. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Schulunterricht zur Darstellung des Lebenszyklus für Kinder ab 5 Jahren. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Verwendung und die Menge durch die unter 1. beschriebenen Elemente bestimmt wird. Diese stellen sich jeweils als aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 9100 der kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um 26 quadratische Magnetfolienzuschnitte (Abmessungen: 8 , 0 cm x 8 , 0 cm) mit leicht abgerundeten Ecken, die auf der Schauseite mit einer mit verschiedenen Szenerien aus dem Alltag (z. B. Kind beim Essen, Spielen und im Musikunterricht) für Kinder ab 2 Jahren bunt bedruckten Kunststofffolie beklebt sind. Die Erzeugnisse sind in einer unbedruckten Faltschachtel aus Wellpappe verpackt. Die Bildkarten werden in der Sprachförderung/Artikulation und im Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Bereich eingesetzt und sollen beim Betrachten Sprechanlässe geben sowie zur Strukturierung des Alltags dienen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Druck bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. 37 quadratische Magnetfolienzuschnitte (Abmessung: etwa 12 , 0 cm x 12 , 0 cm), die schauseitig mit einer jeweils mit einem Bild bedruckten Kunststofffolie beklebt sind (z. B. eine Dose, eine Ente), 2. zwei quadratische Magnetfolienzuschnitte (Abmessung: etwa 12 , 0 cm x 12 , 0 cm), die schauseitig mit unbedruckter Kunststofffolie beklebt sind. Die Waren sind gemeinsam in einer mit Produktinformationen bunt bedruckten Pappschachtel verpackt. Sie dienen als Tafelmaterial im Unterricht, um die verschiedenen An-, Um- und Zwielaute zu erlernen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren wesentlicher Charakter nach der Menge und dem Umfang durch die bedruckten Magnetfolienzuschnitte bestimmt wird. Bei den aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Magnetfolienzuschnitten wird der wesentliche Charakter im Hinblick auf die Verwendung (Übung von An-,Um- und Zwielauten) durch die bedruckten Kunststofffolien bestimmt. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Druckerzeugnissen, die gemeinsam in einer Faltschachtel aus Wellpappe zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. 140 konturiert zugeschnittene Elemente (maximale Abmessungen: 13 cm), auf denen verschiedene Motive (z. B. Apfel, Kuh, Luftballon, Auto, Mädchen und Junge) farbig aufgedruckt sind, 10-fach sortiert. 2. 42 quadratische Elemente (Kantenlänge: etwa 5 , 3 cm), welche mit den natürlichen Zahlen von 0 bis 20 schwarzweiß bedruckt sind, 2-fach sortiert. 3. 14 quadratische Elemente (Kantenlänge: etwa 5 , 3 cm), welche mit den Rechenzeichen "+", "-", "x", ":", "=", ">", "<" bedruckt sind, 2-fach sortiert. Die vorstehend beschriebenen Elemente mit einer Gesamtstärke von etwa 4 mm bestehen jeweils aus einer Mittellage aus Zellkunststoff, die auf der Schauseite mit einer mit den Motiven, Zahlen und Rechenzeichen bedruckten Lage aus Kunststofffolie beklebt und mit einer weiteren Lage aus transparenter Kunststofffolie abgedeckt ist. Auf der Rückseite sind die Elemente jeweils mit einer passgenauen flexiblen, dauermagnetischen Folie abgedeckt. Die unter 1. beschriebenen 140 Bildmotive sind vorgestanzt zum Herauslösen aus zehn rechteckigen Platten des beschriebenen Lagenerzeugnisses bestimmt. Die Ware soll im Schulunterricht der Primarstufe eingesetzt werden. Dabei können die Elemente auf einem magnetisch haftenden Untergrund angeordnet werden, um die Grundrechenarten und Mengenvergleiche im Zahlenraum 0 bis 20 zu veranschaulichen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren wesentlicher Charakter nach der Menge durch die unter 1. beschriebenen Elemente bestimmt wird. Diese stellen sich als aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren dar, bei denen die Bilddrucke hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend sind. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (nicht selbstklebend) in unterschiedlichen Abmessungen (etwa 60 x 30 cm, 100 x 50 cm oder 150 x 60 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig vollflächig mit Bildmotiven (z. B. Unterwasserlandschaft) farbig bedruckt. Sie sollen zu Dekorationszwecken auf die Rückwände von Zimmeraquarien aufgebracht werden und sind einzeln, zusammen mit einem mit Produktinformationen bedruckten Einleger aus Papier, in einer bedruckten Schachtel mit Sichtfenster und Eurolochung verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Een wanddecoratie met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - een samengesteld artikel bestaande uit een poster, een lijst en een glasplaat; - een ingelijste, abstracte afbeelding van een sinaasappel op papier bedoeld voor decoratie aan een muur; - in vorm van een poster; - een lijst van hout; - een glasplaat; - machinaal vervaardigd; - rechthoekig van vorm; - afmetingen 65 x 85 cm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4911 91 00: Hierher gehören z. B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert. (entfallen) bis
Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.91.00?
Die Zolltarifnummer 4911.91.00 umfasst Bilder, andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 4911.91.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4911.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.91.00?
4911.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4911.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
4911.91.00 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien > 491191 Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15526/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.91.00?
KN-Code 4911.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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