Zolltarifnummer 4911.91.00: Bilder, andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4911.91.00 steht für Bilder, andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4911.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4911.91.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam auf einer Pappunterlage in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel aufgemacht sind: 1. 37 quadratische, vorgestanzte Zuschnitte (sog. Bildkärtchen, Abmessungen etwa 2 , 0 x 2 , 0 cm), jeweils aus einer bedruckten Lage aus Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist, die aus zwei rechteckigen, etwa 15 , 5 bzw. 18 , 0 x 8 , 0 cm großen Trägern aus den selben Stoffen herausgelöst werden sollen. Sie sind jeweils schauseitig mit verschiedenen Bildmotiven (z. B. Auto, Apfel, Löwe) farbig bedruckt. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (sog. Sortierfeld, Abmessungen etwa 14 , 5 cm x 12 , 5 cm) aus einer beidseitig mit Kunststofffolie überzogenen dauermagnetischen Folie. Die Schauseite ist in 42 quadratische Felder unterteilt, von denen 37 mit den unter 1. genannten Bildmotiven farbig bedruckt sind, während die anderen fünf Felder unbedruckt sind. Die Rückseite ist unbedruckt. Das Erzeugnis dient der Rücksortierung und Aufbewahrung der unter 1. und 3. beschriebenen Waren. 3. Zwei quadratische, vorgestanzte Zuschnitte (Abmessungen etwa 2 , 0 x 2 , 0 cm), jeweils aus einer unbedruckten Lage aus Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist, die gemeinsam mit einem Teil der unter 1. beschriebenen Waren auf einem Träger aus den selben Stoffen aufgemacht und aus diesem herauszulösen sind. Abbildung siehe Anlage. Die Zusammenstellung soll Schülern beim Erlernen der Buchstaben und deren Laute helfen und dient der Lese- und Rechtschreibförderung im Schulunterricht sowie der Sprachförderung bei Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör-, Schluck- und Mundbewegungsstörungen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem unbedruckten Karton aus Wellpappe verpackt sind: 1. eine etwa 62 x 48 cm große bedruckte Matte mit abgerundeten Ecken, die auf der Vorderseite mit dem Zifferblatt einer Uhr (Durchmesser: etwa 30 cm) bedruckt ist, 2. sechs rechteckige unterschiedlich große sog. Wortkarten, die mit Text bedruckt sind, 3. zwei drehbar miteinander verbundene Zeiger (Stunden- und Minutenzeiger) aus Zellkunststoff, die schauseitig mit farbiger Kunststofffolie überzogen und am Befestigungspunkt mit einem scheibenförmigen Dauermagneten versehen sind. Die unter 1. und 2. beschriebenen Waren bestehen jeweils aus einer Lage flexibler dauermagnetischer Folie, die einseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie überzogen sind. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Englischunterricht zum anschaulichen Einstieg in das Thema "Zeit". Eine Einreihung als Lernspielzeug in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da mit Hilfe der Wortkarten lediglich Begrifflichkeiten veranschaulicht werden, aber nicht spielerisch die Zeit bzw. Uhr an solches erlernt wird. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Menge durch die unter 1. und 2. beschriebenen Waren bestimmt wird. Diese stellen sich als aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Innerhalb der Pos. 4911 ist die unter 1. beschriebene Ware (=Bilddruck) im Hinblick auf den Umfang charakterbestimmend. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. zwei Streifen aus Papier (Breite: etwa 15 und 45 mm, Länge: etwa 2 m), die schauseitig regenbogenfarbig bedruckt und mit irisierendem Glitter verziert sind. Die Rückseiten sind mit einer schwach selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis ausgestattet. Die Streifen sind jeweils auf einer Papphülse zu einer Rolle aufgewickelt. 2. eine zusammengesetzte Ware in Form einer quaderförmigen Schachtel aus Pappe mit rechteckiger Aussparung auf der Vorderseite und Eurolochung an der Oberseite sowie einer eingesetzten gezahnten Abreißkante aus unedlem Metall zum Abtrennen der Streifen auf die jeweils erforderliche Länge. Die zwei Rollen sind gemeinsam in die unter 2. beschriebene Pappschachtel eingelegt und mit dieser in einem Schuber aus durchsichtiger Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Streifen sollen zu Dekorationszwecken (z. B. beim Verpacken von Geschenken oder Dekorieren von Karten) verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, bei der die Rollen insbesondere im Hinblick auf die Anzahl/Menge den Charakter bestimmen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke (Bilddrucke)" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von wie folgt beschriebenen Erzeugnissen, die gemeinsam in einer unbedruckten Faltschachtel aus Wellpappe zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. 60 quadratische Bildkarten mit abgerundeten Ecken (Abmessungen: 8 , 0 cm x 8 , 0 cm), auf denen schauseitig verschiedene Motive (z. B. Mund, Klatschen, Schnipsen, Stampfen) farbig aufgedruckt sind (10 Stück von jedem Motiv), 2. 20 quadratische Zahlenkarten mit abgerundeten Ecken (Abmessungen: 8 , 0 cm x 8 , 0 cm), die schauseitig jeweils viermal mit den Zahlen von 1 bis 4 und zweimal mit den Zahlen 5 und 6 schwarz auf weißem Grund bedruckt sind, 3. sechs quadratische Karten mit abgerundeten Ecken (Abmessungen: 8 , 0 cm x 8 , 0 cm), die unbedruckt sind, 4. ein broschiertes Druckerzeugnis (sog. Anleitungsheft, 8 Seiten, klammergeheftet), mit einer Inhaltsübersicht und Anwendungsbeispielen in drei verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch). Die vorstehend unter 1., 2. und 3. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Lage aus Kunststofffolien (PP-Druckpapier), die auf einer passgenauen, flexiblen, dauermagnetischen Folie aufgebracht sind. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Schulunterricht zur Förderung von Gehör und Rhythmusgefühl für Kinder ab 4 Jahren. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und die Menge durch die unter 1. und 2. beschriebenen Elemente bestimmt wird. Dabei handelt sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Innerhalb der Pos. 4911 handelt es sich bei der Ware aufgrund der Menge der unter 1. beschriebenen Waren um andere Bilddrucke. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Erzeugnissen, die gemeinsam in einer Faltschachtel aus Wellpappe (auf den Außenseiten mit Produktbildern und Produktinformationen farbig bedruckt) zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. einem farbigen Bilddruck (Motiv: Zug mit zwei Waggons), der aus drei schauseitig bedruckten und mit jeweils vier Metallösen ausgestatteten Teilstücken zusammengesetzt wird, 2. 20 Magnetfolienkreisen (sog. Wendeplättchen), die beidseitig mit roter bzw. blauer Kunststofffolie beklebt sind, 3. einem broschierten Druckerzeugnis (sog. Handreichung, 13 Seiten, klammergeheftet), das mit zum Lesen bestimmten Texten, Aufgabenstellungen und Abbildungen zum Thema Rechnen in fünf verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) bedruckt ist. Das vorstehend unter 1. beschriebene Element besteht aus einer Lage aus Kunststofffolie (PP-Druckpapier), die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist. Die vorstehend unter 2. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus einer Mittellage aus einer flexiblen, dauermagnetischen Folie, die beidseitig mit einer Lage aus Kunststofffolie (PP-Druckpapier) beklebt ist. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Schulunterricht zur Veranschaulichung des Zahlenraums bis 20 und der Durchführung von Rechenoperationen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch das unter 1. beschriebene Element bestimmt wird. Dieses stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckte Kunststofffolie (=Druckerzeugnis) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Druckerzeugnissen, die gemeinsam in einer Faltschachtel aus Wellpappe, die auf den Außenseiten mit Produktbildern und Produktinformationen bunt bedrucktem Papier beklebt ist, zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. 21 konturiert zugeschnittene Elemente in unterschiedlichen Größen, die schauseitig mit verschiedenen Motiven der menschlichen Geschlechtsorgane (z. B. Gebärmutter, Penis, Samenzellen) farbig bedruckt sind, 2. 15 rechteckige Elemente (Abmessungen (L x B): 6 , 0 cm bis 39 , 5 cm x 3 , 2 cm), die beidseitig mit den Bezeichnungen der einzelnen Geschlechtsorgane des männlichen und weiblichen Körpers in deutscher und englischer Sprache bunt bedruckt sind, 3. ein broschiertes Druckerzeugnis (sog. Lehrbegleitheft mit Kopiervorlagen, Format: DIN A4, 62 Seiten, Klammerheftung), das mit zum Lesen bestimmten Texten, Lückentexten und Abbildungen zum Thema menschliche Geschlechtsorgane in drei verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) bedruckt ist. Die vorstehend unter 1. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Lage aus Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht sind. Die vorstehend unter 2. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Mittellage aus passgenauer, flexibler, dauermagnetischer Folie und sind auf beiden Schauseiten mit einer Lage aus Kunststofffolie versehen. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Schulunterricht und sollen Kindern die menschlichen Geschlechtsorgane sowie die Entstehung eines Kindes kindgerecht erklären. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Verwendung und die Menge durch die unter 1. und 2. beschriebenen Elemente bestimmt wird. Dabei handelt sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Innerhalb der Pos. 4911 sind die anderen Bilddrucke (Nr. 1) aufgrund der Menge charakterbestimmend. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" in die Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Panneau de décoration, imprimé sur ses deux faces, de type poster en papier plastifié (Polypropylène) selon les données transmises par l'opérateur, destiné à décorer l'arrière d'un aquarium. Le produit est présenté en emballage sous plusieurs références et plusieurs tailles.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von folgenden Waren, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Faltschachtel verpackt sind: 1. neun konturiert zugeschnittene Elemente (Abmessungen: von 15 , 5 cm bis 35 , 5 cm), die beidseitig mit den Pflanzen verschiedener Getreidesorten farbig bedruckt sind, 2. neun quadratische Elemente (Abmessung: 2 , 7 cm x 2 , 7cm), die einseitig mit Früchten (Samen) verschiedener Getreidesorten farbig bedruckt und aus einem Bogen herauszulösen sind, 3. neun rechteckige Elemente (Abmessung: 6 ,0 cm x 1 , 2 cm), die beidseitig mit den Namen verschiedener Getreidesorten in englischer und französischer Sprache bedruckt sind, 4. neun rechteckige Elemente (Abmessung: 6 ,0 cm x 1 , 2 cm), die einseitig mit den Namen verschiedener Getreidesorten in deutscher Sprache bedruckt und aus einem Bogen herauszulösen sind, 5. ein rechteckiges (Abmessung: 6 ,0 cm x 1 , 2 cm) sowie neun quadratische Elemente (Abmessung: 2 , 7 cm x 2 , 7cm), jeweils herauslösbar aus einem Bogen, die unbedruckt und einseitig mit einem abwaschbaren Stift (nicht Gegenstand der vZTA) beschreibbar sind, 6. ein broschiertes Druckerzeugnis (sog. Kopiervorlage, 12 Seiten, klammergeheftet), das mit Aufgabenblättern in deutscher, französischer und englischer Sprache bedruckt ist. Die unter 1. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Pappe/Papier, auf die einseitig eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist, die wiederum mit einer bedruckten Kunststofffolie beklebt ist. Die unter 2., 4. und 5. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus einer Lage aus bedruckter oder unbedruckter Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist. Die unter 3. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus einer Mittellage aus einer flexiblen, dauermagnetischen Folie, die beidseitig mit einer Lage aus bedruckter Kunststofffolie beklebt ist. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Unterricht, um die verschiedenen Getreidesorten mit ihren Namen und Früchten zu erlernen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als Werbedrucke, Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 4911 91 00: Hierher gehören z. B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert. (entfallen) bis
Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.91.00?
Die Zolltarifnummer 4911.91.00 umfasst Bilder, andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 4911.91.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4911.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.91.00?
4911.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4911.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
4911.91.00 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien > 491191 Bilder, Bilddrucke und Fotografien. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17320/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.91.00?
KN-Code 4911.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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