Zolltarifnummer 5511.10.00.00: Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5511.10.00.00 steht für Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5511.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5511.10.00.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- 5511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5511.10aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
- 5511.10.00.00Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5511.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ficelle en pelote, utilisée pour le bricolage, constituée d'un fil retors quatre bouts. Chaque bout est confectionné à partir de fibres discontinues de polyester. La ficelle est conditionnée pour la vente au détail, en pelote de 60m, présentée sur un cavalier en plastique. Le poids brut de la pelote (support inclus) est de 25,7 g, et le titre du fil est de 2400 décitex.
Stick-Set, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus acht Garnen, zehn Stickvorlagen, einer Sticknadel, einem Einfädler und einer Anleitung, - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- als Meterware im Strang, jeweils mit einer Papierbanderole umwickelt und in einem Polybeutel verpackt, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt (aus sechs verzwirnten Zwirnen), mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, -- mit einem Gewicht von ca. 2 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Stickvorlagen: -- rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 8 , 5 cm x 11 cm, gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, -- aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyvinylalkohol), -- punktuell thermisch verfestigt, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- mit einem Quadratmetergewicht (mit Unterlage) von mehr als 150 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit verschiedenen Motiven bedruckt, -- rückseitig mit einem selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier versehen, -- laut Antrag wasserlöslich, - Sticknadel: -- aus augenscheinlich unedlem Metall - Einfädler: -- aus augenscheinlich unedlem Metall und einem Griff aus Kunststoff, - die Garne bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr"
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 125 m und einem Gewicht von 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - bedruckt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), somit keine Ware der Position 5109, - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 380 m und einem Gewicht von 200 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 250 m und einem Gewicht von 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Acryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Häkel-Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus sieben Garnen, einer Häkelnadel, einer Wollnadel, Füllmaterial, zwei Maschenmarkierer, einem Basteldraht, zwei "Kunststoffaugen" und laut Antrag einer Anleitung, - laut Antrag gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- im Knäuel (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von unter 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 15 cm, -- aus unedlem Metall, - Wollnadel: -- mit einer Länge von ca. 7 cm, -- aus Kunststoff, - Füllmaterial: -- aus losen synthetischen Spinnfasern, - Maschenmarkierer: -- aus Kunststoff, - Basteldraht: -- mit einer Länge von ca. 20 cm, -- aus unedlem Metall, - sog. Kunststoffaugen: -- aus Kunststoff, -- auf der Unterseite mit Stiften, auf die Kunststoffscheiben gesteckt werden, - Anleitung: -- aus Papier, -- laut Antrag bedruckt mit einer Häkelanleitung, - erfüllt als Handarbeitsset nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - die Garne bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Häkel-Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus sechs Garnen, einer Häkelnadel, einer Wollnadel, Füllmaterial, zwei Maschenmarkierer und laut Antrag einer Anleitung, - laut Antrag gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- aus synthetischen Spinnfasern, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- im Knäuel (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von unter 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 15 cm, -- aus unedlem Metall, - Wollnadel: -- mit einer Länge von ca. 7 cm, -- aus Kunststoff, - Füllmaterial: -- aus losen synthetischen Spinnfasern, - Maschenmarkierer: -- aus Kunststoff, - Anleitung: -- aus Papier, -- laut Antrag bedruckt mit einer Häkelanleitung, - erfüllt als Handarbeitsset nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - die Garne bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 200 m und einem Gewicht von 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Acryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5511.10.00.00?
Die Zolltarifnummer 5511.10.00.00 umfasst Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5511.10.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5511.10.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5511.10.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5511.10.00.00?
5511.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5511.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5511.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 551110 aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5511.10.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5511.10.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-04944. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5511.10.00.00?
TARIC-Code 5511.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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