Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0: Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0 steht für Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5511.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5511.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- 5511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5511.10aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
- 5511.10.00.00.0Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Häkel-Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Garn, einer Häkelnadel, einer Wollnadel und einer Anleitung, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garn: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester und Polyacryl), somit keine Ware der Position 5406, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- im Knäuel (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von unter 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 15 cm, -- aus unedlem Metall (laut Antrag Aluminium), - Wollnadel: -- mit einer Länge von ca. 7 cm, -- aus Kunststoff, - Anleitung: -- aus Papier, -- bedruckt mit einer Häkelanleitung, - keine Ware der Position 9503, da Häkeln als Handarbeit weder eine Freizeitbeschäftigung darstellt noch der spielerischen Unterhaltung von Kindern dient, - das Garn bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Socken Strickgarn 50 g Multicolour, Art.Nr. 729233, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, -- vierfarbig sortiert, jeweils zehn Knäuel in den Farben mix grey, blue/brown, rainbow und white/turquoise, -- jeweils: --- mit einer Länge von 210 m, --- bedruckt, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, --- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl und Polyamid), --- mit einem Titer von ca. 2400 dtex, --- mit einem Gewicht von 50 g, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar, - in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Nähzubehör-Box, Art. 792051, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Garnen, Nadeln, Knöpfen, Haken und Ösen, einem Maßband, einem Nahtauftrenner, einem Fingerhut und einem Nadeleinfädler, - in einem Polybeutel verpackt, gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Antrag: -- zehn Garne: --- auf Spulen; in unterschiedlichen Farben, --- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), --- gezwirnt, --- nicht appretiert für die Verwendung als Nähgarn, --- mit einem Gewicht von ca. 1,5 Gramm je Spule (in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- zwei Garne: --- auf Sternkarten; in unterschiedlichen Farben, --- aus Leinen, --- gezwirnt, -- Nadeln: --- 21 Nähnadeln: ---- zum Handgebrauch, aus Stahl, --- zwölf Sicherheitsnadeln: ---- mit einer Länge von ca. 25 mm bzw. 30 mm, ---- aus Stahl, --- 17 Stecknadeln: ---- aus Stahl; 15 Stück mit Kunststoffkopf, -- Knöpfe: --- neun Knöpfe mit einem Durchmesser von ca. 11 mm, --- acht Druckknöpfe mit einem Durchmesser von ca. 9 mm, -- neun Haken und Ösen, in unterschiedlichen Größen, -- ein Maßband (Längenmessinstrument): --- für den Handgebrauch, mit einer Länge von 150 cm, -- ein Nahtauftrenner aus Stahl, mit einem Griff und einer Kappe aus Kunststoff, -- ein Fingerhut aus Kunststoff, -- ein Nadeleinfädler aus Aluminium, - die Garne aus synthetischen Spinnfasern verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck ihren wesentlichen Charakter. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, keine Nähgarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Strickgarn 50 g Multicolour, Art. 729233, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - laut Antrag 4-farbig sortiert, jeweils 10 Knäuel in den Farben mix grey, blue/brown, rainbow und white/turquoise; veranschaulicht durch ein Knäuel in der Farbe white/turquoise, - mit einer Länge von laut Antrag 210 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- bedruckt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl und Polyamid), -- mit einem Titer von ca. 2400 dtex, somit kein Bindfaden, -- laut Antrag mit einem Gewicht von 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Wolle Emma, Art. 8658859 und 8660458, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im Knäuel und mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 340 m und einem Gewicht von ca. 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - laut Untersuchungsergebnis: -- bedruckt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), somit keine Ware der Unterposition 5511 30, -- mit einem Titer von ca. 2941 dtex, somit kein Bindfaden. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Wolle Husky, Art. 8658859 und 8659655, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - laut Antrag im Knäuel, u. a. somit kein Nähgarn, - mit einer Länge von laut Antrag 240 cm und mit einem Gewicht von ca. 200 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), somit keine Ware der Unterposition 5511 30, -- mit einem Titer von ca. 8333 dtex, somit kein Bindfaden. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Wolle Nancy, Art. 8658859 und 8658257, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im Knäuel und mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 216 m und einem Gewicht von ca. 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - laut Untersuchungsergebnis: -- bedruckt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), somit keine Ware der Unterposition 5511 30, -- mit einem Titer von ca. 4630 dtex, somit kein Bindfaden. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Wolle Big Magic, Art. 8658859 und 8658453, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im Knäuel und mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 1200 m und einem Gewicht von ca. 400 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), somit keine Ware der Unterposition 5511 30, -- mit einem Titer von ca. 3333 dtex, somit kein Bindfaden. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0 umfasst Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5511.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5511.10.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5511.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0?
5511.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5511.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5511.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 551110 aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5511.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5511.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1307/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5511.10.00.00.0?
Warennummer 5511.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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