Zolltarifnummer 5608.19.30.00: Geknüpfte Netze, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5608.19.30.00 steht für Geknüpfte Netze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5608.19.30.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5608.19.30.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
- 5608.19aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
- 5608.19.30andere
- 5608.19.30.00Geknüpfte Netze, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5608.19.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Anhängernetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappkarte verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 125 cm x 210 cm, -- aus einfarbigen, weitmaschigen Kettengewirken aus Garnen aus Polypropylen (synthetische Spinnstoffe) und aus dünnen Fäden aus Kautschuk, die vollständig mit Garnen aus Polypropylen (synthetische Spinnstoffe) umwickelt (= überzogen) sind, -- mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- an den Rändern mit einer umlaufenden Kordel aus ungezwirnten Kautschukfäden, die mit Garnen aus Spinnstoffen umflochten sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz (Anhängernetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polypropylen"
Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Set aus vier Netzen gemeinsam mit Montagehaken aus Kunststoff in einem Polybeutel in einem Pappkarton verpackt, -- rechteckig; jeweils in den Abmessungen von (L x H) ca. 2 , 6 m x 2 , 1 m, -- aus einfarbigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- an den Rändern mit einem Band aus Geweben aus Spinnstoffen eingefasst, -- jeweils mit vier mittig angebrachten Reißverschlüssen, die als Türöffnungen dienen, -- mit vier angenähten Raffhaltern aus den o. g. Geweben, -- an der oberen Seite mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- wird mit Hilfe der Montagehaken über Eck an einem Pavillon befestigt und dient als Insektenschutz, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz (Insektenschutz für Pavillon), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"
Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - zylinderförmig, in den Abmessungen von laut Antrag: ø 15 cm x 17 cm (H), - aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester); mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - laut Antrag mit zwei Tragegriffen aus Geweben aus Spinnstoffen (veranschaulicht durch ein Warenmuster mit einem Schultergurt), - am oberen Rand mit einem Reißverschluss ausgestattet, - laut Antrag mit einem aufgedruckten Motiv verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Aufnahme bzw. Aufbewahrung von Muscheln; erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6305, - wird als konfektionierte Ware aus Netzstoffen nicht von der Position 4202 erfasst. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Polyester"
Anhängernetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappkarte verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 2 m x 3 m, -- aus einfarbigen, weitmaschigen Kettengewirken aus Polypropylen (synthetischer Spinnstoff), -- mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- an den Rändern mit einer umlaufenden Kordel aus ungezwirnten Kautschukfäden, die mit Garnen aus Spinnstoffen umflochten sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz (Anhängernetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polypropylen"
Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 2 , 2 m x 1 , 5 m, - aus einfarbigen, weitmaschigen Kettengewirken aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polypropylen), damit keine Ware der Unterposition (KN) 5608 1919, - mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - an den Rändern mit einem eingearbeiteten Seil versehen, zusätzlich umlaufend mit einer in regelmäßigen Abständen eingelegten Kordel aus mit Garnen aus Spinnstoffen umflochtenen bzw. überzogenen Kautschukfäden (Meterware der Position 5604) ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Ladungssicherung auf Anhängern. "Konfektioniertes Netz (Anhängernetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polypropylen"
Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - mit Montagematerial in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - aus einem zweiteiligen, einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, das an einer Schmalseite mit- einander verbunden ist, - an allen Schmal- und Längsseiten mit einem Band aus Geweben eingefasst, zusätzlich an einer äußeren Schmal- und an beiden äußeren Längsseiten mit einem Flauschband versehen, - an den beiden inneren Längsseiten mit jeweils fünfzehn in das Band "eingenähten" Magneten ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund des Verwendungszwecks (Insektenschutz am Außenrahmen von Balkontüren) keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - das konfektionierte Netz bestimmt im Hinblick auf den Umfang (Fläche) und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Insektenschutz den wesentlichen Charakter der Ware. "Konfektioniertes Netz (Insektenschutz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"
Épuisette destinée au nettoyage des piscines (ramassage de feuilles, insectes ou autres saletés) constituée d'un filet confectionné en fibres synthétiques (polypropylène majoritaire) monté sur un cadre de forme carrée en aluminium. L'article peut se fixer à un manche (non présenté). Dimensions : 49.5x38.5x4.5cm Poids : 299g
Konfektioniertes Netz, Insektenschutzvorhang, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton mit Befestigungsmaterial (selbstklebendes Hakenband) verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x ca. 200 cm, - bestehend aus zwei an der oberen Seite zusammengefassten, lamellenartigen Zuschnitten aus einfarbigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) mit offenen, nicht verschiebbaren, nahezu rechteckigen Zellen, - an den Rändern mit Streifen aus Geweben eingefasst, - jeweils an der inneren Längsseite mit eingenähten Magneten ausgestattet, - auf den Innenseiten der äußeren Ränder (mit Ausnahme der zum Boden zeigenden Seite) mit aufgenähten Flauschbändern aus Schlingengeweben aus Spinnstoffen, - wird von der Außenseite am Türrahmen (z. B. der Balkontür) als Insektenschutz in der Art eines Fliegengitters verwendet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - u. a. aufgrund des Verwendungszwecks keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - das konfektionierte Netz bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Konfektionierte Netze (Insektenschutz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.19.30.00?
Die Zolltarifnummer 5608.19.30.00 umfasst Geknüpfte Netze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.19.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 5608.19.30.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5608.19.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.19.30.00?
5608.19.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5608.19.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
5608.19.30.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560819 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere > 56081930 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.19.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.19.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24193/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.19.30.00?
TARIC-Code 5608.19.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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