Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0: Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0 steht für Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5608.19.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5608.19.30.00.0
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
  3. 5608.19aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
  4. 5608.19.30andere
  5. 5608.19.30.00.0Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0

HS-Code5608.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5608.19.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5608.19.30.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5608.19.30.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19765/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Set aus vier Netzen gemeinsam mit Montagehaken aus Kunststoff in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig; je in den Abmessungen von (L x H) ca. 3 m x 1 , 9 m, -- aus einfarbigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- an den Rändern mit einem Band aus Geweben aus Spinnstoffen eingefasst, -- jeweils mittig mit vier eingenähten Reißverschlüssen, die als Türöffnungen dienen, -- mit vier angenähten Raffhaltern aus den o. g. Geweben, -- an der oberen Seite mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- wird mit Hilfe der Montagehaken über Eck an einem Pavillon befestigt und dient als Insekten- schutz, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz (Insektenschutz für Pavillon), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"

DEBTI4063/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - als Set aus vier Netzen, - drei Netze von annähernd rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 23 cm x 30 cm, 30 cm x 40 cm bzw. 40 cm x 50 cm und ein zylinderförmiges Netz mit zwei gitterförmigen Einsätzen aus Kunststoff, in den Abmessungen von laut Antrag 16 cm x 15 cm (Durchmesser), - jeweils: -- aus einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- mit einem Reißverschluss ausgestattet, -- durch Zusammennähen konfektioniert, - dient laut Antrag der Aufnahme von empfindlicher Wäsche in der Waschmaschine; aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 4202. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"

DEBTI44704/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 64 cm x 33 cm, - aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester); mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - am oberen Rand offen und umgeschlagen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Aufnahme von Orthesen; aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - wird als konfektionierte Ware aus Netzstoffen nicht von der Position 4202 erfasst. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Polyester"

DEBTI44942/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-22

Insektenhaube, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von ca. 33 cm x 33 cm x 25 cm, - bestehend aus vier miteinander vernähten Zuschnitten aus Netzen aus einfarbigen, undichten Gewirken mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen aus Garnen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) die an einem schirmartig aufspannbaren Gestell aus unedlem Metall (laut Antrag Stahl) befestigt sind, - am unteren, offenen Rand mit schmalen, angenähten Streifen aus musterbildend, durch- brochenen Gewirken aus synthetischen Spinnstoffen, - mit Verbindungselementen aus Kunststoff an den Enden der Gestellspeichen, - mit einer durch den oberen Teil der Schutzhaube geführten Spannkordel, die am Gestell befestigt ist und dem Aufspannen der Schutzhaube dient, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zum Abdecken von Lebensmitteln zum Schutz vor Insekten verwendet, - die netzartige Bespannung aus Spinnstoffen bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. "Konfektioniertes Netz (Insektenschutzhaube), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"

DEBTI43124/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, oben offen; in den Abmessungen von ca. 56 cm x 32 cm, -- aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Spinnstoffen (Polypropylen), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- in einem annähernd trapezförmigen Rahmen mit einem Griff aus Kunststoff befestigt, -- kann an einer Teleskopstange angebracht werden -- dient der Reinigung von Schwimmbädern, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Polypropylen"

DEBTI49006/24-3Erteilt von DEGültig bis 2028-09-11

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungsmaterial (Klemmleisten, Eckverbinder, Rundkeder, Kederwerkzeug, Einhängewinkel, Handgriffen und Biegetool) und Montage-Anleitung, - aus einem einfarbigen, undichten Gewebe aus synthetischen Spinnstoffen (Monofilen; weder Nylon noch andere Polyamide) mit offenen, nicht verschiebbaren, nahezu quadratischen Zellen, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen, bestehend aus acht Hohlprofilen aus unedlem Metall (laut Antrag Aluminium) sowie einer an dem Rahmen zu befestigenden Bürstendichtung aus einem Plüschgewebe aus synthetischen Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, somit keine Ware der Pos. 5407, - aufgrund des Verwendungszwecks (Insektenschutz am Außenrahmen von Fenstern) keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen (Netze) gegenüber dem unedlem Metall den Charakter der konfektionierten Netze. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, nicht aus Nylon oder anderen Polyamiden"

DEBTI14415/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs- material (u. a. Keder und Eckverbinder) und Montage-Anleitung, - in den Abmessungen von laut Antrag ca. 100 cm x 150 cm, - aus einem gefärbten, undichten Kettengewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus unedlem Metall (laut Antrag Aluminium), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund des Verwendungszwecks keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kettengewirke gegenüber dem unedlem Metall den Charakter des konfektionierten Netzes. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 5608 1120 bis 5608 1911 genannte"

DEBTI10618/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Konfektioniertes Netz, sog. Tarnnetz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von 2 m x 3 m, - mit offenen, nicht verschiebbaren, geknoteten Zellen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag 100 % Polyester), auf der Außenseite mit ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus synthetische Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyester) versehen; die Gewebe sind auf der ganzen Fläche eingeschnitten, so dass ein zu Tarnzwecken dienender, wellenförmiger "Streifenverbund" entstanden ist, - an den Rändern zusammen mit Streifen aus Geweben eingefasst und entlang aller Seiten- ränder mit mehreren angenähten Befestigungsschlaufen ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz (Tarnnetz), aus synthetischen Spinnstoffen, aus Polyester"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …

Pos. 5608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0?

Die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0 umfasst Geknüpfte Netze, konfektionierte Netze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.19.30.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5608.19.30.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5608.19.30.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0?

5608.19.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5608.19.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5608.19.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560819 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere > 56081930 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.19.30.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.19.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19765/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0?

Warennummer 5608.19.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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