Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5609.00.00: Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5609.00.00 steht für Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5609.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5609.00.00
Drittlandszoll
5,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5609Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 5609.00.00Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5609.00.00

HS-Code5609.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5609.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23401/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Ware aus Bindfäden, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in gleichmäßigen Abständen auf ein gelochtes Trägerband aufgebracht, -- jeweils aus fibrillierten Streifen aus Polypropylen, Polyethylen und Eisenoxid (weniger als 10 GHT), die durch Drehung mehr oder weniger in Filamente aufgelöst sind, -- mit einer Streifenbreite von unter 1 mm, -- zu einer ca. 11 , 5 cm bzw. 15 cm langen Schlaufe gelegt und verknotet, - durch Säumen (verknoten) konfektioniert. "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

CZBTI31/458063/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-12

Dle poskytnutých údajů se jedná o výrobek z provázku splétaného z polyesterových vláken. Výrobek tvoří provazová smyčka zajištěna pevně utaženým uzlem, která slouží jako poutko pro zavěšení hračky/přívěsku. Obvod smyčky je cca 20 cm.

PLBTIWIT-2026-000607Erteilt von PLGültig bis 2029-06-16

Zawiesia w obwodzie zamkniętym z włókien syntetycznych (poliestrowych) przeznaczone do operacji podnoszenia np. przedmiotów, materiałów, towarów. Produkt złożony jest z rdzenia zamkniętego w elastycznej osłonie. Rdzeń jest utworzony z nici przędzy poliestrowej skręconych razem i połączonych w sposób tworzący obwód zamknięty. Osłona rdzenia wykonana jest z tkanej przędzy poliestrowej. Rdzeń stanowi zasadniczy charakter produktu, elastyczna osłona pełni funkcję ochronną. Zawiesia posiadają różne kolory i poziomy nośności: fioletowy 1 t, zielony 2 t, żółty 3 t, szary 4 t, czerwony 5 t, brązowy 6 t, niebieski 8 t, pomarańczowy od 10 do 50 t. Długość od 0,5 m do 12 m. Pakowane zbiorczo w kartony i układane na paletach.

DEBTI45884/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Ware aus Seilen, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einem Polybeutel mit einer Produktinformation verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag 2 m, - bestehend aus einem ca. 1 cm dicken Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge sowie einer Seele (= Seil); aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an einem Ende zu einer Schlaufe gelegt, zickzackförmig zusammengenäht und von einer transparenten Kunststoffummantelung umschlossen; in der Schlaufe mit einer sog. Kausche und einem ca. 13 cm langen Karabinerhaken aus unedlem Metall, - mit einem auf dem Seil geführten Seilklemmelement (sog. Trigger) und einem daran befestigten Schraubkarabiner aus unedlem Metall, - an dem freien Seilende abgeknotet und mit einer transparenten Kunststoffhülse ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Seil gegenüber dem unedlen Metall den wesentlichen Charakter der Ware, damit keine Ware der Position 8479. "Ware aus Seilen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

PLBTIWIT-2026-000536Erteilt von PLGültig bis 2029-05-28

Zawieszka do telefonu w postaci pętli, wykonanej z poliestrowego sznurka z ozdobnymi węzłami, zamocowanego za pomocą karabińczyków o kształcie kółek do mniejszego kółka (wszystkie kółka z metalu nieszlachetnego). Małe kółko przymocowane jest do poliestrowej podkładki o kształcie litery T, którą umieszcza się pod obudową (etui) telefonu. Zawieszka wykonana ze sznurka z uwagi na wielkość i znaczenie nadaje produktowi zasadniczy charakter. Przy chwycie telefonu, przekłada się rękę przez zawieszkę, która jest jednocześnie ozdobą (funkcja dekoracyjna). Wymiary: produkt rozłożony: 37 cm, po złożeniu: 18 cm x 5,9 cm. Masa netto: 19 g ± 5%. Towar dostępny w 4 wariantach kolorystycznych: pomarańczowym, różowym, żółtym oraz czarnym. Produkt posiada kartonową etykietę przymocowana żyłką. Pakowany po 12 sztuk w karton, następnie 12 sztuk kartonów pakowane w opakowanie zbiorcze.

DEBTI17993/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-18

Hundespielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - an einem mit der Aufschrift "Tierspielzeug" und der Abbildung eines Hundes bedruckten Pappaufhänger befestigt, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 42 cm, - - mit einem ca. 55 cm langen Seil (Durchmesser: ca. 10 mm) aus einem Rundgeflecht aus Spinnstoffen mit enger Flechtweise und festem Gefüge, mit einer Seele aus Spinnstoffen, das an einem Seilende zu einem ca. 13 cm langen, zu einer Schlaufe gelegten Griffstück gearbeitet ist; am Berührungspunkt mit einer Schutzhülse aus augenscheinlich Kautschuk ausgestattet, - - am anderen geknoteten Ende mit einem aufgeschobenen, hohlen, kugelförmigen Formteil aus Kautschuk (Durchmesser: ca. 6 , 5 cm), das auf der Oberseite teilweise mit augenscheinlich Filz aus Spinnstoffen überzogen ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen das Seil aus Spinnstoffen und der Kautschuk gegenüber dem Filz aus Spinnstoffen den Charakter der Ware, im Hinblick auf den Umfang sind die Seile aus Spinnstoffen und der Kautschuk annähernd gleichbedeutend, somit verleiht weder das Seil aus Spinnstoffen noch der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter; das Hundespielzeug ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4016/5609) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Ware aus Seilen (Hundespielzeug), anderweit weder genannt noch inbegriffen"

FRBTIFR-BTI-2025-05981Erteilt von FRGültig bis 2029-05-14

Ouvrage en corde de type cordelettes tubulaires tressées, confectionnées majoritairement de fibres synthétiques (Polyester 54,4% - Kevlar 45,6%), présentant un titrage de 206 000 décitex (20.6 g/m). Chaque cordelette de longueur différente (20, 25 et 30 cm) est dotée à son extrémité d'un anneau en fil d'acier de 55mm de diamètre et comporte respectivement 1, 2 ou 3 olivettes en matière plastique jaune fluorescente. Ce jeu de cordelettes est utilisé par les pompiers lors d'une intervention en milieu enfumé (sans visibilité).

DEBTI12944/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Ware aus Bindfäden, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in gleichmäßigen Abständen auf ein gelochtes Trägerband aufgebracht, -- jeweils aus einem Bindfaden aus fibrillierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von unter 1 mm, -- zu einer ca. 11 , 5 cm bzw. 15 cm langen Schlaufe gelegt und verknotet, - durch Säumen konfektioniert. "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5609

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus Garnen der Kapitel 50 bis 55, aus Streifen und dergleichen der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607, die nicht in anderen Positionen der Nomenklatur genauer erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere Garne, Bindfäden, Seile und Taue, auf Länge geschnitten, die an einem Ende oder an beiden Enden mit Schlaufen oder mit Einfassungen aus Metall, Haken, Ringen oder anderen Zutaten versehen sind (z. B. Schnürsenkel, Wäscheleinen, Zugseile), Verladeschlingen, Schiffsfender, Fassfender, Strickleitern, Scheuerwischer (zum Scheuern von Spülsteinen, Fliesen usw.), aus einem Bündel von Garnen oder Bindfäden, die in der Mitte umgelegt und an der Umkehrstelle eingebunden sind, usw. …

Pos. 5609

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/724 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 (ABL EU L 170/9) (RV L 20/724): Eine Ware in der Form einer Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, mit einer kleinen runden Öffnung, die mit einer Lamelle aus weichem Kunststoff eingefasst ist und mit der sie beispielsweise an einer elektrischen Lichterkette angebracht werden kann. Die Ware existiert in verschiedenen Farben und Größen und wird als eigenständige Ware eingeführt. Sie ist für die Verwendung als Dekoration für sich allein oder beispielsweise zusammen mit einer Lichterkette ausgelegt. Unterposition 5609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f und Anmerkung 8 a zum Abschnitt XI und dem Wortlaut des KN-Codes 5609 00 00. …

Pos. 5609

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2018, Az.:RS 4 K 2698/16 Z, EU Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die zolltarifliche Einreihung von so genannten Kratzbäumen für Katzen – verschiedener Modelle - Die von der Klägerin in verschiedenen Modellen und Farben eingeführten Kratzbäume für Hauskatzen waren zum Zeitpunkt der Zollanmeldung noch nicht zusammengebaut und befanden sich einzeln in Kartons. Sie bestanden aus einem Gestell mit verschiedenen Ebenen in Form von Brettern, Schalen, kastenförmigen Höhlen und Röhren, in die eine Katze hineinkriechen konnte. Gelegentlich wiesen die Kratzbäume auch kleine Spieleelemente auf. Ihre Ebenen waren oft ausgehend von einer Grundplatte mit Säulen verbunden. …

Pos. 5609

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge bestehend aus einer röhrenförmige Litze aus textilem Material mit einem Durchmesser von ungefähr 35 mm, mit acht Kautschukadern über die gesamte Länge. Das Abschleppseil ist von flexibler Struktur und aus lose verwebten gezwirnten Garnbündeln aus synthetischen Chemiefasern hergestellt. Es weist an jedem Ende des Seils eine Schlinge auf, die von einem etwa 7 cm langen Kunststoffbeschlag zusammengehalten wird. An den Schlingen ist ein Karabinerhaken aus unedlem Metall befestigt. Das Abschleppseil von 150 cm Länge ist unter Zug bis zu 400 cm Länge dehnbar und kann einer Zugbelastung von bis zu 2500 Kilogramm ausgesetzt werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5609.00.00?

Die Zolltarifnummer 5609.00.00 umfasst Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5609.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5609.00.00 beträgt 5,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5609.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5609.00.00?

5609.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5609.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5609.00.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5609 Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5609.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5609.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23401/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5609.00.00?

KN-Code 5609.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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