Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5806.32.10: Bänder, mit echten Webkanten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5806.32.10 steht für Bänder, mit echten Webkanten. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5806.32.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5806.32.10
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
  3. 5806.32andere Bänder, aus Chemiefasern
  4. 5806.32.10Bänder, mit echten Webkanten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5806.32.10

HS-Code5806.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5806.32.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2026-000608Erteilt von PLGültig bis 2029-06-16

Taśma tkana z włókien syntetycznych (poliestrowych) przeznaczona do produkcji zawiesi płaskich służących do operacji podnoszenia np. przedmiotów, materiałów, towarów. Taśma nie jest impregnowana, powleczona lub pokryta jakimikolwiek substancjami. Występuje w dziewięciu różnych kolorach: fioletowym, zielonym, żółtym, szarym, czerwonym, brązowym, niebieskim, pomarańczowym, białym. Wymiary: szerokość od 25 mm do 300 mm. Pakowane zbiorczo w kartony i układane na paletach.

DEBTI6023/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von weniger als 30 cm, -- aus einem buntgewebten und bedruckten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten"

DEBTI48917/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Bänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einen bedruckten Pappaufhänger aufgemacht, -- bestehend aus einem Band aus Gewebe und einem Band aus Spitze, -- Band aus Gewebe: --- mit einer Breite von ca. 2 cm, --- aus einem bedruckten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, --- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Band aus Spitze: --- mit einer Breite von ca. 2 cm, --- in Form einer Flecht- bzw. Klöppelspitze, --- maschinell hergestellt, - stellt sich als Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs dar, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind beide Bänder als gleich zu betrachten; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5804/5806) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten"

DEBTI48913/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, -- als Meterware, mit einer Breite von weniger als 30 cm, -- aus einem bedruckten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten"

DEBTI46580/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-08

Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, -- als Meterware, mit einer Breite von weniger als 30 cm, -- aus einem gefärbten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten"

BGBTIBG009999-2025-BTI63Erteilt von BGGültig bis 2028-07-07

Сатенена панделка в цвят "злато". Представлява тъкана лента с основа и вътък, с ширина 25 мм, произведена от 100% полиестер. Лентата е с двойно лице, с топъл печат AREON от едната страна. Представена е на ролки с дължина 100 м.

FRBTIFR-BTI-2024-06011Erteilt von FRGültig bis 2028-01-27

Bande de matière textile orange, confectionnée en tissu, de type ruban sans trame, en fils ou fibres parallélisées et encollés et à lisière réelles. L’article est à l’état de composant pour la famille de produits de gaines hautes performances et peut avoir une largeur de 16 à 126 mm. Le ruban permet la protection contre l'abrasion et la résistance aux coupures.

FRBTIFR-BTI-2024-06009Erteilt von FRGültig bis 2028-01-14

Bande de matière textile orange, rigide, formant un tube, de type ruban, en tissu de filaments synthétiques de polyester, à lisière réelles. L’article peut avoir une largeur de 15 à 60,5 mm. Il est utilisé sur les câbles pour déployer des mécanismes de sécurité (airbags, freins, capteurs). Le ruban permet de protéger contre les chocs grâce à une résistance élevée aux chocs et aux coupures.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5806

Zu Unterposition 5806 3210: Bänder mit echter Webkante sind Bänder aus Kette und Schuss, bei denen die beiden Längskanten durch das Wenden des Schussfadens gebildet werden. Dadurch, dass der Faden fortlaufend weitergeführt wird, wird das Ausriefeln verhindert. (entfallen) bis

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.32.10?

Die Zolltarifnummer 5806.32.10 umfasst Bänder, mit echten Webkanten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.32.10?

Der Drittlandszollsatz für 5806.32.10 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5806.32.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580632. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.32.10?

5806.32.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5806.32.10 im Zolltarif eingeordnet?

5806.32.10 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580632 andere Bänder, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.32.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.32.10 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000608. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.32.10?

KN-Code 5806.32.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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