Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0: Kautschutierte Gewebe, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0 steht für Kautschutierte Gewebe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5906.99.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5906.99.90.90.0
- Drittlandszoll
- 5,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- 5906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902
- 5906.99andere, andere
- 5906.99.90andere
- 5906.99.90.90andere
- 5906.99.90.90.0Kautschutierte Gewebe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kautschutiertes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, mit einer Breite von 142 cm, - laut Untersuchungergebnis: buntgewebtes Gewebe in Musterbindung mit melierten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten und beigen Schussgarnen aus synthetischen Spinnfasern (beides laut Antrag: Polyester), - auf der Außenseite mit laut Antrag Latex (Kautschuk i. S. des Kapitels 40) bestrichen, somit keine Ware der Position 5407, - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 Gramm. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Geweben, anderes als in den Unterpositionen 5906 9910 00 und 5906 9990 10 genannte"
Kautschutierte Gewebe, sog. gummierte Textilien, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 20 cm, veranschaulicht durch Musterabschnitte der Artikel EE 200 und EE 250, - aus Geweben mit Kett- und Schussfäden aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - in Leinwandbindung, - laut Antrag mit einer Resorcin-Formaldehyd-Latex-Lösung mit einem charakterbestimmenden Anteil an Styrol-Butadien-Kautschuk (Kautschuk i. S. d. des Kapitels 40) von ca. 85,75 GHT bestrichen, - mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 g (EE 200: ca. 621 g/m²; EE 250: ca. 784 g/m²), - dient zur Herstellung von Förderbändern (somit kein Reifencordgewebe der Position 5902). "Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902, andere als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 5906 9910 00 und 5906 9990 10 genannte"
Kautschutiertes Gewebe, sog. Baumwollstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus laut Antrag Baumwolle, - beidseitig mit laut Antrag Latex (nicht zelligem Kautschuk) bestrichen, - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g, - stellt sich als kautschutiertes Gewebe dar, somit keine Ware der Position 4008. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Geweben, anderes als in den Unterpositionen 5906 9910 00 und 5906 9990 10 genannte"
Kautschutiertes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware (zur Aufmachung und Breite wurden vertrauliche Angaben gemacht), - lt. Antrag mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - lt. Untersuchungsergebnis: - aus einem Gelege aus Lagen parallel gelegter Spinnstoffgarne; die Lagen liegen im spitzen Winkel übereinander und sind an den Berührungspunkten der Garne durch ein Bindemittel verklebt (gemäß Anmerkung 9 zu Abschnitt XI den Geweben gleichgestellt); aus Garnen aus synthetischen Filamenten (zur Art der Garne wurden vertrauliche Angaben gemacht); mit einem Bindemittel aus lt. Antrag Kautschuk (zur Art des Kautschuks wurden vertrauliche Angaben gemacht) getränkt und verfestigt, - kein Flächenerzeugnisse im Sinne der Anmerkung 4 c) zu Kapitel 59 aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solches der Position 5902, anderes als in den Unterpositionen 5906 10 bis 5906 9990 10 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Gewebe aus Spinnstoffen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, einschließlich getauchte („gedippte“) Erzeugnisse (andere als solche der Pos. 5902), mit einem Quadratmetergewicht von: 1.500 g oder weniger, ohne Rücksicht auf das Verhältnis von Spinnstoffen und Kautschuk; mehr als 1.500 g, jedoch mit einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT. Diese kautschutierten Gewebe werden hauptsächlich verwendet zur Herstellung von Regenbekleidung, Spezialschutzbekleidung gegen Strahleneinwirkung und zur Herstellung von aufblasbaren Artikeln, Camping-Artikeln, sanitären Gegenständen usw. Bestimmte Möbelstoffe dieser Position, die auf einer Seite dünn mit Kautschuklatex bestrichen sind, sind nicht unbedingt wasserundurchlässig. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1369 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. L 294/8) (RV L 21/1369): Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger. Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht. Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind. Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten. Siehe Abbildungen Unterposition 5906 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 a) 1) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5906 und 5906 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hierher gehören u. a. Klebebänder, die aus einem Gewebe bestehen, das auf einer Seite mit Klebstoff auf Kautschukbasis und auf der anderen Seite mit Polyethylen bestrichen ist, und die zum Beispiel zum Zusammenfügen und Abdichten von Leitungen und Rohren im Bauwesen, zum Herstellen von Verpackungsmitteln usw. verwendet werden. Der Polyethylenüberzug gewährleistet zwar die Luft- und Wasserundurchlässigkeit, die Hauptfunktion des Bandes besteht jedoch in der Herstellung einer festen Verbindung von Gegenständen, die zusammengefügt werden sollen, was durch den Klebstoff auf Kautschukbasis gewährleistet wird. (Vgl. Tarifentscheid vom 14. Januar 1985, Tarifstelle 5911 A GZT 1985, Dok. SUD/1008/84 i. V. m. SUD 117/85 (Bericht über 422. Tagung des Zolltarif-Ausschusses der Kommission der EG)). …
1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0 umfasst Kautschutierte Gewebe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5906.99.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 5906.99.90.90.0 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5906.99.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0?
5906.99.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5906.99.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
5906.99.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902 > 590699 andere, andere > 59069990 andere > 5906999090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5906.99.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5906.99.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DE21753/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5906.99.90.90.0?
Warennummer 5906.99.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.