Zolltarifnummer 5911.90: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5911.90 steht für Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
5911.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5911.90
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o součást předfiltru pro filtračně ventilační jednotku svářečské kukly (helmy). Tento výrobek je vyroben z netkané textilie a slouží jako ochrana před hrubými pevnými částicemi, které se mohou objevovat během svařovacího procesu, chrání tak plíce proti prachu a zplodinám ze svařování.
Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek (těsnění) z netkané textilie z chemických vláken, který je opatřen lepicí vrstvou a oddělitelnou vrstvou papíru. Zboží je nařezáno do určitého tvaru dle výkresové dokumentace a je určeno do řídících jednotek klimatizace, kde slouží jako ochrana vnitřní kabeláže před poškozením. Vyznačuje se odolností proti ohni.
Absaugschlauch, sog. Master- Clip NEOPREN; Art. Nr. 220-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis mit Kautschuk (kein Zellkautschuk; augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g) überzogenen Geweben der Position 5906 aus Spinnstoffen (somit keine Ware des Kapitels 40); die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Abgasen und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master- Clip TEFLON H-EL; Art. Nr. 261-100-207, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,4 cm, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer äußeren Lage aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit laut Untersuchungs- ergebnis Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen und -- einer inneren Lage aus einer ca. 0,1 mm dicken Kunststofffolie (laut Antrag aus Teflon), - die Gewebe und die Kunststofffolie werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff, der Kunststoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master- Clip TEFLON H; Art. Nr. 251-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,4 cm, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer äußeren Lage aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit laut Untersuchungs- ergebnis Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen und -- einer inneren Lage aus einer ca. 0,2 mm dicken Kunststofffolie (laut Antrag aus Teflon), - die Gewebe und die Kunststofffolie werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff, der Kunststoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Carflex 200; Art. Nr. 240-100-118, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,5 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis mit Kautschuk (kein Zellkautschuk; augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g) überzogenen Geweben der Position 5906 aus Spinnstoffen (somit keine Ware des Kapitels 40); die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden, mit laut Antrag Kunststoff ummantelten Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von Abgasen verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master-Clip Spark XL, Art. Nr. 232-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Schleifstaub und Schweißrauch verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master-Clip Viton, Art. Nr. 222-100-119, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.
Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags, Gasgeneratoren für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Krafftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8709 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). (entfallen) Flaches gewebtes Florband (plain warp-pile tape), von unbestimmter Länge, einer Breite von 50 mm und einer Dicke von 2,5 mm, zur Verwendung als Reibungsfläche (um den Reibungswiderstand zu erhöhen) wird es schraubenförmig um webende/wirkende Spindeln von Textilmaschinen gebunden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5911.90?
Die Zolltarifnummer 5911.90 umfasst Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5911.90?
Für 5911.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 5911.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5911.90?
5911.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5911.90 im Zolltarif eingeordnet?
5911.90 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5911.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5911.90 erfasst, zum Beispiel CZ38-0151-2016. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5911.90?
HS-Unterposition 5911.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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