Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5911.90.10: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5911.90.10 steht für Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5911.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5911.90.10
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
  3. 5911.90andere
  4. 5911.90.10Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90.10

HS-Code5911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5911.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45367/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-09

Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 10 , 5 cm bzw. 12 cm, am Rand angeschrägt gearbeitet, - aus einem Filz aus laut Antrag Wolle, - in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Schleifmaschine, - dient laut Antrag zum Schärfen bzw. Schleifen von Messern, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, aus Filz"

DEBTI45193/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-09

Ware des technischen Bedarfs, sog. Filzscheiben, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- kreisförmig, in unterschiedlichen Dicken und Durchmessern sowie angeschrägt bzw. gerade, -- aus einem Filz aus Wolle, -- dient zum Schärfen bzw. Schleifen von Messern, -- in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Schleifmaschine, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, aus Filz"

DEBTI34585/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-04

Ware des technischen Bedarfs, sog. Abstreifer, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus zwei sog. Filzeinsätzen und einem Korpus aus Kunststoff, - sog. Filzeinsätze: -- aus laut Antrag Filzen aus Spinnstoffen, -- quaderförmig; jeweils mit einer Länge von ca. 7 mm, einer Breite von ca. 5 mm und einer Höhe von ca. 3 cm, -- laut Antrag mit einem Schmiermittel getränkt, - Korpus: -- nahezu in Form eines Hohlquaders, mit einer Länge von ca. 3 cm, einer Breite von ca. 1,5 cm und einer Höhe von ca. 3,5 cm, -- aus Kunststoff, - die Filze werden in den Korpus gesteckt und dienen laut Antrag der optimalen Reinigung der Laufbahnen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Filze der Ware ihren wesentlichen Charakter, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, u. a. somit keine Ware der Position 8482. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Filz"

DEBTI57409/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-09

Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - kreisförmig, laut Antrag in unterschiedlichen Dicken und Durchmessern sowie angeschrägt bzw. gerade, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Filz aus Wolle, - dient laut Antrag zum Schärfen bzw. Schleifen von Messern, - in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Schleifmaschine, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt, u. a. somit keine Ware der Position 5602. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, aus Filz"

CZ30-0510-2016Erteilt von CZGültig bis 2022-03-17

Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek kruhového průřezu vyrobený z plsti. Vlákna plsti jsou z PES. Výrobek slouží k filtrování nečistot z vody, která je nasávána do elektromotoru vodního čerpadla jako chladící médium. Rozměry: průměr 9 mm, výška 5 mm.

CZ30-0509-2016Erteilt von CZGültig bis 2022-03-17

Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek kruhového průřezu vyrobený z plsti. Vlákna plsti jsou z PES. Výrobek slouží k filtrování nečistot z vody, která je nasávána do elektromotoru vodního čerpadla jako chladící médium. Rozměry: průměr 7 mm, výška 5 mm.

NLRTD-2015-0167Erteilt von NLGültig bis 2021-10-07

Isolatiemateriaal voor een airconditioner met -volgens opgave- met onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - in de vorm van een gesneden stuk zwart rubberachtig materiaal met aan beide zijden textiel van vilt; - polyvinyl chloride en anorganische stoffen; - bestemd om ingebouwd te worden in een airconditioner. Het artikel kan niet ingedeeld worden in GS-post 8415, omdat het geen onderdeel van het apparaat betreft maar een toebehoren tegen geluidsoverlast.

NLRTD-2015-0169Erteilt von NLGültig bis 2021-10-07

Isolatiemateriaal voor een airconditioner met -volgens opgave- met onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - in de vorm van een gesneden stuk grijs rubberachtig materiaal met aan beide zijden textiel van vilt; - polyvinyl chloride en anorganische stoffen; - bestemd om ingebouwd te worden in een airconditioner. Het artikel kan niet ingedeeld worden in GS-post 8415, omdat het geen onderdeel van het apparaat betreft maar een toebehoren tegen geluidsoverlast.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5911

Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).

Pos. 5911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5911.90.10?

Die Zolltarifnummer 5911.90.10 umfasst Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5911.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 5911.90.10 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5911.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5911.90.10?

5911.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5911.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

5911.90.10 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel > 591190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5911.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5911.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI45367/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5911.90.10?

KN-Code 5911.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.