Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0 steht für Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5911.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5911.90.10.00.0
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
  3. 5911.90andere
  4. 5911.90.10aus Filz
  5. 5911.90.10.00.0Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0

HS-Code5911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5911.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5911.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5911.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21776/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-08

Ware des technischen Bedarfs, sog. 5-tlg. Filz-Polierscheiben-Set, Foto siehe Anlage, - als Set aus 5 Scheiben in einem Karton aus Pappe verpackt, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 12,5 cm und einer Gesamtdicke von ca. 1,6 cm, - dient laut Antrag zum Hochglanzpolieren von Oberflächen sowie zum Wegpolieren von kleinen Kratzern, kann auch mit Polierpasten verwendet werden, - laut Antrag aus Filz aus Spinnstoffen, - auf der Oberseite mit einem aufgebrachten, kreisförmigen, mehrlagigen Zuschnitt aus Geweben aus augenscheinlich Spinnstoffen, in der Mitte mit einer runden Aussparung mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall, zum Einbringen in die Poliermaschine, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Poliermaschine verwendet wird, - der Filz ist insbesondere im Hinblick auf die Verwendung charakterbestimmend. "Ware des technischen Bedarfs (Polierscheibe), aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, aus Filz"

DE21777/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-08

Ware des technischen Bedarfs, sog. Filz-Polierscheibe für Doppelschleifer, Foto siehe Anlage, - in einem Karton aus Pappe verpackt, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 15 cm und einer Gesamtdicke von ca. 2 cm, - dient laut Antrag als Polierscheibe für Doppelschleifer, - laut Antrag aus Filz aus Spinnstoffen, - in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Poliermaschine, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Poliermaschine verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs (Polierscheibe), aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, aus Filz"

DE11268/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-14

Ware des technischen Bedarfs, sog. Cleaning Roller, THS Art. Nr. 3101120i, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 3 cm breiten Bandes aus lt. Antrag mit Silikonöl getränktem Filz, das spiralartig um eine "Rolle" aus einer Achse aus einem augenscheinlich mit einer Umhüllung aus Schaumkunststoff versehenem Stab aus unedlem Metall gewickelt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird lt. Antrag zur Reinigung in Druckern verwendet, - der Filz verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware für einen Drucker verwendet wird; stellt sich damit als Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen dar, somit keine Ware der Position 8443. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Filz"

DEF/2815/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-05-20

Ware des technischen Bedarfs, sog. Filterbag PE, siehe beigefügtes Foto, - in Form eines Beutels mit einer Länge von ca. 37 cm und einem Durchmesser am oberen Ende von ca. 10 cm, - aus einem 2,0 mm dicken, festen Nadelfilz aus Spinnstoffen aus lt. Antrag synthetischen Chemiefasern, - am offenen Ende mit einem angenähten Ring aus Kunststoff, - u.a. durch Zusammennähen konfektioniert, - wird lt. Antrag als Filterbeutel in der industriellen Fest/Flüssig-Trennung eingesetzt, - weist von der Konzeption her (u.a. spezieller Aufbau) besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt, - wird nicht vom Warenkreis der Position 8421 erfasst.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5911

Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).

Pos. 5911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0 umfasst Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5911.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5911.90.10.00.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5911.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0?

5911.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5911.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5911.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel > 591190 andere > 59119010 aus Filz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5911.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5911.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE21776/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5911.90.10.00.0?

Warennummer 5911.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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