Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5911.90.99.30: Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5911.90.99.30 steht für Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5911.90.99.30 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5911.90.99.30
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
  3. 5911.90andere
  4. 5911.90.99andere, andere
  5. 5911.90.99.30Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90.99.30

HS-Code5911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5911.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5911.90.99.3010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15058/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Ware des technischen Bedarfs (Umkehrosmosefiltereinsatz), Foto siehe Anlage, - eingeschweißt in einen bedruckten Polybeutel und in einem Karton verpackt, - mit einem max. Durchmesser von ca. 8 , 5 cm und einer max. Länge von ca. 30 cm, - in Form eines zylindrischen Filtereinsatzes aus einem Hohlrohr, mit spiralförmig umwickelter Membran, - - aus einem Kettengewirke aus synthetischen Filamenten (Meterware des Kapitels 60), - - einem Gelege aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (= Gewebe, Meterware des Kapitels 54) und - - einem weiteren Kettengewirke aus synthetischen Filamenten, das mit zwei äußeren Lagen aus einem laminierten Vliesstoffen aus Spinnstoffen versehen ist (Meterware des Kapitels 56), - mit einer Außenhülle aus einer Folie aus Kunststoff (mit einer Wanddicke von weniger als 4 mm), - an beiden Enden mit Anschlüssen, - zum Einbau in eine Wasserreinigungsanlage (Umkehrosmose-Anlage), - zum Herausfiltern der im eingeleiteten Rohrwasser (unter Druck) gelösten Stoffe im Verfahren der Umkehr-Osmose, wobei lediglich die Wassermoleküle die Membran durchdringen und als Reinwasser weitergeleitet werden, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, u. a. somit keine Ware der Position 8421. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Gewebe und Vliesstoff, andere als im TARIC-Code 5911 9091 00 genannte, Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden"

DEBTI24408/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Ware des technischen Bedarfs (Filtereinsatz), sog. 51127 Naturewater CSM 50G RO Membrane 185l/Tag 50GPD Osmoseanlage Umkehrosmose Filter, 4250390875221, Foto siehe Anlage, - eingeschweißt in einen bedruckten Polybeutel und in einem Karton verpackt, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 4,5 cm und einer Gehäuselänge von 25,4 cm, - in Form eines zylindrischen Filtereinsatzes aus einem Hohlrohr, mit spiralförmig umwickelter Membran, aus einem Kettengewirke aus synthetischen Filamenten, einem Gelege aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (= Gewebe) und einem weiteren Kettengewirke aus synthetischen Filamenten, das mit zwei äußeren Lagen mit Bindemittel verfestigten und mit Folie aus Kunststoff laminierten Vliesstoffen aus Spinnstoffen versehen ist, - mit einer Außenhülle aus einer Folie aus Kunststoff (mit einer Wanddicke von weniger als 4 mm), - an beiden Enden mit Anschlüssen, - zum Einbau in eine Wasserreinigungsanlage (Umkehrosmose-Anlage), - zum Herausfiltern der im eingeleiteten Rohrwasser (unter Druck) gelösten Stoffe im Verfahren der Umkehr-Osmose, wobei lediglich die Wassermoleküle die Membran durchdringen und als Reinwasser weitergeleitet werden, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, u. a. somit keine Ware der Position 8421. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Gewebe und Vliesstoff, andere als im TARIC-Code 5911 9091 00 genannte, Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden"

DEBTI24414/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Ware des technischen Bedarfs (Filtereinsatz), sog. 51129 Naturewater Vontron 400G RO Membran, 1500l/Tag, 400GPD Umkehrosmose, Durchmesser 74 mm, 4250390875245, Foto siehe Anlage, - eingeschweißt in einen Polybeutel und in einem Karton verpackt, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 7,5 cm und einer Gehäuselänge von 33 cm, - in Form eines zylindrischen Filtereinsatzes aus einem perforiertem Hohlrohr, mit spiralförmig um- wickelter Membran, aus einem Kettengewirke aus synthetischen Filamenten, einem Gelege aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (= Gewebe) und einem Vliesstoff aus Spinnstoffen, der mit Bindemittel verfestigt und mit einer Folie aus Kunststoff laminiert ist, - mit einer Außenhülle aus einer Folie aus Kunststoff, die mit dem o. g. Kettengewirke laminiert ist (mit einer Wanddicke von weniger als 4 mm), - an beiden Enden mit Anschlüssen, - zum Einbau in eine Wasserreinigungsanlage (Umkehrosmose-Anlage), - zum Herausfiltern der im eingeleiteten Rohrwasser (unter Druck) gelösten Stoffe im Verfahren der Umkehr-Osmose, wobei lediglich die Wassermoleküle die Membran durchdringen und als Reinwasser weitergeleitet werden, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, u. a. somit keine Ware der Position 8421. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Gewebe und Vliesstoff, andere als im TARIC-Code 5911 9091 00 genannte, Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden"

DEBTI37259/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-21

Ware des technischen Bedarfs, sog. Filtereinsatz, Foto siehe Anlage, - eingeschweißt in einem Polybeutel und in einem Karton verpackt, - mit einem Durchmesser von ca. 7 cm und einer Gehäuselänge von ca. 25,4 cm, - in Form eines zylindrischen Filtereinsatzes aus einem perforiertem Hohlrohr, mit spiralförmig um- wickelter TFC Membran, aus einem Kettengewirke aus synthetischen Filamenten, einem Gelege aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (= Gewebe) und einem Vliesstoff aus Spinnstoffen der mit Bindemittel verfestigt und mit Folie aus Kunststoff laminiert ist, - mit einer Außenhülle aus einer Folie aus Kunststoff, die mit dem o. g. Kettengewirke laminiert ist (mit einer Wanddicke von weniger als 4 mm), - an beiden Enden mit Anschlüssen, - zum Einbau in eine Wasserreinigungsanlage (Umkehrosmose-Anlage), - zum Herausfiltern der im eingeleiteten Rohrwasser (unter Druck) gelösten Stoffe im Verfahren der Umkehr-Osmose, wobei lediglich die Wassermoleküle die Membran durchdringen und als Reinwasser weitergeleitet werden, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, u. a. somit keine Ware der Position 8421. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Gewebe und Vliesstoff, andere als im TARIC-Code 5911 9091 00 genannte, Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5911

Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).

Pos. 5911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5911.90.99.30?

Die Zolltarifnummer 5911.90.99.30 umfasst Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5911.90.99.30?

Der Drittlandszollsatz für 5911.90.99.30 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5911.90.99.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5911.90.99.30?

5911.90.99.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5911.90.99.30 im Zolltarif eingeordnet?

5911.90.99.30 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel > 591190 andere > 59119099 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5911.90.99.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5911.90.99.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI15058/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5911.90.99.30?

TARIC-Code 5911.90.99.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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