Zolltarifnummer 6003.90.00.00: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6003.90.00.00 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6003.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6003.90.00.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6003.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schlauchgewirke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 30 m und einer Breite von ca. 4 mm, somit keine Ware der Position 6006, - aus Papiergarnen der Position 5308, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Papiergarnen"
Kettengewirke, sog. Baumband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 3,5 cm und laut Antrag mit einer Länge von 50 m, - aus ca. 1 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen), - gefärbt, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - dient laut Antrag zur Befestigung von z. B. Bäumen. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Schlauchgewirke, Foto siehe Anlage, - in zwei unterschiedlichen Breite von ca. 0,6 mm bzw. 26 mm, - jeweils: -- als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 50 m, -- laut Untersuchungsergbnis: --- aus Papiergarnen der Position 5308, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, -- stellt sich als Gewirke dar, somit keine Ware der Position 5308. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Papiergarnen"
Kettengewirke, sog. gewebtes Band, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 1 cm und einer Länge von 20 m, - laut Untersuchungsergbnis: -- aus metallisierten Garnen der Position 5605, bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm, mit einem Garn aus Chemiefasern verzwirnt, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus metallisierten Garnen"
STOFFA A MAGLIA TUBOLARE OTTENUTA TRAMITE LAVORAZIONE DI PASTA DI CARTA VELINA RITORTA. LA STOFFA NON E' A PELO LUNGO NE' RICCIA (VOCE 6001) E NON CONTIENE FILATI DI ELASTOMERI O FILI DI GOMMA STOFFA (VOCE 6002). LARGHEZZA TUBOLARE SCHIACCIATO 6,29 MILLIMETRI. LA MERCE SI PRESENTA AVVOLTA SU BOBINA DI CARTA.
Kettengewirke, sog. Baumanbinder, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappkarte aufgemacht, - als Set mit drei Baumanbindern; jeweils in den Abmessungen: etwa 300 cm (Länge) x 3 cm (Breite), - laut Untersuchungsergebnis: -- Kettengewirke aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag aus Polyethylen) mit einer Streifenbreite von etwa 1-2 mm; ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - dient laut Antrag dem Anbinden von Pflanzen / Bäumen. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, andere als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
NARROW KNITTED FABRIC. A GOLD COLOURED DECORATIVE TRIMMING CONSTRUCTED FROM KNITTED, GIMPED AND METALLIC YARNS. 9MM WIDE. 17% POLYESTER. 20% NYLON. 63% METALLISED YARN. PRESENTED AS PART OF A MIXED SET OF KNITTED AND WOVEN TRIMMINGS AND RIBBONS. ALL CLASSIFIED SEPARATELY.
Kettengewirke, sog. Baumband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit 3 Baumbändern für den Einzelverkauf aufgemacht, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 300 cm und einer Breite von 3 cm, - mit gitterartigem Aussehen, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Etikett 100 % Polyethylen), mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm (damit keine Ware des Kapitels 39), - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten, - in Kettenwirktechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 5806. "Kettengewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, andere als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT, andere als solche der Position 6001. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Maschengarne (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6003.90.00.00?
Die Zolltarifnummer 6003.90.00.00 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6003.90.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6003.90.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6003.90.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6003.90.00.00?
6003.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6003.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6003.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002 > 600390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6003.90.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6003.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI29538/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6003.90.00.00?
TARIC-Code 6003.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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