Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6101.20.90: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6101.20.90 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6101.20.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6101.20.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
  3. 6101.20aus Baumwolle
  4. 6101.20.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.20.90

HS-Code6101.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6101.20.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6868/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-01

Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, im "Washed-Look", - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - auf dem Vorderteil mit einem großflächigen, teilweise reflektierenden Aufdruck verziert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"

DEBTI5478/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-20

Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Hoodie (Sweatshirt mit Kapuze), Größe 2XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,4 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Männerkleidung); mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn und hinten mit aufgedruckten Motiven verziert, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"

DEBTI1444/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-20

Blouson, sog. Strickjacke für Damen, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung); somit keine Ware der Position 6102, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden, gerippt gewirkten Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"

DEBTI13987/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-14

Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Stunt'N'Media Stuntmen's Hoody, Artikel: 70482, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 82 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - auf der Vorderseite mit einem Aufdruck versehen, - mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche); mit kontrastfarbenen Eingriffsöffnungen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"

DEBTI13985/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-14

Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Hoody-Sweatshirt e.s. motion 2020, Artikel: 21141, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm), - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Knabenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn mit einer Stickerei verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Knaben, aus Baumwolle"

DEBTI14031/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-14

Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Stunt'N'Media Stuntmen's Hoody, Artikel: 70484, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn mit einer großen, eingesetzten Tasche (sog. Kängurutasche), - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"

SETIL 2014-7291Erteilt von SEGültig bis 2020-10-13

Jacka Ofodrat plagg tillverkat av kraftig dukvara av trikå med ruggad avigsida och består enligt uppgift av 80% bomull och 20% polyester. Jackan är avsedd att täcka överdelen av kroppen ner till höfterna, har ståkrage, genomgående öppning mitt fram som tillsluts med 7 knappar från vänster till höger (herrknäppning), långa isydda ärmar och en längd mitt bak av ca 62 cm i storlek 170. Ärmslut och nederkant är försedda med hopdragning i form av påsydda muddar och vid midjehöjd finns två fickor. Plagget uppfyller kraven för klassificering som lumberjacka enligt 6101. "

DE8376/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-24

Blouson, sog. Jeansjacke, Style 10741500600, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 98 % Baumwolle und 2 % Elasthan (Elastomergarn, synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss, - am unteren Rand mit einem angesetzten, mit Knopfverschlussriegeln zu verengenden Bund. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).

Pos. 6101

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25

Pos. 6101

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.20.90?

Die Zolltarifnummer 6101.20.90 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.20.90?

Der Drittlandszollsatz für 6101.20.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6101.20.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.20.90?

6101.20.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6101.20.90 im Zolltarif eingeordnet?

6101.20.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610120 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.20.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.20.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI6868/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.20.90?

KN-Code 6101.20.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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