Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6101.20.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6101.20.90.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
- 6101.20aus Baumwolle
- 6101.20.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
- 6101.20.90.00.0Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite mit einem großflächigen Aufdruck verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links über rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 45 cm), - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Knabenkleidung); mit einer Kordelzugattrappe versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit einem aufgedruckten Motiv verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Knaben, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Hoody-Sweatshirt e.s. botanica, Kinder, Art. 2188011, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 45 cm), - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Knabenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn oberhalb der linken Brust mit einem Firmenlogo bedruckt, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Knaben, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Hoody-Sweatshirt e.s. botanica, Art. 2186039, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn oberhalb der linken Brust mit einem Firmenlogo bedruckt, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. FILA Urban Line Hooded Sweat, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn und seitlich an den Ärmeln mit einem Logo bedruckt, - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Sweathoodie, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn mit einem Logo bedruckt, - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Sweathoodie, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.20.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6101.20.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6101.20.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0?
6101.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6101.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6101.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610120 aus Baumwolle > 61012090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.20.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30050/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.20.90.00.0?
Warennummer 6101.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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