Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6102.30.90: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6102.30.90 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6102.30.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6102.30.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
  3. 6102.30aus Chemiefasern
  4. 6102.30.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.30.90

HS-Code6102.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6102.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42521/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-22

Anorakähnliches Kleidungsstück, Größe DM, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - jeweils im unteren (überwiegenden) Bereich des Vorder- und Rückenteils sowie im Bereich der Innenseite der Ärmel aus ca. 1 , 0 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - jeweils im oberen Bereich des Vorder- und Rückenteils sowie im Bereich der Außenseite der Ärmel aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Geweben, - alle Gewebe und Gewirke bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 4 , 5 cm kürzer gearbeitet, - mit einem schmalen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; entlang der Ärmel mit jeweils einem Druckknopfriegel und an den Ärmelen- den mit einem Klettriegel zu verengen, - im Bereich der Schultern und der Ellenbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augen- scheinlich Kunststoff, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - innen mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einer Hose, - seitlich in der Nähe des unteren Randes mit Druckknopfriegeln zu verengen, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke gegenüber den Geweben der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware des Kapitels 62. "Anorakähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI1005/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-14

Blouson, sog. Mädchenjacke, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einseitig (Außenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 48,5 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, elastisch verengten Bündchen, - vorn mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem elastisch verengten Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Stickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

NLBTI2024-1082Erteilt von NLGültig bis 2028-01-24

Een jas met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voor bescherming tegen het buitenklimaat; - 3 panden, te weten 1 rugpand en 2 voorpanden; - een buitenzijde van polyester; - geheel gevoerd met een gewatteerde doorgestikte voering van een weefsel van polyester; - een opstaande kraag; - aan de voorzijde een volledige opening door middel van een ritssluiting; - lange mouwen, aan de rand omgezoomd; - op de voorzijde 2 steekzakken met een ritssluiting; - een binnenzak voorzien van een sluiting door middel van een drukknop; - reikt tot over de heup; - niet herkenbaar als dames- of herenkleding.

DEBTI29286/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Blouson, sog. Rapid 1.0 Hoodie, Größe L, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - aus verschiedenen ca. 1,6 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken jeweils aus laut Antrag 60 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 40 % Baumwolle, - durchgehend (teilweise mehrlagig) gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen sowie mit einer mittels Reißverschluss abtrennbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden Bündchen mit Daumenlloch, - im Bereich der Schultern, des Rückens und der Ellbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augen- scheinlich Kunststoff, - vorn mit zwei großen, aufgesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - an mehreren Stellen mit Aufdrucken versehen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Ware der Position 6110. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI11052/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Blouson, sog. Jacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,1 mm dicken, beidseitig gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), vorn bis zu ca. 4 cm kürzer gearbeitet, - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - vorne mit einem angenähten Logo verziert, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand und an den Ärmelenden mit einem elastischen Gewebeband eingefasst und verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Stickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI46361/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-01

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, sog. Set aus Sweat-Jacke und Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als zweiteilige Zusammenstellung gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - kein Trainingsanzug, da die Kleidungsstücke nach ihrem allgemeinen Aussehen, ihrer Ausstattung sowie ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, aus- schließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Blouson: -- aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 84 % Polyester, 12 % Viskose und 4 % Elasthan (alles Chemiefasern), -- in den oberen Bereichen der Vorderteile und des Rückenteils (bis etwa Mitte der Ärmelansätze) mit vierlagigen, durch Steppen abgeteilten Besätzen mit einer Außenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben, einer Zwischen- und einer Innenlage aus Vliesstoffen und einer weiteren Zwischenlage aus Wattierungsstoff, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), -- mit einem Stehkragen, mit einer abtrennbaren Kapuze mit Kordelzug, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, verengenden Bündchen aus Geweben, -- vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, -- auf dem linken Ärmel mit einem sog. Patch verziert, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden Bund aus Geweben, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware. "Blouson aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI40388/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Blouson, sog. Hoodie Grizzly, Größe L/52, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,6 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, einfarbigen sowie buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) jeweils aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - durchgehend mehrlagig gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen sowie mit einer mittels Reißverschluss abtrennbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden Bündchen, - im Bereich der Schultern und der Ellbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - vorn mit zwei großen, aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - an mehreren Stellen mit aufgestickten Firmenlogos verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Ware der Position 6110. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2023-06976Erteilt von FRGültig bis 2027-01-01

Article similaire à un anorak, non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, composé majoritairement de bonneterie velours de fibres synthétiques, se présentant sous la forme d’un vêtement réversible confectionné en étoffe de bonneterie velours de fibres synthétiques (polyester) sur une face, en tissu de fibres synthétiques (polyamide) enduit sur sa face interne de matière plastique (polyuréthane) sur l'autre face. Le vêtement comporte un capuchon, une ouverture complète sur le devant se fermant au moyen d'une fermeture à glissière, des manches longues et des poches extérieures.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.

Pos. 6102

Zu Unterposition 6102 30: 1. Gewirktes Kleidungsstück für Frauen (100% Polyester), mit langen Ärmeln, Taschen, einem Kragen und einer durchgehenden Öffnung vorn mit einem Reißverschluss. Dieses Kleidungsstück kann mit einem Reißverschluss an einem weiteren der Oberbekleidung für Frauen dienenden Kleidungsstück befestigt werden. Es kann aber auch separat getragen werden. Die beiden Kleidungsstücke werden gemeinsam gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkung 14 zu Abschnitt XI und Anmerkung 9 zu Kapitel 61). (gestrichen) 2. Unisex Oberbekleidung mit langen Ärmeln, einer Tasche und einer Kapuze mit Kordelzug, ohne Öffnung. …

Pos. 6102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …

Pos. 6102

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.30.90?

Die Zolltarifnummer 6102.30.90 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.30.90?

Der Drittlandszollsatz für 6102.30.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6102.30.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.30.90?

6102.30.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6102.30.90 im Zolltarif eingeordnet?

6102.30.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610230 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.30.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.30.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI42521/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.30.90?

KN-Code 6102.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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