Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6102.30.10.00: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6102.30.10.00 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6102.30.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6102.30.10.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
  3. 6102.30aus Chemiefasern
  4. 6102.30.10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
  5. 6102.30.10.00Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.30.10.00

HS-Code6102.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6102.30.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6102.30.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14576/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-20

Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus überwiegend ca. 3 , 4 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken, - etwa unterhalb der Taille sind Vorder- und Rückenteil zweilagig, abgesteppt gearbeitet, mit einer Außenlage aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Innenlage aus Wattierungs- stoffen, - beide Gewirke und Gewebe bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einer Kapuze mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten Rand aus den o. g. Geweben, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen; somit keine Jacke, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke gegenüber den Geweben der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Mantel (Kurzmantelähnliche Ware), aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI46780/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1 , 9 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem Stehkragen und einer mittels Reißverschluss abtrennbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen; somit keine Jacke. "Mantel (Kurzmantelähnliche Ware), aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2024-00409-02Erteilt von FRGültig bis 2027-03-24

Assortiment d'articles de déguisement, pour enfant, composé de 5 pièces : - une cape confectionnée en étoffe de bonneterie (100% polyester), non enduite, équipée d'une capuche et de bandes auto-agrippantes (velcro) pour se fixer à la veste ci-dessous, - une veste recouvrant la partie supérieure du corps confectionnée en étoffe de bonneterie (99 % polyester et 1 % élasthanne) sur laquelle est cousue une ceinture en plastique, se fermant de gauche sur droite à l'aide d'une fermeture velcro, - un pantalon recouvrant la partie inférieure du corps confectionné en étoffe de bonneterie (100% polyester) comportant un élastique à sa taille (pas d'ouverture), - une paire de gants confectionnée en étoffe de bonneterie (100 % polyester), - un masque en plastique couvrant le visage et présentant des orifices pour les yeux, le nez et la bouche. Celui-ci se fixe à l'aide d'une bande élastique. Ce RTC reprend uniquement le classement de la cape, les autres marchandises feront l’objet d’un classement séparé.

DEBTI34271/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-11-15

Kinderkostüm-Set, sog. Betzold Kinder-Kostüme "Wilde Tiere", 4-tlg., für Kinder von 3-8 Jahren (entspricht Größe 98-128), Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus drei Umhängen für Knaben (Kostüme "Tiger", "Leopard" und "Löwe") einem Umhang für Mädchen (Kostüm "Elefant") und drei Gürteln (für die Kostüme "Tiger", "Leopard" und "Löwe"), - jedes der vier Kostüme ist einzeln in einem Polybeutel verpackt und alle vier sind laut Antrag gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - gehören als Maskenkostüme aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse sind aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) gefertigt, - Kostüm "Elefant": -- einen "Elefanten" darstellend, -- aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken und ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, gerauten Gewirken, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, -- durchgehend gefüttert, -- mit einer angesetzten Kapuze mit angenähten "Ohren"; am Kapuzenansatz mit angenähten, mit Wattierungsstoff gefüllten "Stoßzähnen" und einem ebensolchen "Rüssel", -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem am oberen Rand des Rüssels und unterhalb des Kapuzenansatzes angebrachten Klettverschluss von rechts auf links (Mädchenkleidung), -- entlang der Öffnung und des Kapuzenrandes mit einer Randeinfassung aus gerauten Gewirken versehen, -- am unteren Rand gesäumt, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang, aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

DEBTI34248/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Umhang, sog. Betzold Kinder-Kostüm „Elefant", für Kinder von 3-8 Jahren (entspricht Größe 98-128), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - einen Elefanten darstellend, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken und ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer angesetzten Kapuze mit angenähten "Ohren"; am Kapuzenansatz mit angenähten, wattiert gefütterten "Stoßzähnen" und einem ebensolchen "Rüssel", - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem am oberen Rand des Rüssels und unterhalb des Kapuzenansatzes angebrachten Klettverschluss von rechts auf links (Mädchenkleidung), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Umhang, aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

DEBTI30934/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Kurzmantel, Style 14961704715, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 9 mm dicken, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer charakterbestimmenden Außenlage aus Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern) und einer Innenlage aus einer geprägten Folie aus Zellkunststoff (laut Antrag Polyurethan), die auf der Innenseite mit einem Gewirke aus Spinnstoffen verstärkt ist (Meterware des Kapitels 39), - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm); u. a. aufgrund der Länge kein Mantel oder Parka, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopf- und Schlaufenverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit Randeinfassungen aus der o. g. Meterware des Kapitels 39, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt aufgrund der Länge in Verbindung mit dem Material (Art und Dicke des Flächenerzeugnisses) die Voraussetzungen zur Einreihung als Kurzmantel, u. a. somit keine Jacke der Position 6104, aufgrund dere verwendeten Flächenerzeugnisse auch keine Ware der Position 6113. "Kurzmantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

BEBTIDT.50.010.097Erteilt von BEGültig bis 2026-06-14

Een poncho voor dames in poolbreiwerk van 100% polyester. De poncho biedt bescherming tegen weersomstandigheden. Het artikel kent 1 standaardmaat en wordt in verschillende kleuren aangeboden. Elke poncho wordt apart verpakt.

DEBTI18718/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-08

Kurzmantel, sog. Jacke aus miteinander verklebten Flächenerzeugnissen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus zweilagigen, ca. 4,5 mm dicken, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer Außenlage aus einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken sowie einer Innenlage aus einfarbigen Plüschgewirken; beide Gewirke aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm); u. a. aufgrund der Länge kein Mantel oder Parka, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit mehreren, aufgenähten Streifen aus mit geprägtem Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan) über- zogenen Gewirken der Position 5903 verziert, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand bzw. an den Ärmelenden so nach außen umgeschlagen und festgenäht, dass die Plüschgewirke der Innenlage einen ca. 3 bzw. 8,5 cm hoch reichenden, besatzähnlichen Abschluss bilden, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt aufgrund der Länge in Verbindung mit dem Material (Art und Dicke des Flächenerzeugnisses) die Voraussetzungen zur Einreihung als Kurzmantel, u. a. somit keine Jacke der Position 6104. "Kurzmantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6102

Zu Unterposition 6102 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6102 1010.

Pos. 6102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.

Pos. 6102

Zu Unterposition 6102 30: 1. Gewirktes Kleidungsstück für Frauen (100% Polyester), mit langen Ärmeln, Taschen, einem Kragen und einer durchgehenden Öffnung vorn mit einem Reißverschluss. Dieses Kleidungsstück kann mit einem Reißverschluss an einem weiteren der Oberbekleidung für Frauen dienenden Kleidungsstück befestigt werden. Es kann aber auch separat getragen werden. Die beiden Kleidungsstücke werden gemeinsam gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkung 14 zu Abschnitt XI und Anmerkung 9 zu Kapitel 61). (gestrichen) 2. Unisex Oberbekleidung mit langen Ärmeln, einer Tasche und einer Kapuze mit Kordelzug, ohne Öffnung. …

Pos. 6102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.30.10.00?

Die Zolltarifnummer 6102.30.10.00 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.30.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6102.30.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6102.30.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.30.10.00?

6102.30.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6102.30.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6102.30.10.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610230 aus Chemiefasern > 61023010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.30.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.30.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14576/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.30.10.00?

TARIC-Code 6102.30.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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