Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6102.30.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6102.30.90.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
  3. 6102.30aus Chemiefasern
  4. 6102.30.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
  5. 6102.30.90.00.0Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0

HS-Code6102.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6102.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6102.30.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6102.30.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI39045/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - im Bereich der Brust, Schultern, Oberarme, entlang der Öffnung und des unteren Randes aus ca. 1,3 mm dicken Textillaminaten aus zwei durch Kleben miteinander verbundenen Lagen, mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken, - alle übrigen Teile aus ca. 1,6 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne), - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißver- schluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI13021/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-07

Blouson, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,4 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); auf der Vorder- und Rückseite sowie entlang der Ärmel mit großflächigen Besätzen aus ca. 1,1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 84 % Baumwolle und 16 % Poly- ester, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 56 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden teilweise elastisch verengt, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand elastisch verengt. - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI12465/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-07

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit Seitenteilen und Ärmeln aus ca. 2,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken; im Bereich der Ärmel leicht gefüttert, - mit durch Steppen abgeteilten, dreilagig gearbeiteten Vorder- und Rückenteilen mit einer Außen- und Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunst- stoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff sowie mit einem gefütterten Kragen aus den o. g. Geweben, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung); somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI12578/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-23

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit Seitenteilen und Ärmeln aus ca. 2,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken; im Bereich der Ärmel leicht gefüttert, - mit durch Steppen abgeteilten, dreilagig gearbeiteten Vorder- und Rückenteilen mit einer Außen- und Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunst- stoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff sowie mit einem gefütterten Kragen aus den o. g. Geweben, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI8741/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-26

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 50 % Polyester, 42 % Modal und 8 % Elasthan (alles Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60,5 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer vom Kapuzenrand bis etwa zur Mitte des Kleidungsstücks reichenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit kein Pullover. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI6165/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Blouson, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 4,7 mm dicken, zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag jeweils 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); beide Lagen sind durch Wirken hergestellt, somit kein künstliches Pelzwerk, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 46 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

DEBTI6046/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus einem ca. 4,7 mm dicken, zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag jeweils 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); beide Lagen sind durch Wirken hergestellt, somit kein künstliches Pelzwerk, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI6048/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-08

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 4,7 mm dicken, zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag jeweils 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); beide Lagen sind durch Wirken hergestellt, somit kein künstliches Pelzwerk, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung); somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.

Pos. 6102

Zu Unterposition 6102 30: 1. Gewirktes Kleidungsstück für Frauen (100% Polyester), mit langen Ärmeln, Taschen, einem Kragen und einer durchgehenden Öffnung vorn mit einem Reißverschluss. Dieses Kleidungsstück kann mit einem Reißverschluss an einem weiteren der Oberbekleidung für Frauen dienenden Kleidungsstück befestigt werden. Es kann aber auch separat getragen werden. Die beiden Kleidungsstücke werden gemeinsam gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkung 14 zu Abschnitt XI und Anmerkung 9 zu Kapitel 61). (gestrichen) 2. Unisex Oberbekleidung mit langen Ärmeln, einer Tasche und einer Kapuze mit Kordelzug, ohne Öffnung. …

Pos. 6102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …

Pos. 6102

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.30.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6102.30.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6102.30.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0?

6102.30.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6102.30.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6102.30.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610230 aus Chemiefasern > 61023090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.30.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.30.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39045/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.30.90.00.0?

Warennummer 6102.30.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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