Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.42.00.00: Kostüme, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.42.00.00 steht für Kostüme, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.42.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.42.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.42aus Baumwolle
  4. 6104.42.00.00Kostüme, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.42.00.00

HS-Code6104.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.42.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.42.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23191/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-17

Kleid, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Farbausführungen, -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus ca. 1,3 mm dicken Schlingengewirken mit einer Schlingenoberfläche und einem Grund aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über den Schritt reichend, -- mit einem runden Halsausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ärmellos, -- im Bereich der Taille elastisch verengt, -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleid, aus Gewirke, für Mädchen, aus Baumwolle"

FRBTIFR-BTI-2025-02532Erteilt von FRGültig bis 2028-06-09

Vêtement destiné à recouvrir le corps jusqu'aux chevilles, de type robe d'intérieur pour femme, confectionné en bonneterie de coton, comportant des manches longues et une encolure en V. Sur le vêtement figurent des imprimés décoratifs (au niveau des manches ainsi que sur le devant au niveau de la poitrine). Il possède deux fentes à la base d’une hauteur de 21 cm environ, avec un ourlet ondulé à la base et aux extrémités des manches.

FRBTIFR-BTI-2024-05829Erteilt von FRGültig bis 2027-10-08

Vêtement destiné à recouvrir le corps jusqu'à mi-cuisse, de type robe d'intérieur pour femme, confectionné en bonneterie de coton (100 % coton), comportant des manches courtes, une encolure ronde dotée d’un empiècement imprimé, un motif floral sur sa partie inférieure et une bande rapportée imprimée à la base. Longueur dos/épaules : 92 cm. Selon les données de l'opérateur, ce vêtement est destiné à servir de chemise de nuit.

FRBTIFR-BTI-2024-05800Erteilt von FRGültig bis 2027-10-08

Vêtement destiné à recouvrir le corps jusqu'au genoux, unicolore, de type robe, confectionné en bonneterie de coton (Jersey). Le vêtement est léger et ample, de coupe droite, avec un col rond et une inscription "REVEIL EN COURS" imprimé sur le devant. Les manches sont courtes et le vêtement arrive au-dessus des genoux (longueur dos : 96 cm env.). Selon les données de l'opérateur, ce vêtement est destiné à servir de chemise de nuit.

FRBTIFR-BTI-2024-03971Erteilt von FRGültig bis 2027-09-30

Vêtement destiné à recouvrir le corps, de type robe, pour femmes, confectionné en bonneterie de coton (100 % coton), comportant des manches courtes, une encolure ronde soulignée d'une finition en broderie anglaise. La longueur de la robe est d'environ 97 cm. Selon les données de l'opérateur, ce vêtement est destiné à servir de chemise de nuit.

FRBTIFR-BTI-2024-03765Erteilt von FRGültig bis 2027-08-05

Vêtement, de type robe de détente, destiné à couvrir le corps, descendant jusqu’à la mi-cuisse, confectionné en étoffe de bonneterie éponge de coton majoritaire (80% coton et 20% polyester), à manches courtes, avec un col rond, une ouverture à glissière complète sur le devant, un cordon sous tunnel au niveau de la taille, et 2 poches latérales au niveau des hanches. L’article est destiné à être utilisé à l’intérieur selon les données de l'opérateur. Longueur de la robe : environ 94 cm.

DEBTI27915/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Kleid, sog. BW Rollkragenhemd, Größe 7 (entspricht Größe 40 oder M für Frauen), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 100 % Baumwolle, -- mit einem Stehkragen, -- mit einer bis etwa zur Brustmitte reichenden Öffnung mit Reißverschluss, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 81 cm), -- mit langen Ärmeln mit verengenden Bündchen an den Ärmelenden, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund seiner Länge ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock/Hose) getragen werden, somit weder eine Hemdbluse der Position 6106 noch ein Pullover der Position 6110. "Kleid aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DEBTI23920/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-23

Kleid, sog. Plüschunterhemd, Größe 9 (entspricht Größe 44 oder L bei Frauen), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken mit einer Schlingenoberfläche (auf der Innenseite) aus 100 % Baumwolle, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, mit Randeinfassung, -- mit langen Ärmeln mit verengenden Bündchen an den Ärmelenden, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kann aufgrund seiner Länge ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock/Hose) getragen werden, somit weder ein Kleidungsstück der Position 6109 noch ein Pullover der Position 6110. "Kleid aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.42.00.00?

Die Zolltarifnummer 6104.42.00.00 umfasst Kostüme, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.42.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.42.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.42.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610442. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.42.00.00?

6104.42.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.42.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.42.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610442 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.42.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.42.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23191/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.42.00.00?

TARIC-Code 6104.42.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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