Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0: Pullover, andere, für Frauen oder Mädchen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0 steht für Pullover, andere, für Frauen oder Mädchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6110.20.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6110.20.99.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
- 6110.20aus Baumwolle
- 6110.20.99für Frauen oder Mädchen
- 6110.20.99.00.0Pullover, andere, für Frauen oder Mädchen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Strickjacke, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus bis zu ca. 2,7 mm dicken, strukturiert gestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - auf der Vorderseite und den Ärmeln teilweise mit aufgenähten stilisierten Blüten aus Geweben verziert, - an allen Rändern abgepasst gearbeitet, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke. "Strickjacke, aus Gestricken, aus Baumwolle, für Frauen"
Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirke- dicke kein Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite großflächig mit einem aufgestickten Firmenlogo und -schriftzug verziert (laut Antrag wurde das Kleidungsstück nach der Konfektionierung bestickt, daher nicht aus einer Stickerei der Position 5810), - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirke- dicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite großflächig mit einem aufgestickten Firmenlogo und -schriftzug verziert (laut Antrag wurde das Kleidungsstück nach der Konfektionierung bestickt, daher nicht aus einer Stickerei der Position 5810), - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pullover, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirke- dicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite großflächig mit einem aufgestickten Firmenlogo und -schriftzug verziert (laut Antrag wurde das Kleidungsstück nach der Konfektionierung bestickt, daher nicht aus einer Stickerei der Position 5810), - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Mädchen"
Pullover, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirke- dicke kein Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit einer Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirke- dicke kein Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit doppelt gearbeiteter, gerippt gewirkter Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; auf einem Ärmel mit einem aufgenähten Firmenlogo versehen, - am unteren Rand gesäumt. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pullover, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 42 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; auf einem Ärmel mit einem aufgenähten Firmenlogo versehen, - am unteren Rand gesäumt. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Mädchen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6110 20: 1. Ärmelloses Kleidungsstück mit rundem Halsausschnitt, dazu bestimmt, den Oberkörper zu bedecken, knapp an die Taille reichend. Dieses pulloverähnliche Kleidungsstück besteht ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle). Es hat am Halsausschnitt, an den Armausschnitten und am unteren Rand angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) von gleicher Farbe, aber von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil eine kurze Hose (Shorts) von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis, aber ohne Wirkbündchen ist. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6104 62/1. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0?
Die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0 umfasst Pullover, andere, für Frauen oder Mädchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.20.99.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6110.20.99.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6110.20.99.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0?
6110.20.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6110.20.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6110.20.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611020 aus Baumwolle > 61102099 für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.20.99.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.20.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12656/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.20.99.00.0?
Warennummer 6110.20.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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