Zolltarifnummer 6110.30.10: Unterziehpullis
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6110.30.10 steht für Unterziehpullis. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6110.30.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6110.30.10
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.30.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Indumento destinato a coprire la parte superiore del corpo, fino ai fianchi, sotto forma di maglietta seamless a collo alto ed a maniche lunghe non riconoscibile come per uomo o per donna, realizzata in tessuto a maglia prevalentemente di fibre sintetiche (45%Polipropilene 30%Lana 23%Poliammide 2%Elastane). Il capo è bordato e presenta un logo sulla parte frontale ed una scritta sulla parte posteriore. L'articolo è destinato ad essere indossato sotto altri indumenti. La maglietta si presenta alla vendita al dettaglio abbinata ad un pantalone leggings classificato nell' ITV IT922104-2023-BTI0377/2. Entrambi gli articoli sono confezionati in una scatolina di cartone 14x22x8 cm.
Unterziehpulli, sog. Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); im Bereich der Achseln aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken; beide Gewirke mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 90 cm), - auf der Vorderseite und auf einem Ärmel mit Schriftzügen bedruckt, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit kein pulloverähnliches Kleidungsstück. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Unterziehpulli, sog. Kinder-Badeshirt, bedruckt, Größe 110, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zenti- meter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 40 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (u. a. deshalb kein Kleidungsstück der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 58 cm), - vorn mit einer aufgebrachten Verzierung versehen, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Unterziehpulli aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Unterziehpulli, sog. Damen Pullover, Modell 469 Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Viskose und 5 % Elasthan (beides Chemiefasern); mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einem enganliegenden Rollkragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 88 cm), u. a. damit keine Ware der Position 6110 3099, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Unterziehpulli, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Unterziehpulli, sog. Damenshirt mit Stehkragen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 96 % Viskose und 4 % Elasthan (beides Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem enganliegenden, hohen, gesmokten Kragen (somit kein T-Shirt), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 90 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Unterziehpulli, sog. Swimm-Shirt für Kinder, Art. 198385, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 41 cm), vorn ca. 3 cm kürzer und hinten abgerundet gearbeitet, - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, somit kein Kleidungsstück der Position 6109, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 56 cm), - vorn mit einem Motiv bedruckt, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Unterziehpulli, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Damtop Enfärgat, modebetonat, figursytt, klädesplagg avsett att täcka överdelen av kroppen till under midjan. Plagget är tillverkat av finstickad dukvara av trikå, med en masktäthet av mer än 12 maskor per cm i vardera riktningen räknat på en yta av minst 10 × 10 cm, enligt uppgift bestående av 95% viskos och 5% elastan. Plagget är försett med krage av halvpolomodell (turtle neck) och har en lång isydd ärm som avslutas med fåll. Plagget har en asymmetrisk utskärning som lämnar en axel och arm bar. Kragen, som ger intryck av ett halsband, är fastsydd vid plagget ca 6 cm på varje sida om vänster axelsöm.
Unterziehpulli, sog. Rash guard white T-Shirt, Artikel 3330112, Größe M, siehe Foto, - aus 0,6 mm dicken (somit leichten) Gewirken aus laut Antrag 100% synthetischen Chemiefasern; mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung, - mit einem eng anliegenden Stehkragen (somit kein T-Shirt der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, eng anliegenden Ärmeln, - eng anliegend gearbeitet (Brustumfang: 86 cm), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 67 cm), - am rechten Ärmel mit einem aufgestockten Firmenlogo, - am unteren Rand gesäumt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6110 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6110 2010.
Zu Unterposition 6110 30: 1. Kleidungsstück für Fußballtorwarte aus Jersey (100 % Polyester), über die Taille reichend, mit langen Raglanärmeln und mit engem Halsausschnitt ohne Öffnung. Das Kleidungsstück ist mit geringfügig schützenden Ellenbogenpolstern versehen, die auf die Ärmel aufgenäht sind und weist einen Rippenbund am Ärmelende auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist gesäumt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.1) 2. Gewirktes Kleidungsstück mit kurzen Ärmeln für Frauen (100% Acryl), mit einem Rollkragen und ohne Öffnung. Es weist in jeder Richtung durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearem Zentimeter auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Langärmeliges Kleidungsstück für Männer (76% Polyesterfasern und 24% Baumwolle), den oberen Teil des Körpers bedeckend, ungefüttert und ohne gerippten Bund am unteren Rand. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.30.10?
Die Zolltarifnummer 6110.30.10 umfasst Unterziehpullis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.30.10?
Der Drittlandszollsatz für 6110.30.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6110.30.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.30.10?
6110.30.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6110.30.10 im Zolltarif eingeordnet?
6110.30.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611030 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.30.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.30.10 erfasst, zum Beispiel ITBTIIT922104-2023-BTI0377/1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.30.10?
KN-Code 6110.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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