Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.30: Pullover, aus Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.30 steht für Pullover, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.30
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.30Pullover, aus Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.30

HS-Code6110.306 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DK15-2018556Erteilt von DKGültig bis 2021-11-16

Alignmed Posture T-shirt med lynlås i front. - 83 % / 17 % PolySpandex-BK - Vented PowerMeshtm paneler - Svedtransporterende Anti-Microbakterial beskyttelse. Medicinsk ce godkendt udstyr til behandling og opretholdelse af dårlig positur.

FR-RTC-2015-002324Erteilt von FRGültig bis 2021-06-04

PULLOVER CONFECTIONNE EN BONNETERIE DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER), SANS OUVERTURE, AVEC UN COL DROIT, UNE ENCOLURE ARRONDIE, DES MANCHES COURTES, UN OURLET A LA BASE ET A L’EXTREMITE DES MANCHES. CE VETEMENT EST UN MAILLOT DE RUGBY.

DE13590/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-10

Warnweste, EN ISO 20471:2013, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen (neongelb) Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Klettverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - mit aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben ausgestattet, - an allen Rändern mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

FR-RTC-2014-005319Erteilt von FRGültig bis 2020-08-10

VETEMENT SE PRESENTANT SOUS LA FORME D'UN GILET JAUNE FLUORESCENT, EN ETOFFE DE BONNETERIE DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER), DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES, SANS MANCHES, AVEC DE LARGES EMMANCHURES, AVEC UNE ENCOLURE EN V, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT SE FERMANT GAUCHE SUR DROITE PAR UNE BANDE VELCRO. LE VETEMENT PRESENTE DEUX BANDES REFLECHISSANTES COUSUES A L'HORIZONTALE SUR LE DEVANT ET DANS LE DOS. L'INSCRIPTION « MOTO ECOLE » EST COLLEE EN LETTRES NOIRES SUR LA POITRINE, A GAUCHE. LE POURTOUR, LA BASE, ET LES EMMANCHURES DU GILET SONT DOTES D'UN BIAIS.

DE25345/15-3Erteilt von DEGültig bis 2019-06-23

Warnweste Die Ware stellt sich dar als eine gelb fluoreszierende, zwei Reflexionsstreifen am Saum aufweisende Weste für Männer, sog. Warnweste, in einer Universalgröße. Nach dem Textiletikett besteht die Weste zu 100 % aus Polyester. Die Weste dient als persönlicher Schutz bei einer Autopanne oder bei Arbeiten in Straßennähe. Das Erzeugnis ist mit einem bedruckten mehrsprachigen Informationsblatt in einer Kunststofffolie verpackt. Die Weste ist Bestandteil einer Zusammenstellung aus einem Behältnis mit Apothekenausstattung, einer Warnweste und einem Warndreieck, die mit Klebeband zusammengebunden sind. Das Dreieck und das Behältnis mit Apothekenausstattung sind nicht Bestandteil dieser verbindlichen Zolltarifauskunft. Die Warnweste ist als andere aus Chemiefasern bestehende Kleidung für Männer in die Position 6110 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE25343/15-3Erteilt von DEGültig bis 2019-06-09

Warnweste Die Ware stellt sich dar als eine gelb fluoreszierende, zwei Reflexionsstreifen am Saum aufweisende Weste für Männer, sog. Warnweste, in einer Universalgröße. Nach dem Textiletikett besteht die Weste zu 100 % aus Polyester. Die Weste dient als persönlicher Schutz bei einer Autopanne oder bei Arbeiten in Straßennähe. Das Erzeugnis ist mit einem bedruckten mehrsprachigen Informationsblatt in einer Kunststofffolie verpackt. Die Weste ist Bestandteil einer Zusammenstellung aus einem Behältnis mit Apothekenausstattung, einer Warnweste und einem Warndreieck, gemeinsam verpackt in einer Kunststofftasche mit Reißverschluss. Das Dreieck und das Behältnis mit Apothekenausstattung sind nicht Bestandteil dieser verbindlichen Zolltarifauskunft. Die Warnweste ist als andere aus Chemiefasern bestehende Kleidung für Männer in die Position 6110 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

PLPL-WIT-2011-01143Erteilt von PLGültig bis 2017-10-20

Odzież damska przeznaczona do noszenia bezpośrednio na ciele, wykonana z dzianiny (96% wiskoza, 4% elastan). Odzież ta, przeznaczona do okrycia górnej części ciała, posiada krótkie rękawki zakończone ściągaczem, z tyłu rozcięcie w formie małej "łezki". Ubiór zakończony na dole ściągaczem, nie posiada żadnych zapięć. Długość dla rozmiaru XL - ok. 63 cm. Towar pakowany jednostkowo w torebki z tworzywa sztucznego.

PLPL-WIT-2011-01144Erteilt von PLGültig bis 2017-10-20

Odzież damska przeznaczona do noszenia bezpośrednio na ciele, wykonana z dzianiny (100% wiskoza) pokrytej poliamidową koronką. Odzież ta, przeznaczona do okrycia górnej części ciała, posiada krótkie "motylkowe" rękawki oraz mały dekolt wykończony ozdobną bawełnianą koronką. Z przodu znajdują się dwie bawełniane wstawki szer. ok. 6 cm. Ubiór posiada na linii bioder ściągacz w postaci gumowej taśmy z doszytą falbanką, nie posiada żadnych zapięć. Długość dla rozmiaru S - ok. 60 cm. Towar pakowany jednostkowo w torebki z tworzywa sztucznego.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6110 2010.

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 30: 1. Kleidungsstück für Fußballtorwarte aus Jersey (100 % Polyester), über die Taille reichend, mit langen Raglanärmeln und mit engem Halsausschnitt ohne Öffnung. Das Kleidungsstück ist mit geringfügig schützenden Ellenbogenpolstern versehen, die auf die Ärmel aufgenäht sind und weist einen Rippenbund am Ärmelende auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist gesäumt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.1) 2. Gewirktes Kleidungsstück mit kurzen Ärmeln für Frauen (100% Acryl), mit einem Roll­kragen und ohne Öffnung. Es weist in jeder Richtung durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearem Zentimeter auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Langärmeliges Kleidungsstück für Männer (76% Polyesterfasern und 24% Baumwolle), den oberen Teil des Körpers bedeckend, ungefüttert und ohne gerippten Bund am unteren Rand. …

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.30?

Die Zolltarifnummer 6110.30 umfasst Pullover, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.30?

Der Drittlandszollsatz für 6110.30 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.30?

6110.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.30 im Zolltarif eingeordnet?

6110.30 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.30 erfasst, zum Beispiel DK15-2018556. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.30?

HS-Unterposition 6110.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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