Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.30.91: Pullover, für Männer oder Knaben

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.30.91 steht für Pullover, für Männer oder Knaben. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.30.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.30.91
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.30aus Chemiefasern
  4. 6110.30.91Pullover, für Männer oder Knaben

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.30.91

HS-Code6110.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.30.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13879/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen sowie buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefaser), - über den Schritt reichend (Rückenlänge ca. 76 cm), - mit einem Umlegekragen; u. a. somit kein Unterziehpulli und keine Ware der Position 6109, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit einer ca. 1 , 8 cm breiten Blende, die von links auf rechts überlappt (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, mit angesetzter kontrastfarbener Blende, - vorn mit einem Aufdruck verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt sowie mit ca. 5 , 5 cm hoch reichenden Seitenschlitzen versehen. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Männer"

DEBTI17919/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Strickjacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 3 , 5 mm dicken, buntgewirkten Plüschgewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 81 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 19 % Wolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Brusttaschen, - am unteren Rand gesäumt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gear- beitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6101, - aufgrund der Materialdicke kein Kleidungsstück der Position 6105. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"

DEBTI45233/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-15

Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 94 % Polyester und 6 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem ca. 7 cm hohen Kragen, - vorn mit einer teilweisen, etwa vom Brustbein bis in die Kragenspitzen reichenden Öffnung mit Reißverschluss (u. a. deshalb kein Unterziehpulli), am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 62. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Männer"

DEBTI45223/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-15

Strickjacke, Größe 48, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,2 mm dicken Textillaminaten aus zwei durch Kleben miteinander verbundenen Lagen, mit einer Außenlage (Schauseite) aus buntgewirkten, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 56 % Polyester und 13 % Polyamid (beides synthetische Chemie- fasern) sowie 31 % Wolle und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren Rand gesäumt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gear- beitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6101. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"

DEBTI33900/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-20

Warnwesten, in Erwachsenen- bzw. Kindergröße, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Ausführungen (Größen), - jeweils: -- mit einer Produktinformation in einem Polybeutel verpackt, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über die Taille reichend (Rückenlänge Erwachsengröße: ca. 69 cm; Rückenlänge Kindergröße: ca. 57 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss von links über rechts (Männer- bzw. Knabenkleidung), -- ärmellos; mit weiten Armausschnitten, -- mit zwei aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben ausgestattet, -- an allen Rändern mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst. "Westen, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer oder Knaben"

DEBTI35362/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Weste, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - vier Stück; einzeln in einem Polybeutel und gemeinsam in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - jeweils aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Klettverschluss von links über rechts (Männer- kleidung), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - mit zwei aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben ausgestattet, - an allen Rändern mit Gewirkestreifen eingefasst. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"

DEBTI1247/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Strickjackenähnliches Kleidungsstück, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem Umlegekragen, - im Rücken mit einem Schultersattel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Knopfverschluss von links über rechts (Männer- kleidung), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte mit Knopfverschluss und zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (somit kein Hemd der Position 6105), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbei- tet) eine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke der Position 6103. "Strickjackenähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"

DEBTI52416/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-16

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, Warnweste und Warndreieck; Warnweste Bei der Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von Verbandmaterialien für Erste Hilfe, einer Warnweste und einem Warndreieck, zusammen verpackt in einer roten Erste-Hilfe-Kombitasche aus Kunststofffasern mit weißem Aufdruck und schwarzem umlaufendem Reißverschluss, sowie aufgenähten Klettband auf der Rückseite. Die Verbandmaterialien entsprechen DIN 13164:2022, die Warnweste ist aus Polyester und entspricht DIN EN ISO 20471 und das Warndreieck ist nach ECE R27 gefertigt. Da kein gemeinsamer Bedarf der Komponenten vorliegt, kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung nicht in Betracht und die Bestandteile sind getrennt einzureihen. Warnweste, Größe XL: Die Weste besteht aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern). Die Weste ist ärmellos, mit weiten Armausschnitten und reicht über die Taille (Rückenlänge: ca. 64 cm). Vorn ist sie mit einer durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss von links über rechts (Männerkleidung) versehen und mit zwei aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben ausgestattet. An allen Rändern ist die Weste mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst. Die Ware ist als "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer" der Unterposition 6110 3091 der Kombinierten Nomenklatur zuzuweisen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 30: 1. Kleidungsstück für Fußballtorwarte aus Jersey (100 % Polyester), über die Taille reichend, mit langen Raglanärmeln und mit engem Halsausschnitt ohne Öffnung. Das Kleidungsstück ist mit geringfügig schützenden Ellenbogenpolstern versehen, die auf die Ärmel aufgenäht sind und weist einen Rippenbund am Ärmelende auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist gesäumt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.1) 2. Gewirktes Kleidungsstück mit kurzen Ärmeln für Frauen (100% Acryl), mit einem Roll­kragen und ohne Öffnung. Es weist in jeder Richtung durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearem Zentimeter auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Langärmeliges Kleidungsstück für Männer (76% Polyesterfasern und 24% Baumwolle), den oberen Teil des Körpers bedeckend, ungefüttert und ohne gerippten Bund am unteren Rand. …

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.30.91?

Die Zolltarifnummer 6110.30.91 umfasst Pullover, für Männer oder Knaben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.30.91?

Der Drittlandszollsatz für 6110.30.91 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.30.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.30.91?

6110.30.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.30.91 im Zolltarif eingeordnet?

6110.30.91 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611030 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.30.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.30.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI13879/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.30.91?

KN-Code 6110.30.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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