Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0: Pullover, andere, für Männer oder Knaben
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0 steht für Pullover, andere, für Männer oder Knaben. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6110.30.91.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6110.30.91.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
- 6110.30aus Chemiefasern
- 6110.30.91für Männer oder Knaben
- 6110.30.91.00.0Pullover, andere, für Männer oder Knaben
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Weste, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Klettverschluss von links über rechts, -- ärmellos, mit weiten Armausschnitten, -- mit zwei aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen ausgestattet, -- an allen Rändern mit Gewirkestreifen eingefasst, - stellt sich aufgrund der Verschlussrichtung als Männerkleidung dar. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"
Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 39 cm), - mit einem hohen Kragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss (somit u. a. kein Unterziehpulli); am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), somit nicht für Mädchen, - mit langen Ärmeln; im oberen Bereich der Ärmelansätze mit Rüschen verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Knaben"
Strickjacke, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 65 % Nylon und 35 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 54 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung); somit keine Frauenkleidung, - mit langen Ärmeln, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen ge- arbeitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6101. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"
Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Schwimmshirt für Jungen , Art. Nr. 2502566, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 34 cm), - mit einem hohen Kragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss (somit kein Unterziehpulli); am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Knaben"
Weste, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - mit aufgenähten, ca. 7,5 cm breiten, kontrastfarbenen Streifen aus Gewirken mit darauf aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben versehen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Patte und Klettverschluss unterhalb der Taille, - an allen Rändern mit schmalen, kontrastfarbenen Streifen aus Gewirken eingefasst. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"
Weste, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - mit aufgenähten, ca. 7,5 cm breiten, kontrastfarbenen Streifen aus Gewirken mit darauf aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen aus Geweben versehen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Patte und Klettverschluss unterhalb der Taille, - an allen Rändern mit schmalen, kontrastfarbenen Streifen aus Gewirken eingefasst. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"
Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - über den Schritt reichend (Rückenlänge ca. 77 cm), - mit einem Umlegekragen; u. a. somit kein Unterziehpulli und keine Ware der Position 6109, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit einer ca. 3,5 cm breiten Blende, die von links auf rechts überlappt (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit einem Logo und Schriftzügen verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Männer"
Weste, sog. e.s. Heizweste climafoam, Art. 7844346, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Abstandsgewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetischen Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), - mit einem doppelt gearbeiteten Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - vorn mit vier eingesetzten Taschen mit Reißverschluss (zwei davon mit Patte), - mit integrierten, elektrischen Heizelementen und einem USB-Kabel in einer der linken Taschen zum Anschließen einer Powerbank (nicht Gegenstand der vZTA) ausgestattet, - im Bereich der linken Taschen mit einem eingearbeiteten Druckschalter ausgestattet, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Männer"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6110 30: 1. Kleidungsstück für Fußballtorwarte aus Jersey (100 % Polyester), über die Taille reichend, mit langen Raglanärmeln und mit engem Halsausschnitt ohne Öffnung. Das Kleidungsstück ist mit geringfügig schützenden Ellenbogenpolstern versehen, die auf die Ärmel aufgenäht sind und weist einen Rippenbund am Ärmelende auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist gesäumt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.1) 2. Gewirktes Kleidungsstück mit kurzen Ärmeln für Frauen (100% Acryl), mit einem Rollkragen und ohne Öffnung. Es weist in jeder Richtung durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearem Zentimeter auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Langärmeliges Kleidungsstück für Männer (76% Polyesterfasern und 24% Baumwolle), den oberen Teil des Körpers bedeckend, ungefüttert und ohne gerippten Bund am unteren Rand. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0?
Die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0 umfasst Pullover, andere, für Männer oder Knaben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.30.91.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6110.30.91.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6110.30.91.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0?
6110.30.91.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6110.30.91.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6110.30.91.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611030 aus Chemiefasern > 61103091 für Männer oder Knaben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.30.91.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.30.91.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2520/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0?
Warennummer 6110.30.91.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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