Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6113.00.90: Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6113.00.90 steht für Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6113.00.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6113.00.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6113Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
  3. 6113.00Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
  4. 6113.00.90Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6113.00.90

HS-Code6113.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6113.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI44170/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Schürze, Foto siehe Anlage, - als Ärmelschürze gearbeitet; flachliegend mit den Abmessungen (B x H) von ca. 80 cm x 35 , 5 cm, unterhalb der Achseln nahezu trapezförmig gearbeitet und an den unteren Ecken abgerundet, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit einer bedruckten Kunststofffolie (laut Antrag: Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem bis über die Taille reichenden und den vorderen Bereich des Körpers bedeckenden, Vorderteil; am unteren Ende mit einer ca. 8 cm hoch reichenden sog. Auffangtasche, - mit einem runden Halsausschnitt mit einem Umfang von ca. 29, 5 cm; hinten mit einer Öffnung, die mit zwei aus der Randeinfassung gebildeten Bindebändern geschlossen werden kann, - mit langen Ärmeln; mit elastisch verengten Armabschlüssen, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, damit keine Ware der Position 6111. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI15259/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Anorakähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; verdeckt von einer Patte mit Druck- knopfverschluss von links über rechts, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mittels Druckknopfverschluss zu verengen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Patte unterhalb Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6201. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

FRBTIFR-BTI-2024-08225Erteilt von FRGültig bis 2028-05-06

Vêtement destiné à recouvrir la partie supérieure du corps, de type manteau de pluie de couleur bleue, descendant au-delà de la mi-cuisse, pour enfants, jusqu'à la taille 14 ans, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (Polyester), enduit de matière plastique (Polyuréthane) visible à l’œil nu et non alvéolaire, comportant une ouverture centrale sur le devant se fermant à l'aide d'une fermeture à glissière renforcée par un rabat avant fermé à l'aide de boutons-pression, de gauche sur droite, des manches longues avec poignets élastiqués et est dépourvu de doublure. Cet article est doté de deux poches latérales fermées par un rabat à bouton-pression, d'une capuche fixe intégrée au col sans moyen de serrage. Longueur mesurée de la base du col jusqu'à la base du vêtement : 75 cm pour une taille 14 ans.

DEBTI34142/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-19

Lange Hose, Art. D45364Y62439A1, 24-0096, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen, gerauten, einseitig (Außenseite) mit geprägter Kunststofffolie (keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, bis zu ca. 10,5 cm breiten Taillenbund mit einem eingezogenen, elastischen Band, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Kleidung (Hose) aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI24403/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Lange Hose, sog. Thermo-Legging aus PU-Leder, Art. 24-0099 // D45364Y62439A4, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen, gerauten, einseitig (Außenseite) mit geprägter Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan; keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 11 cm breiten Taillenbund mit einem eingezogenen, elastischen Band, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung (Hose) aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI20845/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Kleidung, sog. Hitzeschutzmantel, Art. 20-9351.00/833.0, Größe 3/L (54/56), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,6 mm dicken, gerauten, einseitig (Außenseite) mit einer laut Antrag beidseitig mit Aluminium bedampften Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Para-Aramid (synthetische Chemiefasern), - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 119 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, verdeckt von einer Patte mit einem ca. 38 cm oberhalb des unteren Rands endenden Klettverschluss von links über rechts, - mit langen, weiten Ärmeln; an den Ärmelenden mit Klettverschlüssen zu verengen und mit eingenäh- ten Ärmeleinsätzen ausgestattet, - im Rückenbereich mit einem waagerechten Belüftungsschlitz versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird aufgrund des Verwendungszwecks nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI21312/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-24

Blouson, sog. Regenjacke "Rain Jacket Predator", Artikel 270015, Größe M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus Spinnstoffen, -- ungefüttert, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 79 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und ca. 4 cm kürzer gearbeitet, -- mit einer Kapuze mit Tunnelzug, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis zum Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; mit mittels eines Klettverschlussriegels zu verengenden Ärmelenden, -- vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, -- in Höhe der linken Brust und auf den Ärmeln jeweils mit einem Logo und einem Schriftzug bedruckt, -- am unteren durch Umschlagen und Festnähen gesäumten Rand mit einem verengenden Tunnelzug mit Kordelstopper versehen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, u. a. somit keine Jacke. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI21308/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-14

Lange Hose, sog. Regenhose "Rain Trousers Catfish", Artikel 170513, Größe XS, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus Spinnstoffen, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund, in den ein sog. elastisches Gummiband und ein Tunnelzug mit Kordelstopper eingezogen ist, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- auf dem linken Hosenbein mit einem Logo und einem Schriftzug bedruckt, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und zur Weitenregulierung mit Druckknöpfen ausgestattet. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6111 alle Kleidungsstücke aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903, 5906 oder 5907, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Pos. 6111, in Betracht kommen, zu Position 6113 gehören (siehe Anm. 8 zu diesem Kapitel). (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Spinnstofferzeugnissen der Pos. 5811 (im Allgemeinen Pos. 6101 oder 6102). Siehe Erläuterungen zu den Unterpositionen am Ende der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. …

Pos. 6113

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 1) (RV L 1911/92): 5. Kleidungsstück aus einem beidseitig mit Gewirke oder Gestricke überzogenen Zellkautschuk, zur Bedeckung des Unterkörpers von der Taille bis oberhalb des Knies, die Beine getrennt um-hüllend, ohne Öffnung. Die Nähte des Kleidungsstücks sind mit einem gummielastischen Band überzogen (kurze Hose). (Siehe Fotografie 503 2)) erl_6113_ee_503.gif Unterposition 6113 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6113 und 6113 00 10. Verordnung (EWG) Nr. 2345/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 3) (RV L 2345/2003), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6113

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. August 2003 Az.: 6 K 2695/00 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung einer Damenjacke in die Kombinierte Nomenklatur zutreffend ist. … Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am … die vZTA Nr. … in der die Ware in die Codenummer 6113 xxxx der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht wurde. Die Warenbeschreibung in der vZTA lautet wie folgt: Anorak aus Gewirken der Position 5903, sog. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6113.00.90?

Die Zolltarifnummer 6113.00.90 umfasst Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6113.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6113.00.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6113.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6113.00.90?

6113.00.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6113.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6113.00.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6113.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6113.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI44170/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6113.00.90?

KN-Code 6113.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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