Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0: Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0 steht für Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6113.00.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6113.00.90.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6113Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
  3. 6113.00Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
  4. 6113.00.90andere
  5. 6113.00.90.00.0Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0

HS-Code6113.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6113.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6113.00.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6113.00.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2674/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Regenkleidung (Oberteil), Größe 104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie (laut Antrag 100 % Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - hinten über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 52 cm), somit kein Anorak; vorn bis zu ca. 4 cm kürzer gearbeitet und nicht bis zum halben Oberschenkel reichend, somit kein Mantel, - mit einem Stehkragen und einer angenähten, gefütterten und teilweise verengten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt, - hinten mit einem reflektierenden Aufdruck verziert, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI2068/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Latzhose, Größe 128, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan, kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem über die Taille hinausreichenden Vorder- und Rückenlatz mit elastischen, längenver- stellbaren Trägern mit Clipverschlüssen, - hinten in Taillenhöhe elastisch verengt, - in der Weite durch seitlich angebrachte Druckknöpfe zu verengen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit reflektierenden Aufdrucken verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen mit elastisch verengten Abschlüssen und elastischen Stegen. "Kleidung (Latzhose) aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI46792/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Blouson, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweilagig gearbeitet, überwiegend (laut Antrag nach dem Zuschneiden) durch Steppen abgeteilt; mit einer Außenlage aus ca. 0 , 8 mm dicken, einfarbigen, gerauten, einseitig (Außenseite) mit Zell- kunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903 und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, - im Bereich der Ärmel mit schmalen Einsätzen aus einfarbigen Geweben, - durchgehend gefüttert, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 , 5 cm), - mit einem schmalen Stehkragen; mit einem von links über rechts zu schließenden Druckknopf- riegel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand überwiegend mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI46789/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Anorakähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, musterbildend gerauten, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (kein Zell- kunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus Spinnstoffen, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 70 , 5 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer nicht durchgehenden, asymmetrisch verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit einem schmalen, verengenden Gewebestreifen ein- gefasst, - vorn mit einer großen, eingesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; auf einer Seite mit einem ca. 28 , 5 cm hoch reichenden Seitenschlitz mit Reißverschluss, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI43751/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 0 , 3 mm dicken, dreilagigen Textillaminat der Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 , 5 cm), - mit einem Stehkragen mit Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden teilweise elastisch verengt, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - im Vorder- und Rückenteil mit Belüftungsschlitzen ausgestattet, - mit reflektierenden Aufdrucken versehen, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 62. "Kleidung (Blouson) aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI38075/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Lange Hose, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit augenscheinlich geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug mit Kordelstopper, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - auf dem linken Hosenbein mit einem Logo und einem Schriftzug bedruckt, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und zur Weitenregulierung mit einem Druckknopf ausgestattet. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI30720/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Blouson, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) über- zogenen Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 79,5 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 3,5 cm kürzer gearbeitet, - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis zum Kapuzenrand reichenden Reißver- schluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit einem Klettverschlussriegel zu verengen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - in Höhe der linken Brust mit einem Logo und einem Schriftzug bedruckt, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, u. a. somit keine Jacke. "Kleidung aus Gewirken der Position 5903"

DEBTI29393/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Badehose, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, mit einem augenscheinlich metallisierten Farbaufstrich versehenen Gewirken der Position 5907 aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthe- tische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten, - durchgehend mit einem Gewirke unterlegt (Hygieneeinlage), - am oberen Rand mit einem an den Seiten angenähten, elastisch verengten Gürtelimitat (mit Kunststoffschnalle) verziert, - seitlich gerafft, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6112. "Kleidung (Badehose) aus Gewirken der Position 5907"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6111 alle Kleidungsstücke aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903, 5906 oder 5907, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Pos. 6111, in Betracht kommen, zu Position 6113 gehören (siehe Anm. 8 zu diesem Kapitel). (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Spinnstofferzeugnissen der Pos. 5811 (im Allgemeinen Pos. 6101 oder 6102). Siehe Erläuterungen zu den Unterpositionen am Ende der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. …

Pos. 6113

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 1) (RV L 1911/92): 5. Kleidungsstück aus einem beidseitig mit Gewirke oder Gestricke überzogenen Zellkautschuk, zur Bedeckung des Unterkörpers von der Taille bis oberhalb des Knies, die Beine getrennt um-hüllend, ohne Öffnung. Die Nähte des Kleidungsstücks sind mit einem gummielastischen Band überzogen (kurze Hose). (Siehe Fotografie 503 2)) erl_6113_ee_503.gif Unterposition 6113 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6113 und 6113 00 10. Verordnung (EWG) Nr. 2345/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 3) (RV L 2345/2003), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6113

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. August 2003 Az.: 6 K 2695/00 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung einer Damenjacke in die Kombinierte Nomenklatur zutreffend ist. … Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am … die vZTA Nr. … in der die Ware in die Codenummer 6113 xxxx der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht wurde. Die Warenbeschreibung in der vZTA lautet wie folgt: Anorak aus Gewirken der Position 5903, sog. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0 umfasst Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6113.00.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6113.00.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6113.00.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0?

6113.00.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6113.00.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6113.00.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 > 61130090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6113.00.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6113.00.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2674/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6113.00.90.00.0?

Warennummer 6113.00.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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