Zolltarifnummer 6114.30.00: Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6114.30.00 steht für Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6114.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6114.30.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6114.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Brustschutz, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. Bustier (unterverpackt in einer Falt- schachtel aus Pappe) und einem sog. Brustschild, gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Schutz des Brust- bereiches beim Fechten) zusammengestellt, - sog. Bustier: -- mit einem Rückenteil aus ca. 0,4 mm dicken, musterbildend strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), -- mit einem Vorderteil aus ca. 0,4 mm dicken, glatten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 76 % Nylon (synthetische Chemiefasern) und 24 % Spandex, das bis auf kleine seitliche Bereiche in der Nähe des unteren Randes zur Aufnahme des u. a. sog. Brustschildes mit einem Einsatz aus den o. g. strukturierten Gewirken versehen ist, -- den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend; oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: ca. 39,5 cm), u. a. somit keine Kleidung der Positionen 6109 und 6110, -- mit einem runden Halsausschnitt; ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ärmellos, hinten in Art eines Ringershirts gearbeitet, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, ca. 3 cm breiten, elastischen Gewebeband versehen, -- das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212), - sog. Brustschild: -- aus einem festen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- dient als anatomisch dem Brustbereich von Frauen angepasst gearbeiteter Protektor, -- ohne eigene Befestigungsvorrichtungen zum Tragen am Körper, somit keine Schutzausrüstung im Sinne der Position 9506, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung kommt beiden Bestandteilen eine gleichrangige Bedeutung zu; da auch sonst weder dem sog. Bustier noch dem sog. Brustschild eine charakter- verleihende Eigenschaft zuerkannt werden kann, ist die Warenzusammenstellung der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 und 6114) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen. "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Bustier, Größe M, Foto siehe Anlage, - doppelt gearbeitet; aus verschiedenen buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 60 % Polyamid, 30 % Polyester und 10 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 30 cm), - ohne konvex ausgearbeitete Büstenteile, - mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - mit Schulterträgern; im Rückenteil in der Art eines Ringershirts gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem abgepasst gewirkten, doppelt gearbeiteten, gerippten, unteren Rand, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Overall, einem "Brust-/Lendenschutz", einem Paar "Armschützer" und einer "Maske"; laut Antrag gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Overall: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, somit keine Kombination, -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus den o. g. Gewirken, -- hinten mit einer Öffnung mit Klettverschluss, -- an den Ärmel- und Hosenbeinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - "Brust-/Lendenschutz": -- aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenseite aus bedruckten Gewirken und einer Innenseite aus augenscheinlich Vliesstoffen, -- hinten lediglich die Schultern (einschließlich der Schulterblätter), vorn (bis auf die Seiten- bereiche unterhalb der Achseln) den Rumpf bedeckend (bis unterhalb des Schritts), -- mit einem runden Halsausschnitt; im Nacken mit einer Öffnung mit Klettverschluss, -- an den Rändern mit einer gewirkten Randeinfassung versehen, -- zur Befestigung am Oberkörper mit einem elastischen Band mit Klettverschluss ausgestattet, - "Armschützer": -- flachliegend sechseckig; aus dem o. g. Textillaminat, -- an den Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, -- mit jeweils zwei angenähten elastischen Bändern zur Befestigung an den Armen ausgestattet, - "Maske": -- aus verschiedenen einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken, -- enganliegend; den Kopf und den Hals bedeckend; mit "Nasenlöchern" und Aussparungen für die Augen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Overall den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Overall und einer Maske; laut Antrag gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Overall: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen und bedruckten Gewirken, -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, somit keine Kombination, -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus Gewirken, -- hinten mit einer Öffnung mit Klettverschluss, -- an den Ärmel- und Hosenbeinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- ist nicht bzw. nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - Maske: -- in der Art einer Augenmaske aus augenscheinlich Vliesstoff gearbeitet, einen stilisierten Kürbis darstellend; in den max. Abmessungen (B x H) von ca. 18 cm x 12 cm, -- bedeckt die obere Gesichtshälfte vom Nasenrücken bis zur Stirn, mit zwei ovalen Aussparungen für die Augen, -- mit einem angenähten, elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Overall den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Overall und einer Kopfbedeckung, laut Antrag gemeinsam als Set verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Overall: -- aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, u. a. somit keine Kombination, -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, vorn mit angenähten "Blättern" verziert, -- hinten mit einer bis etwa in den Taillenbereich reichenden Öffnung mit Klettverschluss, -- vorn mit einem aufgedruckten "Kürbisgesicht" versehen, -- an den Arm- und Beinabschlüssen mit angesetzten, kontrastfarbenen, doppelt gearbeiteten Bündchen verengt, -- ist nicht oder nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - Kopfbedeckung: -- durch Zusammennähen von Zuschnitten aus den o. g. Samtgewirken sowie mit augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen hergestellt, -- den Kopf mit Ausnahme des Gesichts bedeckend, -- flachliegend in den max. Abmessungen (H x B) von ca. 26 cm x 24 cm -- mit zwei aufgedruckten "Augen" und einem angenähten mit Wattierungsstoff gefüllten "Stiel" aus Spinnstoffen verziert, -- im Halsbereich mit einer Öffnung mit Klettverschluss ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Overall der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Overall und einer Kopfbedeckung, laut Antrag gemeinsam als Set verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Overall: -- aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, u. a. somit keine Kombination, -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, -- hinten mit einer bis etwa in den Taillenbereich reichenden Öffnung mit Klettverschluss, -- mit an den Schultern und Armen angekletteten, "Drachenflügel" bildenden Zuschnitten versehen, -- im Bereich des Gesäßes mit einem angekletteten, ca. 47 cm langen, mit Wattierungsstoff ge- füllten und mit Zacken sowie einer Spitze aus augenscheinlich Vliesstoff ausgestatteten "Schwanz", -- an den Arm- und Beinabschlüssen gesäumt, -- ist nicht oder nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - Kopfbedeckung: -- durch Zusammennähen von Zuschnitten aus Samtgewirken sowie augenscheinlich Vlies- stoffen aus Spinnstoffen hergestellt, -- den Kopf mit Ausnahme des Gesichts bedeckend, -- flachliegend in den max. Abmessungen (H x B) von ca. 25 cm x 22 cm, -- mit zwei aufgedruckten "Augen" und "Nasenlöchern", angenähten "Zähnen" aus augenschein- lich Vliesstoff sowie mit zwei angenähten Zacken versehen, -- im Halsbereich mit einer Öffnung mit Klettverschluss ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Overall der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Overall, einem Paar Handschuhen und einer "Maske", laut Antrag gemeinsam als Set verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Overall: -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, u. a. somit keine Kombination, -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, -- hinten mit einer bis etwa in den Taillenbereich reichenden Öffnung mit Klettverschluss, -- vorn mit stilisierten Skelettknochen bedruckt, -- an den Arm- und Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Handschuhe: -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- auf der Oberseite mit stilisierten Handknochen bedruckt, -- an der Eingriffsöffnung gesäumt, - "Maske": -- durch Zusammennähen von Zuschnitten aus den o. g. Gewirken hergestellt, flachliegend (max.) ca. 26 cm breit und ca. 30 cm hoch, -- enganliegend, den Hals und den Kopf mit Ausnahme des Augenbereiches bedeckend, mit Aussparungen im Bereich der Nase, -- vorn mit stilisierten Schädelknochen bedruckt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Overall der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Overall und einer Kopfbedeckung, laut Antrag gemeinsam als Set verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Overall: -- aus ca. 0,7 mm dicken, bedruckten Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, u. a. somit keine Kombination, -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, -- hinten mit einer bis etwa in den Taillenbereich reichenden Öffnung mit Klettverschluss, -- im Bereich des Gesäßes mit einem angekletteten, ca. 31 cm langen, mit Wattierungsstoff ge- füllten und mit angenähten Zacken aus augenscheinlich Vliesstoff ausgestatteten "Schwanz", -- an den Arm- und Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen verengt, -- ist nicht oder nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - Kopfbedeckung: -- durch Zusammennähen von Zuschnitten aus den o. g. Samtgewirken sowie augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen hergestellt, -- den Kopf mit Ausnahme des Gesichts bedeckend, -- flachliegend in den max. Abmessungen (H x B) von ca. 25 cm x 22 cm, -- mit zwei aufgedruckten "Augen", angenähten "Zähnen" aus augenscheinlich Vliesstoff sowie mit zwei mit Wattierungsstoff gefüllten "Hörnern" aus Spinnstoffen verziert, -- im Halsbereich mit einer Öffnung mit Klettverschluss ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Overall der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht speziell erfasst ist. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schürzen, Arbeitsanzüge (Overalls), Arbeitskittel und andere Schutzkleidung, wie sie von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Chirurgen usw. getragen wird. 2) Soutanen, Messgewänder, Chorhemden, Chorröcke und andere Kleidung für kirchliche Zwecke. 3) Talare und Roben für Rechtsanwälte, Amtspersonen, Hochschullehrer und andere Kleidung der gleichen Art. 4) Spezialkleidung für Flieger usw. (z. B. elektrisch heizbare Kombinationen für Flieger). 5) Spezialkleidung, ungeachtet dessen, ob mit oder ohne geringfügig schützende Elemente, wie Polster im Ellenbogen-, Knie- oder Leistenbereich, die für bestimmte Sportarten, Tanzen oder Gymnastik bestimmt ist (z.B. …
Zu Unterposition 6114 30: 1. Leichtes gewirktes trägerloses Kleidungsstück (90 % Polyamid, 10 % Elasthan) für Frauen oder Mädchen, dazu bestimmt den oberen Teil des Körpers zu bedecken und knapp unter die Büste reichend; das Kleidungsstück lässt die Schultern frei. Die Ware kann unmittelbar auf der Haut als Oberkleidung oder als Unterkleidung getragen werden; sie ist mit elastischen Streifen von annähernd 30 mm Breite am unteren Rand des Kleidungsstücks und von annähernd 15 mm Breite am oberen Rand ausgestattet, die bewirken, dass das Kleidungsstück eng an der Brust anliegt. Das Kleidungsstück hat keine körperstützende Funktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 2. Kurzärmeliges gewirktes Kleidungsstück für Frauen (68% Polyesterfasern und 32% Baumwolle), ohne Öffnung. Es ist unterhalb der Brust mit Rüschen verziert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück (Oberteil) aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit). (siehe Foto 431 A 3)). Unterposition 6114 3000 b) Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis (Unterposition 6108 22 00, siehe Erl. KN Pos. 6108 (EE), Foto 431 B). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Body (body stockings), leichtes Kleidungsstück für Frauen, aus Gewirke (46 % Baumwolle, 46 % Polyester, 8 % Lycra), mit einem Blumenmuster bedruckt, mit langen Ärmeln, den Rumpf aber nicht die Beine bedeckend, mit Druckknopfverschluss im Schritt, mit einem Halsausschnitt mit geringer Vertiefung auf der Vorderseite und mit einem tiefem Rückenausschnitt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Kleidung aus Gewirken in die Unterposition 6114 einzureihen sind (HSC/8, Dok. 37100 G/6, 36865). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6114.30.00?
Die Zolltarifnummer 6114.30.00 umfasst Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6114.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 6114.30.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6114.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6114.30.00?
6114.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6114.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
6114.30.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken > 611430 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6114.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6114.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI45025/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6114.30.00?
KN-Code 6114.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.