Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0: Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0 steht für Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6114.90.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6114.90.00.10.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6114Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6114.90aus anderen Spinnstoffen
  4. 6114.90.00aus anderen Spinnstoffen
  5. 6114.90.00.10aus Wolle oder feinen Tierhaaren
  6. 6114.90.00.10.0Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0

HS-Code6114.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6114.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6114.90.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6114.90.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33970/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-09

Kleidung, sog. Langstrickjacke, Artikel 51202, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,2 mm dicken, buntgewirkten Gestricken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Wolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 92 cm), somit keine Strickjacke oder Jacke, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, mit Blende, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links, - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand und an den Ärmelenden abgepasst gestrickt, - u. a. aufgrund der Ausstattung (großer Knopfabstand) kein Kleid, - wird u. a. aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Wolle"

DEBTI19660/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Kleidung, sog. Langstrickjacke "Ella", Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 5 mm dicken, buntgewirkten, unterschiedlich strukturierten Gestricken aus laut Antrag 70 % Wolle und 30 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 94 cm), somit keine Strickjacke oder Jacke, - mit einem rundem Halsausschnitt, mit Blende, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopf- und Schlaufenverschluss von rechts auf links, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand und an den Ärmelenden abgepasst gestrickt, - u. a. aufgrund der Ausstattung (großer Knopfabstand und Art des Verschlusssystems) kein Kleid, - wird u. a. aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Wolle"

DE13145/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-03

Überwurf, sog. Mantel/Jacke, Art. XMW4155025, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - wird in der Art eines Überwurfs getragen, - aus einem ca. 4,2 mm dicken, buntgestrickten, gerippten Gestricke aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig gearbeitet; flachliegend mit einer Länge von ca. 36 cm und einer Breite von ca. 50 cm, - mit einem halsfernen Ausschnitt, - mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts, - ohne Ärmel oder Armöffnungen (u. a. somit keine Ware der Position 6110 und auch keine Jacke), - bedeckt in getragenem Zustand die Schultern (teilweise) und Teile der Arme und reicht etwa bis zur Taille, - am unteren Rand mit ca. 30 cm langen, angeknüpften Fransen ausgestattet, - bietet u. a. aufgrund des Schnitts keinen Wetterschutz, u. a. somit keine Ware der Position 6202. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Wolle"

DE9928/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-09

Kleidung, sog. Mantel/Jacke, Art. MW2155406, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus bis zu 4,5 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturiert gestrickten Gestricken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - über die Mitte der Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: ca. 87 cm), vorn bogenförmig und ca. 5 cm kürzer gearbeitet; bedeckt nicht nur den Oberkörper (somit u. a. weder eine Strickjacke noch eine Jacke), - mit einem gerippt gestrickten Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die unterhalb der Brust bis zum unteren Rand mit einem Knopfverschluss von rechts über links geschlossen werden kann, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand abgepasst gestrickt, - wird u. a. aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel der Position 6102, - u. a. aufgrund der Ausstattung (Knopfverschluss unterhalb des Brustbereichs, großer Knopfabstand) und des Gesamteindrucks kein Kleid, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gestricken, aus Wolle"

DE9931/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-09

Überwurf, sog. Cape, Art. MW2155404, Größe 36, Foto siehe Anlage, - wird in der Art eines Überwurfs getragen, - aus ca. 2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), seitlich kürzer gearbeitet, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die im Brustbereich mit einem Druckknopf von rechts über links geschlossen werden kann, zusätzlich in Taillenhöhe mit einem Bindeband zu schließen, - bedeckt in getragenem Zustand die Schultern und teilweise die Arme, - ohne Ärmel oder Armöffnungen, u. a. somit keine Ware der Position 6110, - seitlich offen, wobei das Vorder- und Rückenteil mit dem o. g. Bindeband zusammengehalten werden, - am unteren Rand abgepasst gewirkt, - wird u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (seitlich offen und nicht vollständig die Arme bedeckend) nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6102, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Andere Kleidung (Überwurf), aus Gewirken, aus Wolle"

DE2987/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-06

Andere Kleidung, sog. Lake Fyans Pullover, Artikel W04066, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,5 mm dicken, nicht leichten, buntgewirkten, musterbildenden Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Merinowolle, - mit einem leicht halsfernen, runden Halsausschnitt, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), vorn ca. 13 cm kürzer gearbeitet, - mit langen Ärmeln, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss (somit keine Ware der Position 6110), am Schiebekörper des Reißverschlusses mit einem geflochtenen, ca. 19,5 cm langen Band; verziert mit zwei Perlen aus augenscheinlich unedlem Metall, - am unteren, nicht verengenden Rand und an den Ärmelenden abgepasst, gerippt gewirkt; mit ca. 8 cm hochreichenden Seitenschlitzen. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Wolle"

DE2986/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-06

Andere Kleidung, sog. Sarina Cardigan, Artikel W04060, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,8 mm dicken, buntgestrickten, musterbildenden Gestricken aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - ungefüttert, - über die Mitte der Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: ca. 97 cm), vorn bogenförmig und ca. 9 cm kürzer gearbeitet; bedeckt nicht nur den Oberkörper (somit u. a. keine Kleidung der Positionen 6110 und 6104), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, etwa in Taillenhöhe mit einem von rechts auf links schließenden Haken- und Ösenverschluss (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, mit jeweils einem aufgesetzten, ca. 8 cm breiten Streifen aus mit einer Kunststofflage (geprägte Kunststofffolie, kein Zellkunststoff) versehenen Geweben der Position 5903 (Lederimitat), - an den Rändern (außer am unteren Rand) mit einer Randeinfassung aus glatten Gewirken, - am unteren Rand abgepasst gewirkt, - wird u. a. aufgrund des Materials und der Ausstattung (nur ein Haken-und Ösenverschluss) nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel der Position 6102. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gestricken, aus Wolle"

DE1650/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-27

Kleidung, sog. Cardigan für Frauen, Art. W04062, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,2 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag Merinowolle, - über die Mitte der Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: ca. 88 cm), somit nicht nur den Oberkörper bedeckend, u. a. damit keine Jacke oder Strickjacke, - ungefüttert, - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, in Taillenhöhe mit einem Haken von rechts auf links zu schließen (Frauenkleidung), die Ränder überlappen sich nicht (damit kein Kleid), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen, - mit zur Mitte hin abgerundeten Vorderteilen, - am unteren Rand und an der Öffnung mit einer gerippt gestrickten, nicht verengenden Randeinfassung ausgestattet, - wird u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gestricken, aus Wolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6114

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht speziell erfasst ist. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schürzen, Arbeitsanzüge (Overalls), Arbeitskittel und andere Schutzkleidung, wie sie von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Chirurgen usw. getragen wird. 2) Soutanen, Messgewänder, Chorhemden, Chorröcke und andere Kleidung für kirchliche Zwecke. 3) Talare und Roben für Rechtsanwälte, Amtspersonen, Hochschullehrer und andere Kleidung der gleichen Art. 4) Spezialkleidung für Flieger usw. (z. B. elektrisch heizbare Kombinationen für Flieger). 5) Spezialkleidung, ungeachtet dessen, ob mit oder ohne geringfügig schützende Elemente, wie Polster im Ellenbogen-, Knie- oder Leistenbereich, die für bestimmte Sportarten, Tanzen oder Gymnastik bestimmt ist (z.B. …

Pos. 6114

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück (Oberteil) aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit). (siehe Foto 431 A 3)). Unterposition 6114 3000 b) Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis (Unterposition 6108 22 00, siehe Erl. KN Pos. 6108 (EE), Foto 431 B). …

Pos. 6114

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Body (body stockings), leichtes Kleidungsstück für Frauen, aus Gewirke (46 % Baumwolle, 46 % Polyester, 8 % Lycra), mit einem Blumenmuster bedruckt, mit langen Ärmeln, den Rumpf aber nicht die Beine bedeckend, mit Druckknopfverschluss im Schritt, mit einem Halsausschnitt mit geringer Vertiefung auf der Vorderseite und mit einem tiefem Rückenausschnitt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Kleidung aus Gewirken in die Unterposition 6114 einzureihen sind (HSC/8, Dok. 37100 G/6, 36865). …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0 umfasst Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6114.90.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6114.90.00.10.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6114.90.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0?

6114.90.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6114.90.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6114.90.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken > 611490 aus anderen Spinnstoffen > 61149000 aus anderen Spinnstoffen > 6114900010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6114.90.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6114.90.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33970/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6114.90.00.10.0?

Warennummer 6114.90.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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