Zolltarifnummer 6204.43.00.00: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.43.00.00 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.43.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6204.43.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.43aus synthetischen Chemiefasern
- 6204.43.00.00Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.43.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kinderkostüm, für Kinder im Alter von 3 - 7 Jahren (entspricht Größe 98 bis 122), Foto siehe Anlage, - Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem Stirnband ("Heiligen- schein"), laut Antrag sind mehrere Kostüme unverpackt zusammen in eine Kunststofffolie eingeschlagen und in einem Pappkarton verpackt; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, somit keine Warenzusammenstellung und getrennte Einreihung der Bestandteile, - Kleid: -- aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, -- vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss; hinten mit einer kurzen Öffnung mit Reißverschluss, -- ärmellos, -- auf dem Rücken mit einem abklettbaren, mit Schaumkunststoff gepolsterten, abgesteppten "Flügelpaar" aus im Wesentlichen musterbildend mit metallisierten Partikeln bedruckten Gewirken aus Spinnstoffen verziert, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail, de type déguisement de sirène pour enfant de 4 à 10 ans, contenant : - une robe type bustier confectionnée en matière textile tissée de fibres synthétiques (polyester), couvrant le corps des aisselles jusqu'aux cuisses, pouvant être portée sans autre vêtement, dotée d'élastiques à la base et aux cuisses, dont le tissu principal présente un effet trompe-l’œil brillant imitant des écailles, - un serre-tête en matière plastique (PVC), avec ornementations en matière textile de fibres synthétiques (coquillages, noeud papillon, fleurs, queue de sirène), - une baguette en matière plastique (PVC), avec ornementations en matière textile de fibres synthétiques (coquillage, fleurs, queue de sirène), - une paire de chaussures en matière plastique (PVC), couvrant l'avant du pied mais pas la cheville ni les orteils, avec talonnettes et ornementations (coquillages) L'article se décline en deux modèles, l'un avec des chaussures violette, l'autre avec des chaussures rose. La panoplie est conditionnée pour la vente dans une boite fenêtre.
Prenda de vestir no de punto (túnica) confeccionada con fibras sintéticas. Cubre el cuerpo y hombros hasta por debajo de la rodilla. Dispone de manga larga y de capucha. Presenta una única abertura frontal, se puede llevar sin llevar ninguna otra prenda de vestir (no considerando la ropa interior como prenda de vestir). Unisex. Dimensiones 80 cm de largo. Se utiliza como disfraz.
Déguisement (travestis) pour enfant, composé de deux vêtements textiles conditionnés ensemble pour la vente au détail. Le déguisement représente la tenue du personnage de Blanche Neige et comprend : – une robe à manches courtes, en tissu de fibres synthétiques (Polyester), dotée d’un bustier bleu et d’une jupe jaune revêtue de tulle ; – une cape en bonneterie de fibres synthétiques (Polyester), d’un aspect velours de coloris rouge, avec un col blanc orné de dentelle. Elle se ferme de droite sur gauche grâce à une bande auto-agrippante. Ces deux articles sont maintenus ensemble au moyen de bandes auto-agrippantes. Ce RTC ne reprend que la robe en tissu, la cape en bonneterie faisant l'objet d'un classement séparé.
Kinderkostüm, sog. Kostüm-Set für Kinder, Größe 128/134, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem modischen Unterhemd, einem Gürtel, einer Kopfbedeckung, einer gamaschenähnlichen Ware und zwei Spielzeugwaffen, - gemeinsam in einem Polybeutel mit einem bedruckten Pappeinleger verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - keine Kombination, u. a. weil ein Kleidungsstück der Position 6109 (Modisches Unterhemd) nicht als Bestandteil einer Kombination zugelassen ist, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Kleid: -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) geschmirgelten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), daher keine Ware der Position 6104, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), -- mit einem runden Ausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit sehr kurzen Ärmeln, -- an den Rändern mit gold glänzenden Borten verziert und auf Brusthöhe mit einem Aufdruck versehen, -- am unteren, leicht spitz zulaufenden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit bis zu ca. 28 cm hochreichenden Seitenschlitzen versehen, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kinderkostüm, sog. Kostüm-Set für Kinder, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Paar Handschuhen, einem sog. Haarreif und sog. Klebetattoos; gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- im oberen Bereich und im Bereich des ca. 18 langen Überrocks aus durchscheinenden, musterbildend durchbrochenen Gewirken (sog. Raschelspitze), die mit einfarbigen, glänzenden Geweben (sog. Satin) unterlegt sind; im Rockbereich aus einfarbigen Geweben, -- durchgängig mit einem Futter versehen, auf das im Rockbereich eine ca. 37,5 cm breiten, gefalteten Rüsche aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken (sog. Faschingstüll) aufgenäht ist, -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), -- mit einem volantartig gerafften, sog. Carmenkragen aus durchscheinenden Geweben (sog. Organza), -- mit ca. 2 cm breiten, elastisch gerafften Schulterträgern aus dem o. g. sog. Satin-Geweben, -- am unteren Ende des Überrocks mit angenähten Volants aus dem o. g. sog. Organza versehen, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), -- vorn am Kragen und auf den Überrockvolants mit stilisierten Rosenblüten verziert, -- hinten mit einer nicht durchgehenden, bis kurz unter die Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, -- an den unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Gewebe gegenüber den Gewirken den wesentlichen Charakter des Kleides, - Handschuhe: als Fünffingerhandschuhe mit langer Stulpe gearbeitet (max. Länge: ca. 23 cm); aus Gewirken aus Spinnstoffen, - sog. Haarreif: haarspangenähnlich, aus Kunststoff, mit verschiedenen Geweben aus Spinnstoffen über- zogen, mit Schaumkunststoff gepolstert und mit zwei ca. 5 cm großen, stilisierten Rosenblüten verziert, - sog. Klebetattoos: in Form von anzufeuchtenden Abziehbildern mit Rosen-, Rosenblüten-, Perlen- und Schleifenmotiven, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kinderkostüm, sog. Kostüm-Set für Kinder, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem sog. Haar-Diadem und sog. Klebetattoos; gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziel- len Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- mit einem im Brustbereich gerafften "Oberteil" aus verschiedenen einfarbigen Geweben und einem vierlagigen, abgestuft gearbeiteten Rockteil aus verschiedenen einfarbigen sowie bedruckten Geweben; am Halsauschnitt mit einem Einsatz aus einer Applikationsstickerei (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken; alle Flächen- erzeugnisse bestehen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), -- gefüttert (bis auf die Ärmel), -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), -- mit rundem Halsausschnitt, -- mit volantartig gerafften, die Schultern frei lassenden, kurzen Ärmeln, -- hinten mit einer nicht durchgehenden, bis etwa zur Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, -- vorn im Taillenbereich mit einer aufgenähten, zweireihigen "Kette" mit Perlen aus augenscheinlich Kunststoff verziert, -- an den unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - sog. Haar-Diadem: -- mit einem Reif mit "Zähnen" aus Kunststoff; auf der Schauseite mit einem mit Glitterpartikeln überzogenen Gewebestreifen beklebt und an den Enden mit Gewirkenstreifen eingefasst, -- mit einem mittels elastischer Bänder aufschiebbaren "Diadem" aus augenscheinlich mit Glitterpartikeln überzogenen Vliesstoffen; mit aufgeklebten Strasssteinchen und Seesternen aus Kunststoff verziert, - sog. Klebetattoos: in Form von anzufeuchtenden Abziehbildern mit Schuppen-, Muscheln-, Seeigeln, Algen- und Perlenmotiven, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Kleid, aus Geweben und einer Stickerei, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kinderkostüm, sog. Kostüm-Set für Kinder, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem sog. Haar-Diadem und sog. Klebetattoos; gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziel- len Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- im oberen Bereich mit einem Vorder- und einem Rückenteil aus bedruckten Geweben; vorn mit verschiedenen, nachträglich aufgestickten Strasssteinen aus Kunststoff verziert, -- mit einem Rockteil aus einer Applikationsstickerei (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stick- grund aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken; mit einem bis zum unteren Rand reichen- den Überrock aus zwei annähernd gleichlangen, nur in der Taille miteinander verbundenen Lagen, mit einer oberen Lage aus durchscheinenden, netzartig durchbrochenen, bedruckten Gewirken und einer unteren Lage aus mattglänzenden, einfarbigen Geweben (sog. Satin), -- gefüttert (bis auf die Ärmel), -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), -- hinten mit einer nicht durchgehenden, bis etwa zur Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit rundem Halsausschnitt, -- mit langen Ärmeln aus den o. g. bedruckten Gewirken; mit spitz zulaufenden Ärmelenden, -- mit einer im Schulterbereich mittels Knopfverschluss abnehmbaren Schleppe aus den o. g. bedruckten Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den unteren Rändern teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, teilweise nur geschnitten, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Gewebe und die Stickerei (zusammen) gegenüber den Gewirken den wesentlichen Charakter des Kleides, - sog. Haar-Diadem: aus einem ringförmig zusammengenähten, elastischen Gewebeband, auf das vorn ein mit den o. g. Strasssteinchen versehenes "Diadem" aus augenscheinlich mit Glitterpartikeln über- zogenen Vliesstoffen aufgeklebt ist, - sog. Klebetattoos: in Form von anzufeuchtenden Abziehbildern mit verschiedenen Eiskristallmotiven, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Kleid, aus Geweben und einer Stickerei, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.43.00.00?
Die Zolltarifnummer 6204.43.00.00 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.43.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6204.43.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.43.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620443. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.43.00.00?
6204.43.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.43.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6204.43.00.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620443 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.43.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.43.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI8065/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.43.00.00?
TARIC-Code 6204.43.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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