Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6210.10.10.00: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6210.10.10.00 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6210.10.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6210.10.10.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
  3. 6210.10aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603
  4. 6210.10.10aus Erzeugnissen der Position 5602
  5. 6210.10.10.00Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.10.10.00

HS-Code6210.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6210.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6210.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9236/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-28

Weihnachtsmannkostüm, Art. 858.0108, in Einheitsgröße für Erwachsene, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Kleidungsstücken der Position 6210 (sog. Mantel und sog. Cape), einer Kopfbedeckung (Mütze), einem Bart und einem Bindegürtel, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Andere Kleidung (sog. Mantel): -- aus verschiedenen, bis zu ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Flächenerzeugnissen der Position 5602 (laut Untersuchungsergebnis Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern), -- über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 138 cm), -- hinten mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, -- mit langen Ärmeln, -- am unteren Rand gesäumt, -- wird u. a. aufgrund der Ausstattung nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit u. a. kein Mantel, - Andere Kleidung (sog. Cape): -- aus verschiedenen, bis zu ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Flächenerzeugnissen der Position 5602 (laut Untersuchungsergebnis Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern), -- bedeckt in getragenem Zustand die Schultern und Teile der Arme (Rückenlänge: ca. 35 cm), -- mit einem Umlegekragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss von rechts über links, -- ärmellos, ohne Armöffnungen, -- auf der Vorderseite mit zwei aufgeklebten Bommeln aus Spinnstoffen verziert, -- am unteren Rand gesäumt, -- wird u. a. aufgrund der Ausstattung nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein umhangähnliches Kleidungsstück, - Kopfbedeckung (Mütze): -- in Form einer roten Zipfelmütze mit weißem Besatz, -- durch Zusammennähen von roten und weißen Stücken von Spinnstofferzeugnissen (laut Unter- suchungsergebnis Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern) hergestellt, -- am Zipfel mit einem weißen Bommel aus Spinnstoffen verziert, -- mit einer Länge von ca. 40 cm (mit Bommel), - Bart: -- als Rauschebart mit einer Aussparung für den Mund gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 21 cm x 19 cm, -- aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen, -- wird mit einem angeklebten, elastischen Band am Kopf befestigt, - Bindegürtel: -- in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 97 cm x 3,5 cm, -- aus einer geprägten Kunststofffolie, - die Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602 verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602"

DKBTI18-1259075Erteilt von DKGültig bis 2021-12-19

Varen foreligger som en beklædningsgenstand. Varen er en sammensyning af flere elementer, med en tykkelse på ca. 2 mm. Indersiden består af en hvid eller grå filt, og fronten er sølvfarvede, som giver varen en effekt af værende en rustning. Beklædningen dækker begge skuldre, fronten af overkroppen, livet, samt begge lår. Elementet på overkroppen er dekoreret med et emblem, og elementerne ved livet og lårene er dekoreret med trykte tegninger, som er med til at forstærke effekten af værende en rustning. På varen er en rød kappe påsat med velcro på højre og venstre kraveben. Ved livet er der påsyet en ca. 2,2 cm bred elastik, der kan lukkes på midten ved brug af velcro. Varen benyttes som en udklædning til leg. Varens elementer består af 2 forskellige typer filt, hvor den ene type er hvid, og den anden er grå. Den hvide type er mere fast, end den grå. Filten er belagt med vinyl. Det er oplyst, at kappen består af nervøs velour.

FR-RTC-2017-003352-02Erteilt von FRGültig bis 2020-07-24

COSTUME DE PERE NOEL COMPOSE: - D'UN PANTALON ET D'UNE VESTE EN POLYESTER ENDUIT - D'UNE CEINTURE EN MATIERE PLASTIQUE - D'UNE FAUSSE BARBE - D'UN BONNET EN BONNETERIE. CE RTC NE CONCERNE QUE LE PANTALON ET LA VESTE. LA CEINTURE, LA FAUSSE BARBE ET LE BONNET FONT L'OBJET DE CLASSEMENTS SEPARES.

GB121838776Erteilt von GBGültig bis 2019-01-02

BOYS FANCY DRESS PIRATE CAPTAIN UPPER BODY GARMENT. THIS LONG SLEEVE GARMENT EXTENDS TO BELOW THE WAIST AND CONSISTS OF A POLYESTER FELT OUTER. THIS FELT OUTER HAS NO COLLAR, FOUR BUTTONS ON THE RIGHT FRONT SIDE BUT NO BUTTON HOLES ON LEFT, ONLY FOUR FABRIC SEWN ON STRIPS WHERE THE BUTTONS WOULD GO. THERE ARE TWO LOWER FLAPS ON EACH SIDE OF THE FRONT LOWER PART OF THE GARMENT THAT GIVE THE IMPRESSION THAT THE GARMENT HAS POCKETS. ON EITHER SIDE OF THE THE FRONT OF THE GARMENT AND AT THE WAIST THERE ARE TWO KNITTED STRIPS OF FABRIC WHICH ARE INTENDED TO BE TIED TOGETHER TO RESEMBLE A SASH. THE BACK OF GARMENT HAS A VENT FROM THE WAIST DOWN. A KNITTED POLYESTER FABRIC IS ATTACHED TO THE ENDS OF EACH SLEEVE. ATTACHED TO THE INSIDE OF THE FELT THERE IS A KNITTED POLYESTER FABRIC THAT GIVES THE APPEARANCE THAT A SHIRT LIKE GARMENT IS BEING WORN UNDERNEATH. THIS MOCK SHIRT HAS A COLLAR, AND VELCRO MIDDLE FASTENING. THE GARMENT IS PRESENTED FOR RETAIL SALE ON A CARDBOARD SUPPORT HANGER. THE GARMENT IS PRESENTED WITH PIRATE TROUSERS WITH BOOT COVERS, PIRATES HAT AND PLASTIC CUTLASS ALL OF WHICH HAVE BEEN CLASSIFIED SEPARATELY.

GB121837485Erteilt von GBGültig bis 2018-09-02

FELT TUNIC. AN UPPER BODY GARMENT WHICH IS PART OF A YOUNG CHILDS KNIGHT FANCY DRESS COSTUME. THE GARMENT EXTENDS FROM THE NECK TO WAIST. THE BODY OF THE GARMENT IS MADE OF TWO DISTINCT MATERIALS. THE FRONT AND THE ARMS ARE OF A POLYESTER FELT WITH A LOOSE OUTER DECORATIVE MESH. THE BACK OF THE GARMENT IS A KNITTED POLYESTER WITH METALLIC FINISH. A FRONT PANEL OF POLYESTER FELT WITH A METALLIC FINISH IS ATTACHED BY ONE STICH TO THE TOP OF THE GARMENT AND ATTACHED COMPLETELY AT THE WAIST, THIS PANEL HAS AN APPLIED TEXTILE MOTIF . THE SHOULDERS HAVE POLYESTER FELT WITH METALLIC FINNISH ATTACHMENTS AS DO THE ELBOWS OF THE GARMENT. THE GARMENT HAS A ROUND NECK AND HAS TWO VELCRO FASTENINGS DOWN THE BACK. THE LEFT SIDE OF THE GARMENT HAS A LOOP ON THE SHOULDER ATTACHMENT AND A LOOP AT THE WAIST FOR HOLDING A SWORD. THE GARMENT IS PRESENTED FOR RETAIL SALE ON A CARDBOARD SUPPORT HANGER. THE GARMENT IS PRESENTED WITH TROUSERS, A FABRIC HELMET AND PLASTIC SWORD ALL OF WHICH HAVE BEEN CLASSIFIED SEPARATELY.

GB121838286Erteilt von GBGültig bis 2018-08-15

FELT TUNIC. PART OF A FANCY DRESS CENTURION OUTFIT FOR CHILDREN. MADE FROM POLYESTER FELT WITH A METALLIC EFFECT COATING ON THE OUTER SURFACE. DESIGNED TO COVER THE BODY FROM THE NECK TO THE HIPS. A ROUND NECK, SLEEVELESS PULL ON GARMENT WITH A TEXTILE CAPE ATTACHED AT THE SHOULDERS. EMBELLISHED WITH PLASTIC BRONZE EFFECT STUDS, A GOLD COLOURED MOTIF AND NARROW GOLD COLOURED EDGING STRIP. PRESENTED FOR RETAIL SALE ON A CARDBOARD HANGER WITH A TEXTILE TOP, TROUSERS AND HAT AND A PLASTIC SWORD ALL CLASSIFIED SEPARATELY. WITH A PRINTED SWING TAG.

GB113026528Erteilt von GBGültig bis 2005-04-26

WHITE COAT FOR MEN. OF NON WOVEN POLYPROPYLENE TEXTILE FABRIC. WITH COLLAR. COMPLETE FRONT OPENING FASTENED LEFT OVER RIGHT BY PRESS STUDS. LONG SLEEVES.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.10.10.00?

Die Zolltarifnummer 6210.10.10.00 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.10.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6210.10.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6210.10.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621010. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.10.10.00?

6210.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6210.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6210.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621010 aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603 > 62101010 aus Erzeugnissen der Position 5602. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.10.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.10.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI9236/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.10.10.00?

TARIC-Code 6210.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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