Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6210.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6210.10.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
- 6210.10aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603
- 6210.10.10aus Erzeugnissen der Position 5602
- 6210.10.10.00.0Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, aus Erzeugnissen der Position 5602. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.10.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6210.10.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6210.10.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621010. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0?
6210.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6210.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6210.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621010 aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603 > 62101010 aus Erzeugnissen der Position 5602. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.10.10.00.0?
Zu 6210.10.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.10.10.00.0?
Warennummer 6210.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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