Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.43.31: Trainingsanzüge, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.43.31 steht für Trainingsanzüge, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.43.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6211.43.31
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.43andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern
  4. 6211.43.31Trainingsanzüge, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.43.31

HS-Code6211.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.43.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3998/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Trainingsanzug, Größe M, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - in einem Polybeutel gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - mit Außenseiten aus ein und denselben, ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - jeweils mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert, - durchgehend gefüttert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Kleidung der Unterposition (KN) 6211 3331, - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge ca. 66 cm), -- mit angesetzter Kapuze mit Kordelzug, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt, -- mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem verengenden, elastischen Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- an den Beinabschlüssen elastisch verengt; seitlich mit ca. 20,5 cm hochreichenden Öffnungen mit Reißverschluss. „Trainingsanzug, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis“

FR-E4-2006-005731Erteilt von FRGültig bis 2012-12-28

SURVETEMENT, NON RECONNAISSABLE COMME ETANT POUR HOMMES OU POUR FEMMES, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER) COMPOSE D'UN HAUT ET D'UN PANTALON DONT L’EXTERIEUR EST REALISE DANS UNE SEULE ET MEME ETOFFE. HAUT : VETEMENT DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU’AUX HANCHES, AVEC UN COL MONTANT, DOUBLE A L'INTERIEUR D’UN BORD-COTES, DOTE D’UN BOUTON DE CHAQUE COTE DE LA FERMETURE A GLISSIERE ET D’UNE LANGUETTE POUVANT SE FERMER A GAUCHE OU A DROITE, AVEC UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT SE FERMANT A L’AIDE D’UNE FERMETURE A GLISSIERE, AVEC DES MANCHES LONGUES POURVUES A LEURS EXTREMITES D’UN POIGNET EN BORD-COTES, AVEC DEUX POCHES LATERALES AU NIVEAU DES HANCHES, AVEC UNE DOUBLURE COMPLETE EN MAILLES FILET, AVEC UN BORD-COTES RESSERRANT A LA BASE. BAS : PANTALON, DESCENDANT JUSQU’AUX CHEVILLES, AVEC UNE BANDE EN BORD-COTES ET UN CORDON COULISSANT RESSERRANT A LA TAILLE, SANS OUVERTURE SUR LE DEVANT, AVEC UNE POCHE LATERALE DE CHAQUE COTE, AVEC UNE DOUBLURE A MAILLES FILET, AVEC UN OURLET A LA BASE. CE SURVETEMENT EST DE COULEUR BEIGE. LE HAUT EST DOTE : AU COL, A L’EXTREMITE DES MANCHES ET A LA BASE DE BANDES HONRIZONTALES DE COULEUR NOIRE. LE PANTALON POSSEDE DEUX LISERES NOIR COUSUS A LA VERTICALE SUR LES COUTURES DE CHAQUE COTE.

DEF/3106/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-03

Trainingsanzug, Art. 949016, Größe L, siehe Fotos - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis; die aufgebrachten Verzierungen (kontrast- farbene Paspelstreifen) wiederholen sich auf Oberteil (Kragen, Vorderseite der Ärmel, in die Vorderteile übergehend) und Hose (an den Innen- und Außennähten der Hosenbeine) in annähernd gleichem Umfang, - gefüttert; nach allgemeinem Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennbar dazu bestimmt, aus- schließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden (somit keine Kombination), - Oberteil (Rückenlänge: 71 cm): -- mit Stehkragen, -- vorn mit durchgehender Öffnung mit Reißverschluss, ohne Überlappung; ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Männer oder Frauen) schließen lassen (unisex), -- mit Taschen unterhalb der Taille, mit Reißverschluss ausgestattet, -- mit langen Ärmeln, -- an den Ärmelenden und am unteren Rand mit elastischen, verengenden Abschlüssen, - lange Hose: -- in der Taille mit einem elastischen Taillenbund und Zugband, ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit seitlich eingesetzten Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, seitlich mit Öffnungen mit etwa 19 cm hochreichenden Reißverschlüssen, -- am Hosenbeinende mit elastischen, verengenden Abschlüssen.

FR-E4-2005-003785Erteilt von FRGültig bis 2011-09-19

SURVETEMENT, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER) COMPOSE D'UN HAUT ET D'UN PANTALON DONT L’EXTERIEUR EST REALISE DANS UNE SEULE ET MEME ETOFFE. - HAUT BICOLORE : VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU’AUX HANCHES, AVEC UN COL, AVEC UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT SE FERMANT PAR UNE FERMETURE A GLISSIERE, AVEC DES MANCHES LONGUES POURVUES A LEURS EXTREMITES D’UNE BANDE ELASTIQUEE FORMANT POIGNET, AVEC DEUX POCHES AU NIVEAU DES HANCHES SE FERMANT A L’AIDE D’UNE FERMETURE A GLISSIERE. AVEC UNE DOUBLURE COMPLETE EN MAILLES FILETS, AVEC UN OURLET A LA BASE COMPORTANT UN CORDON COULISSANT RESSERRANT A LA BASE. BAS : PANTALON BICOLORE LARGE. DESCENDANT JUSQU’AUX CHEVILLES, AVEC UNE BANDE ELASTIQUEE ET UN CORDON COULISSANT RESSERRANT A LA TAILLE, SANS OVERTURE, AVEC UNE POCHE LATERALE DE CHAQUE COTE, AVEC UNE FENTE SOUFFLET DE 28 CM ENVIRON AU BAS DU PANTALON SE FERMANT A L’AIDE D’UNE FERMETURE A GLISSIERE, AVEC UNE DOUBLURE A MAILLES FILET, AVEC UNE BANDE ELASTIQUEE A LA BASE. CE SURVETEMENT EST DOTE D’UN LOGO PUBLICITAIRE IDENTIQUE POUR LE HAUT AU NIVEAU DE LA POITRINE ET SUR LA MANCHE GAUCHE ET POUR LE PANTALON SUR LES BANDES LATERALES.

FR-E4-2004-001108Erteilt von FRGültig bis 2010-03-28

ENSEMBLE CONSIDERE COMME UN SURVETEMENT DE SPORT EN TISSU - 100% POLYESTER - AVEC DOUBLURE EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSE DE: - UN HAUT DESTINE A REOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS AVEC MANCHES LONGUES AMOVIBLES DOTEES D'UN ELASTIQUE A LEURS EXTREMITES, UN COL MONTANT, UNE FERMETURE A GLISSIERE, DEUX POCHES EXTERNES. LES MANCHES PEUVENT S'ENLEVER AU NIVEAU DES EPAULES A L'AIDE D'UNE FERMETURE A GLISSIERE. - UN PANTALON SANS OUVERTURE AVEC ELASTIQUE ET CORDON RESSERRANT A LA TAILLE, OURLET A LA BASE DU VETEMENT, DEUX POCHES EXTERNES. LES JAMBES SONT AMOVIBLES ET PEUVENT S'ENLEVER A L'AIDE D'UNE FERMETURE A GLISSIERE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Zu Unterposition 6211 43 31: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6211 32 31.

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.43.31?

Die Zolltarifnummer 6211.43.31 umfasst Trainingsanzüge, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.43.31?

Der Drittlandszollsatz für 6211.43.31 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.43.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621143. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.43.31?

6211.43.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.43.31 im Zolltarif eingeordnet?

6211.43.31 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621143 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.43.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.43.31 erfasst, zum Beispiel DEBTI3998/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.43.31?

KN-Code 6211.43.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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