Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0: Trainingsanzüge, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0 steht für Trainingsanzüge, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.43.31.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6211.43.31.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- 6211.43andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern
- 6211.43.31mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
- 6211.43.31.00.0Trainingsanzüge, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Trainingsanzug, sog. Tennis Anzug unisex, in Erwachsenengröße, siehe Foto; - Oberteil und lange Hose (jeweils in einem Polybeutel) sind lt. Antrag gemeinsam in einem Karton verpackt, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synth. Chemief.), - Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis; die aufgebrachten Verzierungen (kontrastfarbene Paspelstreifen) wiederholen sich auf Oberteil und Hose in annähernd glei- chem Umfang sowie mit aufgedrucktem Firmenlogo (auf Oberteil und Hose gleich), - gefüttert; nach allgemeinem Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden (keine Kombination), - Oberteil: -- Rückenlänge: 71 cm; mit Stehkragen, -- vorn mit durchgehender Öffnung mit Reißverschluss ohne Überlappung (unisex), -- mit Taschen; mit langen Ärmeln mit elastischen, verengenden Abschlüssen; am unteren Rand mit einer Zugkordel verengt, - lange Hose: -- in der Taille mit einem teilweise elastischem Taillenbund und Zugband; mit Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen mit geraden Beinabschlüssen, seitlich mit Öffnungen mit Reißverschluss.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6211 43 31: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6211 32 31.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0?
Die Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0 umfasst Trainingsanzüge, gefüttert, mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.43.31.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6211.43.31.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.43.31.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621143. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0?
6211.43.31.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.43.31.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6211.43.31.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621143 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern > 62114331 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.43.31.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.43.31.00.0 erfasst, zum Beispiel DEF/31/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.43.31.00.0?
Warennummer 6211.43.31.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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