Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.10.00.00: Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.10.00.00 steht für Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6302.10.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.10Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken
  4. 6302.10.00.00Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.10.00.00

HS-Code6302.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-04473Erteilt von FRGültig bis 2029-04-03

Linge de lit pour bébé, de type alèse, confectionné en étoffe de bonneterie de polyester éponge façonnée et blanchie, imperméabilisée par une enduction de matière plastique (polyéthylène), non rembourré, avec des bords élastiqués. Cette alèse est conditionnée pour la vente au détail sous emballage plastique transparent, muni d’un cavalier de suspension avec carton imprimé. Dimensions : 60 x 120 cm.

DEBTI49800/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - der Matratzenform entsprechend gearbeitet; veranschaulicht durch ein Warenmuster mit den Abmessungen von laut Antrag 90-100 cm x 200 cm x 25cm, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, so dass das Betttuch über herkömm- liche Matratzen gezogen werden kann, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

FRBTIFR-BTI-2025-04292Erteilt von FRGültig bis 2028-11-03

Linge de lit, de type alèse pour bébés, confectionnée majoritairement en étoffe de bonneterie de coton (72%) et polyester (28%), enduite de matière plastique (polyuréthane) avec bords élastiqués. Cette alèse est conditionnée pour la vente au détail dans un emballage en matière plastique transparent, muni d’un cavalier de suspension. Dimensions : 60 x 120 cm.

DEBTI25891/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Kissenbezüge, Foto siehe Anlage, - jeweils von nahezu rechteckiger Form, mit abgerundeten Ecken, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 40 cm x 35 cm sowie von ca. 65 cm x 50 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - entlang einer Schmalseite und einem kurzen Teil einer Längsseite mit einer Öffnung [ca. 31 cm bzw. 43 cm (am o. g. größeren Bezug)] mit Reißverschluss, - an den Seitennähten mit einer eingenähten Paspel verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - der Bezug ist so gestaltet, dass es möglich ist, ein Kissen ohne Weiteres aufzunehmen oder zu entfernen; er wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich als Bettwäsche. "Bettwäsche (Kissenbezüge), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI22963/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-04

Kissenbezug, Foto siehe Anlage, - quadratisch, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 45 cm x 45 cm, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Unterseite mit einer fast über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit verdecktem Reißverschluss, - an einer Seitennaht mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss, zum Durchstecken der Bedien- einheit eines Heizkissens (nicht Gegenstand der vZTA), - durch Zusammennähen konfektioniert, - der Bezug ist so gestaltet, dass es möglich ist, ein Kissen aufzunehmen oder zu entfernen; er wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche (Kissenbezug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI20731/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Sog. Bettwäsche Fleece, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Ausführungen (Design und Größe), die Ware wird durch eine zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbett- und einem Kopfkissenbezug für ein laut Antrag 135 cm x 200 cm großes Deckbett und ein 80 cm x 80 cm großes Kopfkissen veranschaulicht, - laut Antrag gemeinsam in einem Folienbeutel mit Einleger verpackt, - jeweils aus ca. 1,4 mm dicken, bedruckten, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Seite bzw. Schmalseite mit einer nahezu über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen bzw. ein Deckbett auf- zunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI59831/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-10

Bettwäsche, sog. Jersey Melange Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbett- und einem Kopfkissenbezug, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 200 cm x 135 cm (Deckbettbezug) bzw. 80 cm x 80 cm (Kopfkissenbezug); veranschaulicht durch Abbildungen und den o. g. Deckbettbezug, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 50 % Poly- ester, 25 % Viskose (beides Chemiefasern) und 25 % Baumwolle, - jeweils an einer Schmalseite mit einer über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißverschluss versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen bzw. ein Deckbett auf- zunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

FRBTIFR-BTI-2024-08088Erteilt von FRGültig bis 2028-03-27

Linge de lit, de type drap-housse, confectionné en matière textile de bonneterie de fibres naturelles (coton), et élastiqué sur le pourtour. L'article est conditionné par lot de 2 dans une pochette avec cordon de serrage comportant sur le dessus une broderie en forme de cœur ou de nuage. L'article se décline en deux modèles de coloris différent. Dimensions : 70 x 140 cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 6302.10.00.00 umfasst Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6302.10.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.10.00.00?

6302.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6302.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630210 Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.10.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-04473. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.10.00.00?

TARIC-Code 6302.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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