Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.99.90.10: Bettwäsche, aus Ramie

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.99.90.10 steht für Bettwäsche, aus Ramie. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.99.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6302.99.90.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.99andere, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6302.99.90andere
  5. 6302.99.90.10Bettwäsche, aus Ramie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.99.90.10

HS-Code6302.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.99.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2024-01244Erteilt von FRGültig bis 2027-03-25

Article de toilette en bonneterie de fibres naturelles majoritaires (Ramie), de type fleur de bain exfoliante. L'article est doté d'une cordelette permettant sa suspension. Composition : Ramie (95%) - Coton (5%)

FRBTIFR-BTI-2023-01457-05Erteilt von FRGültig bis 2026-04-24

Assortiment de produits pour le bain et le soin du corps, se présentant sous la forme d’un coffret de bain comprenant : - 240 mL de gel douche, constituant une préparation organique tensioactive, se présentant sous forme liquide, destinée au nettoyage de la peau, conditionnée en bouteille, - 240 mL de lotion corporelle, conditionnée en bouteille, - 60 mL d’exfoliant corporel, conditionné en pot, - 100g de sels de bain, conditionné dans un emballage cartonné, - 1 mini serviette en sisal, - 1 fleur de massage en ramie. Ces produits sont conditionnés ensemble pour la vente au détail sur un plateau en bois. Ce RTC ne reprend que la fleur de massage en ramie, les autres articles faisant l’objet d’un classement séparé.

FRBTIFR-BTI-2022-03963Erteilt von FRGültig bis 2025-08-02

Éponge de toilette dont la surface extérieure est en bonneterie de fibres naturelles (ramie). L'article est doté d’un manche en bois muni d'un trou dans lequel est insérée une cordelette.

FRBTIFR-BTI-2022-03609Erteilt von FRGültig bis 2025-07-20

Linge de toilette, consistant en une éponge de bain constituée de deux faces de matières différentes : - une face, de couleur blanche, en tissu bouclé du genre éponge de fibres artificielles (viscose de bambou) - une face, de couleur beige, en tissu bouclé du genre éponge en fibres végétales (ramie). L’article comporte à l’intérieur un bloc de matière plastique alvéolaire, et sera destiné à l’entretien de la peau. Il est conditionné pour la vente au détail sur un cavalier.

FRBTIFR-BTI-2019-12282Erteilt von FRGültig bis 2022-05-16

Éponge de toilette avec un manche en bois et dont la surface extérieure est en bonneterie de ramie .

FRBTIFR-BTI-2019-12280Erteilt von FRGültig bis 2022-05-16

Fleur de bain en bonneterie de ramie majoritairement (70 % ramie et 30 % coton).

FRBTIFR-BTI-2019-10047Erteilt von FRGültig bis 2022-05-02

Éponge de toilette dont la surface extérieure est constituée à 50 % d’un tissu bouclé du genre éponge de viscose et 50 % d’un tissu bouclé éponge de ramie.

DEBTI44990/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-02

Küchenwäsche, sog. Mikrofaser Geschirrtücher, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in sich in der Farbe bzw. im Muster unterscheidenden Ausführungen; zehn Stück in gleicher Ausführung in einer Polyhülle mit bedruckter Pappkarte verpackt, - rechteckig; mit den Abmessungen von: ca. 52 cm x 73 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 55 % Ramie sowie 36 % Polyester und 9 % Nylon (beides synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - an einer Schmalseite mit einer angenähten Waschanleitung, die als Aufhängeschlaufe dient, - wird üblicherweise gewaschen, - dienen laut Antrag als Geschirrtücher und stellen sich somit als Küchenwäsche dar. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, aus Ramie"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.99.90.10?

Die Zolltarifnummer 6302.99.90.10 umfasst Bettwäsche, aus Ramie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.99.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 6302.99.90.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.99.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.99.90.10?

6302.99.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.99.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

6302.99.90.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630299 andere, aus anderen Spinnstoffen > 63029990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.99.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.99.90.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-01244. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.99.90.10?

TARIC-Code 6302.99.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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