Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0: Bettwäsche, aus Ramie

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0 steht für Bettwäsche, aus Ramie. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.99.90.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6302.99.90.10.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.99andere, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6302.99.90andere
  5. 6302.99.90.10aus Ramie
  6. 6302.99.90.10.0Bettwäsche, aus Ramie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0

HS-Code6302.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.99.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6302.99.90.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE24567/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-12

Peeling-/Massagehandschuh, Foto siehe Anlage, - als Fausthandschuh mit ausgearbeitetem Daumen gearbeitet, - auf der einen Seite aus ca. 3,3 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken aus laut Antrag 100 % Ramie, - auf der anderen Seite aus ca. 2,2 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Bambus und 15 % Polyester (beides Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - am unteren Rand mit einem schmalen Band aus Geweben eingefasst und zu einer Schlaufe gelegt, die die Aufhängevorrichtung bildet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen, - laut Antrag zur Verwendung als Peeling-/Massagehandschuh, u. a. deshalb kein Handschuh der Position 6116, - im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die beiden Schlingengewirke als gleichwertig zu betrachten, somit verleiht keiner der beiden Schlingengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterositionen (6302 9390 / 6302 9990) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Ramie"

DE20297/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-16

Wellnes-Set, Art. 3237711, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Massagepad, einem Netzschwamm, einem Bimsstein, einer Nagelbürste und einer Holzbox, - als Warenzusammenstellung in einer Kunststofffolie verpackt, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und für den Einzelverkauf aufgemacht, - Wäsche zur Körperpflege: -- Massagepad: in zylindrischer Form, mit elliptischer Grundfläche; in den Abmessungen (L x B x H): ca. 13 cm x 9 cm x 5 cm; mit einer Wand, einer Oberfläche und einem angenähten Handgriff aus einem Schlingengewirke (Frottierware) aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) sowie einer Grundfläche aus einem Kettengewirke aus laut Antrag 100 % Ramie (pflanzlicher Spinnstoff der Pos. 5305), mit einem Kern aus Zellkunststoff; die Gewirke sind im Hinblick auf die Verwendung gegenüber dem Zellkunststoff als charakterbestimmend anzusehen (somit keine Ware der Position 3924); die die Massageseite bildenden Kettengewirke bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung zur Körpermassage den Charakter der Ware, -- Netzschwamm (Wäsche zur Körperpflege ): aus einem schlauchartigen Flächenerzeugnis aus zwei Lagen parallel gelegter Monofile (Garne) aus Chemiefasern, die im spitzen Winkel übereinander liegen und an den Berührungspunkten miteinander verklebt sind; derartige Erzeugnisse sind den Geweben der Kapitel 50 bis 55 gleichgestellt (somit keine Ware des Kapitels 39), ziehharmonikaartig gefaltet und in der Mitte kugelförmig (Durchmesser ca. 11 cm) zusammen- gebunden sowie mit einer Schlaufe ausgestattet, -- beide werden üblicherweise regelmäßig gewaschen; durch Zusammenfügen konfektioniert, -- soll zum Einseifen und Massieren beim Duschen oder Baden verwendet werden und stellt sich damit als Wäsche zur Körperpflege dar, - Bimsstein (Hornhautfeile): poröser, hellbeiger Kunststein annähernd in Form einer Acht; in den Abmessungen (L x B x H): ca. 9,5 cm x 4,5 cm x 2 cm; mit einer Kordel versehen und in einer Kunststofffolie verpackt; dient der Hornhautentfernung, - Bürste (Nagelbürste): in ovaler Form; einschließlich der Borsten in den Abmessungen (L x B x H): ca. 10 cm x 4 cm x 3,5 cm; mit einem Körper aus Holz; beidseitig mit eingelassenen Borstenbüscheln; dient zur Reinigung der Nägel, - Innenausstattungsgegenstand aus Holz (Holzbox): in Form einer herzförmigen Schale, in den Abmessungen (L x B x H): ca. 22 cm x 22 cm x 6 cm; aus verschiedenfarbigen Hölzern; dient zur Bereithaltung der vorgenannten Gegenstände, - im Hinblick auf die Menge sind die beiden Wäschestücke zur Körperpflege (Position 6302) gegenüber dem Bimsstein, der Nagelbürste und der Holzbox jeweils charakterbestimmend, nach dem Wert jedoch bestimmt die Holzbox den Charakter der Warenzusammenstellung; die Warenzusammenstellung ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4420/6302) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; innerhalb der Position 6302 bestimmt im Hinblick auf den Wert das Massagepad den Charakter der Warenzusammenstellung. "Wäsche zur Körperpflege (Massagepad), aus Spinnstoffen, aus Ramie"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0?

Die Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0 umfasst Bettwäsche, aus Ramie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.99.90.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6302.99.90.10.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.99.90.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0?

6302.99.90.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.99.90.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6302.99.90.10.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630299 andere, aus anderen Spinnstoffen > 63029990 andere > 6302999010 aus Ramie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.99.90.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.99.90.10.0 erfasst, zum Beispiel DE24567/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.99.90.10.0?

Warennummer 6302.99.90.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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