Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0: Bettüberwürfe, andere, aus Wolle oder aus Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0 steht für Bettüberwürfe, andere, aus Wolle oder aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6304.19.90.91.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6304.19.90.91.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6304I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  3. 6304.19Bettüberwürfe, andere
  4. 6304.19.90aus anderen Spinnstoffen
  5. 6304.19.90.91aus Wolle oder aus Chemiefasern
  6. 6304.19.90.91.0Bettüberwürfe, andere, aus Wolle oder aus Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0

HS-Code6304.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6304.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6304.19.90.9110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6304.19.90.91.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/673/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-01-25

Andere Ware zur Innenausstattung, sog. Sofaüberwurf, Art. 809600 A, siehe Abbildung; - aus 0,7 mm dicken, musterbildend buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 65% Polyester (synth. Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - rechteckig, in den Abmessungen: 240 cm x 250 cm, - an den Rändern durch Säumen konfektioniert, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Abmessungen und der Materialbeschaffen- heit als Bett- oder Sofaüberwurf, damit keine Decke der Position 6301.

DEF/4449/05-1Erteilt von DEGültig bis 2009-01-01

Ware zur Innenausstattung (Bettüberwurf), sog. Bettüberwurf Blumen (Art. 955.72), siehe Foto, - lt. Untersuchungsergebnis aus einem dreilagigen, wellenförmig versteppten Flächen- erzeugnis mit einer Außenlage aus 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus einem ca. 4,0 mm dicken Wattierungsstoff und einer Innenlage aus 0,2 mm dickem Vliesstoff, - rechteckig, in den Abmessungen 240 cm x 260 cm, - an den Rändern mit einem ca. 1,5 cm breiten, kontrastfarbenen Streifen aus einfarbigen Geweben eingefasst, dadurch konfektioniert, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund des Materials (dreilagiges, relativ steifes Flä- chenerzeugnis) und der Abmessungen als Bettüberwurf, somit keine Decke der Position 6301, - aufgrund der geringen Dicke der Polsterung keine Bettausstattung der Position 9404, - die Gewebe der Schauseite bestimmen nach Umfang und Gesamteindruck den Charakter der Ware.

DEF/7222/07-1Erteilt von DEGültig bis 2009-01-01

Ware zur Innenausstattung (Bettüberwurf), sog. Doppelbett-Tagesdecke (Art. 943.88), siehe Foto, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer Außenlage (Schauseite) aus 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben, einer Zwischenlage aus einem ca. 4,0 mm dicken Wattierungsstoff und einer Innenlage aus 0,5 mm dickem, einfarbigem Vliesstoff, - rechteckig, in den Abmessungen 240 cm x 220 cm, - an den Rändern mit einem Streifen aus einfarbigen Geweben eingefasst, somit konfektioniert, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Abmessungen und der Innenlage aus Vliesstoff als Bettüberwurf, somit keine Decke der Position 6301, - aufgrund der geringen Dicke der Polsterung keine Bettausstattung der Position 9404, - die Gewebe der Schauseite bestimmen nach dem Gesamteindruck den Charakter der Ware.

DEF/4448/05-1Erteilt von DEGültig bis 2009-01-01

Ware zur Innenausstattung (Bettüberwurf), sog. Bettüberwürfe uni bordeaux, siehe Foto, - lt. Untersuchungsergebnis aus einem dreilagigen, durch Heißbinden verbundenen Flächen- erzeugnis mit einer Außenlage aus 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben mit musterbilden- denden Steppnähten (Rosen) aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus einem ca. 2,0 mm dicken Wattierungsstoff und einer Innenlage aus 0,2 mm dickem Vliesstoff, - rechteckig, in den Abmessungen 160 cm x 200 cm, - an drei Seiten mit einem angenähten, ca. 45 cm breiten, gerüschten Streifen aus Geweben, dadurch konfektioniert, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund des Materials (dreilagiges, relativ steifes Flä- chenerzeugnis) und der Ausstattung (gerüschter Zuschnitt an drei Seiten) als Bettüberwurf, somit keine Decke der Position 6301, - aufgrund der geringen Dicke der Polsterung keine Bettausstattung der Position 9404, - die Gewebe der Schauseite bestimmen nach Umfang und Gesamteindruck den Charakter der Ware.

DEF/4450/05-1Erteilt von DEGültig bis 2009-01-01

Ware zur Innenausstattung (Bettüberwurf), sog. Rosendecke (Art. 956.87), siehe Foto, - lt. Untersuchungsergebnis aus einem dreilagigen, wellenförmig versteppten Flächen- erzeugnis mit einer Außenlage aus 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus einem ca. 4,0 mm dicken Wattierungsstoff und einer Innenlage aus 0,2 mm dickem Vliesstoff, - rechteckig, in den Abmessungen 240 cm x 260 cm, - an den Rändern mit einem ca. 1,5 cm breiten Streifen aus Geweben eingefasst, dadurch konfektioniert, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund des Materials (dreilagiges, relativ steifes Flä- chenerzeugnis) und der Abmessungen als Bettüberwurf, somit keine Decke der Position 6301, - aufgrund der geringen Dicke der Polsterung keine Bettausstattung der Position 9404, - die Gewebe der Schauseite bestimmen nach Umfang und Gesamteindruck den Charakter der Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Pos. 6304

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0?

Die Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0 umfasst Bettüberwürfe, andere, aus Wolle oder aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.19.90.91.0?

Der Drittlandszollsatz für 6304.19.90.91.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6304.19.90.91.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0?

6304.19.90.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6304.19.90.91.0 im Zolltarif eingeordnet?

6304.19.90.91.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630419 Bettüberwürfe, andere > 63041990 aus anderen Spinnstoffen > 6304199091 aus Wolle oder aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.19.90.91.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.19.90.91.0 erfasst, zum Beispiel DEF/673/07-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.19.90.91.0?

Warennummer 6304.19.90.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.