Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.90.98.20: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20 steht für Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.90.98.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.90.98.20
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere, andere, andere
  5. 6307.90.98.20Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.20

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14424/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Aufbewahrungsbox, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit Fotoeinleger verpackt, -- zusammenklappbar; in Form eines oben offenen Quaders; in den Abmessungen von ca. (L x B x H): 32 cm x 32 cm x 32 cm, -- mit Außenseiten aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen, punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen aus 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern), -- mit Ausnahme des Bodens an allen Seiten zur Stabilisierung und Formgebung mit Pappe verstärkt, -- mit einer herausnehmbaren Bodenplatte aus den oben genannten Vliesstoffen, die mit Pappe verstärkt ist, -- auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit ovalen Grifföffnungen, die mit einer Einfassung aus unedlem Metall versehen sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleiht der Vliesstoff der Ware den wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbox), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI15761/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Pflanzen-Schutzhaube, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, -- annähernd kuppelförmig, unten offen; in den Abmessungen von 60 cm x 70 cm, -- mit einem Gestänge aus unedlem Metall und einem Verbindungsstück aus Kunststoff, -- aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Spinnstoffen, -- an einer Längsseite mit einem Reißverschluss ausgestattet, -- am unteren gesäumten Rand mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zum Schutz von Hochbeetpflanzen u. a. gegen Witterungseinflüsse, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Pflanzen-Schutzhaube bestimmt der Vliesstoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Schutzhaube), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

FRBTIFR-BTI-2026-02702Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Article textile confectionné en nontissé de fibre synthétique (Polypropylène), de type voile d'hivernage. Le produit doté d'une ficelle de serrage est présenté conditionné pour la vente au détail en lot de deux pièces. L'article est destiné à protéger les plantes du froid, du gel et/ou des insectes. Dimensions : 80 x 100 cm

FRBTIFR-BTI-2026-02703Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Article textile confectionné en nontissé de fibre synthétique (Polypropylène), de type voile d'hivernage. Le produit doté d'une ficelle de serrage est présenté conditionné pour la vente au détail en lot de deux pièces. L'article est destiné à protéger les plantes du froid, du gel et/ou des insectes. Dimensions : 100 x 150 cm

DEBTI16794/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Klebepad, Foto siehe Anlage, - von ovaler Form (anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert); in den Abmessungen von ca. 12 , 5 cm x 8 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus auf einer Außenseite mit selbstklebendem Klebstoff bestriche- nen Vliesstoffen der Position 5603 aus Chemiefasern, - am Rand geprägt, - auf der o. g. Seite mit einem Abdeckpapier versehen, - dient dem Einkleben und Verhindern von Schweißflecken in Kleidung. "Andere konfektionierte Ware (Klebepad), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI20062/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Einweg-Überziehschuhe, Foto siehe Anlage, - 10 Paar (20 Stück) in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - in Form eines Schutzüberzugs, der über dem Schuh getragen werden kann, - laut Antrag mit den max. Abmessungen (L x H) von 410 mm x 170 mm, - aus ca. 0 , 5 mm dicken Vliesstoffen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit einem eingenähten elastischen Band versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne angebrachte Sohle (somit kein Schuh des Kapitels 64), - stellt sich nach dem Verwendungszweck weder als Kleidung der Position 6210 noch als Bekleidungszubehör der Position 6217 dar. "Andere konfektionierte Waren (Einweg-Überziehschuhe), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI20071/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Staubschutztür, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - von rechteckiger Form, laut Antrag in den Abmessungen (H x B) von 220 cm x 120 cm, - aus ca. 0 , mm dicken Vliesstoffen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - mit einem mittig und längsseitig eingenähten Reißverschluss, der dem Öffnen der sog. "Staub- schutztür" dient, - an allen Rändern lediglich geschnitten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient dem Abdichten von Räumen zum Schutz vor Staub, stellt sich insbesondere aufgrund des Verwendungszwecks nicht als Ware der Position 6304 dar. "Andere konfektionierte Ware (Staubschutztür), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI17065/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Möbelgleiter, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 40 konfektionierten Möbelgleitern aus Spinnstoffen sowie 32 Möbelgleitern und 16 "Stoppern" aus jeweils Kunststoffen, - in einer zum dauernden Gebrauch geeigneten, mehrfach unterteilten, aufklappbaren Kunststoff- box gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils auf der Rückseite mit einer Klebeschicht versehen und als Set bzw. einzeln auf einer Unter- lage aufgebracht (mit Ausnahme der unten genannten Ausführung mit Nagel), - Möbelgleiter aus Spinnstoffen: -- laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (somit keine Ware des TARIC-Codes 6307 9098 99), -- in runder Form mit einem Durchmesser von ca. 20 mm (36 Stück): --- in zwei unterschiedlichen Farben, --- anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert, -- in runder Form mit einem Durchmesser von ca. 21 mm (4 Stück): --- auf einem runden Kunststoffteller mit einem Durchmesser von ca. 24 mm befestigt, --- auf der Rückseite des Kunststofftellers mit einem Nagel aus laut Antrag Stahl zum Einschlagen in Möbelfüße ausgestattet, --- durch Zusammenfügen konfektioniert, --- insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als "Gleiter" für Möbel sind die Vliesstoffe charakterbestimmend, - Möbelgleiter aus Kunststoffen: -- in runder Form mit einem Durchmesser von ca. 38 mm (8 Stück) bzw. in Form eines gleich- seitigen Sechsecks mit einer Seitenlänge von ca. 12 mm (24 Stück), -- aus augenscheinlich Schaumkunststoff, - 16 "Stopper": -- in runder Form mit einem Durchmesser von ca. 7 mm, einseitig gewölbt (16 Stück), -- aus augenscheinlich Festkunststoff, - insbesondere im Hinblick auf die Menge verleihen die Möbelgleiter aus Vliesstoffen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Waren (Möbelgleiter), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.98.20?

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20 umfasst Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.98.20?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.98.20 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.98.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.98.20?

6307.90.98.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.90.98.20 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.98.20 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079098 andere, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.98.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.98.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI14424/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6307.90.98.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6307.90.98.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A005, 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.98.20?

TARIC-Code 6307.90.98.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.