Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.90.98.20: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20 steht für Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.90.98.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.90.98.20
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere, andere, andere
  5. 6307.90.98.20Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.20

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI15387/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Katzenkratzbaum, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - mehrstöckiges Gebilde, in den Gesamtabmessungen von (L x B x H) 48 cm x 40 cm x 120 cm, - Kratzbaum, - - mit einer Bodenplatte (Liegefläche) aus Holz, - - mit zwei L-förmigen Liegeplatten aus Holz, auf der Oberseite mit aufgeklebten Auflagen aus Vliesstoffen; an der Unterseite der oberen Liegeplatte mit einem an einer elastischen Kordel befestigten "Ball" aus mit Wattierungsstoff gepolstertem Plüschgewirke und einer Metall- schelle ausgestattet, - - mit einer Säule aus Pappe (Durchmesser: ca. 10 cm, Höhe: ca. 31 cm); auf der Mantelfläche mit Seilen aus laut Antrag Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenscheinlich mehr als 20.000 dtex) umwickelt, - - an der Spitze mit einem katzenkopfähnlichen Brett aus Holz; mit passender, aufgekletteter Kratzfläche aus Geweben aus laut Antrag Sisal, - - mit insgesamt acht die Liege- und Kratzflächen verbindenden Rohren aus unedlem Metall (laut Antrag Stahl), - - alle Seile, Vliesstoffe, Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen; das Holz der Platten besteht laut Antrag aus Kiefernholz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient der Beschäftigung von und als Ruheplatz für Katzen, stellt sich damit nicht als Gebrauchs- gegenstand zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels usw. und deshalb nicht als Möbel im Sinne der Position 9403 da, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen das Holz (der Liegefläche), die Seile sowie die Vliesstoffe, die Gewebe und die Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem (restlichen) Holz, der Pappe und dem unedlen Metall den Charakter der Ware; nach dem Umfang sind die Vliesstoffe, die Gewebe und die Gewirke gegenüber dem Holz (der Liegefläche) und den Seilen charakterbestimmend; innerhalb der Position 6307 herrschen die Vliesstoffe hinsichtlich des Umfangs gegenüber den Geweben und Gewirken vor und bestimmen damit den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Katzenkratzbaum), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI15388/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Katzenkratzbaum, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - mehrstöckiges Gebilde, in den Gesamtabmessungen von (L x B x H) 40 cm x 30 cm x 62 cm, - Kratzbaum, - - mit einer Bodenplatte (Liegefläche) aus Holz, - - mit einer L-förmigen und einer rechteckigen Liegeplatte aus Holz, auf der Oberseite jeweils mit aufgeklebten Auflagen aus Vliesstoffen; an der Unterseite der oberen Liegeplatte mit einem an einer elastischen Kordel befestigten "Ball" aus mit Wattierungsstoff gepolstertem Plüschge- wirke und einer Metallschelle ausgestattet, - - mit einer Säule aus Pappe (Durchmesser: ca. 10 cm, Höhe: ca. 19 cm); auf der Mantelfläche mit Seilen aus laut Antrag Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenscheinlich mehr als 20.000 dtex) umwickelt, - - mit insgesamt sechs die Liege- und Kratzflächen verbindenden Rohren aus unedlem Metall (laut Antrag Stahl), - - alle Seile, Vliesstoffe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen; das Holz der Platten besteht laut Antrag aus Kiefernholz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient der Beschäftigung von und als Ruheplatz für Katzen, stellt sich damit nicht als Gebrauchs- gegenstand zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels usw. und deshalb nicht als Möbel im Sinne der Position 9403 da, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen das Holz (der Liegefläche), die Seile sowie die Vliesstoffe und die Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem (restlichen) Holz, der Pappe und dem unedlen Metall den Charakter der Ware; nach dem Umfang sind die Vliesstoffe und die Gewirke gegenüber den Seilen und dem Holz (der Liegefläche) charakterbestimmend; innerhalb der Position 6307 herrschen die Vliesstoffe hinsichtlich des Umfangs gegenüber den Gewirken vor und bestimmen damit den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Katzenkratzbaum), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI15389/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Katzenkratzbaum, Foto siehe Anlage, - in zwei Pappkartons verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - zusammengesetzte Ware aus einem Kratzbaum und einem Kissen, - mehrstöckiges Gebilde, in den Gesamtabmessungen von (L x B x H) 48 cm x 48 cm x 168 cm, - Kratzbaum, - - am Boden mit einer halboffenen "Höhle" mit einem katzenkopfähnlichen Durchgang aus Holz, auf der Bodenplatte mit aufgeklebter Auflage aus Vliesstoffen, - - mit einer Liegeplatte mit abgerundeter Seite aus Holz, auf der Oberseite mit Hakenbändern aus Samtgeweben versehen, - - mit zwei weiteren L-förmigen Liegeplatten aus Holz, auf der Oberseite mit den o. g. aufgeklebten Auflagen aus Vliesstoffen; die obere Liegeplatte ist mit einem über zwei Seiten laufenden Rand aus Plüschgewirken versehen, - - mit einem vertikal zum Kratzbaum befestigten rechteckigen Brett sowie an der Spitze mit einem katzenkopfähnlichen Brett, jeweils aus Holz; mit passenden, aufgekletteten Kratzflächen aus Geweben aus laut Antrag Sisal, - - an der Unterseite des Höhlendachs und der obersten Liegeplatte jeweils mit einem an einer elastischen Kordel befestigten "Ball" aus mit Wattierungsstoff gepolstertem Plüschgewirke und einer Metallschelle ausgestattet, - - mit insgesamt 13 die Höhle, Liege- und Kratzflächen verbindenden Rohren aus unedlem Metall (laut Antrag Stahl), - - alle Vliesstoffe, Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen; das Holz der Platten besteht laut Antrag aus Kiefernholz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Vliesstoffe, die Gewebe sowie die Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem Holz und dem unedlen Metall den Charakter der Ware; innerhalb der Position 6307 herrschen die Vliesstoffe hinsichtlich des Umfangs gegenüber den Geweben und Gewirken vor und bestimmen damit den wesentlichen Charakter der Ware, - Kissen: - - rund (Durchmesser: ca. 42 cm), mit einer Oberseite aus den o. g. Plüschgewirken, einer Unter- seite aus gerauten Gewirken und einer Füllung aus Wattierungsstoff, - dient der Beschäftigung von und als Ruheplatz für Katzen, stellt sich damit nicht als Gebrauchs- gegenstand zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels usw. und deshalb nicht als Möbel im Sinne der Position 9403 da, - der Kratzbaum verleiht der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf den Umfang ihren wesent- lichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Katzenkratzbaum), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI23912/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Anzuchttöpfe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 5 Stück ineinandergesteckt in einem bedruckten Papphalter verpackt, -- in der Art eines Blumentopfes gearbeitet; in verschiedenen Abmessungen, -- aus einem augenscheinlich mit einem Bindemittel verfestigten Vliesstoff der Position 5603 aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), -- zu einem Topf gepresst, -- dient zur Anzucht junger Pflanzen, - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig, somit konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Anzuchttöpfe), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoff"

DEBTI24058/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Pflanzeinlage, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Form einer halbkugelförmigen Schale; in verschiedenen Abmessungen, -- aus einem augenscheinlich mit einem Bindemittel verfestigten Vliesstoff der Position 5603 aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), -- dient als Einlage für Hängeampeln, - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig, somit konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzeinlage), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI23938/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-24

Anzuchttöpfe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag -- in verschiedenen Größen; in der Art eines Blumentopfes gearbeitet, -- aus einem mit einem Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus pflanzlichen Spinnstoffen, -- zu einem Topf gepresst, -- dient zur Anzucht von Pflanzen, - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig, somit konfektioniert "Andere konfektionierte Ware (Anzuchttöpfe), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoff"

DKBTI26-2177772Erteilt von DKGültig bis 2029-09-16

Varen er et tekstilmateriale, som er udformet, så det danner sekskantede rør gennem varens bredde. De sekskantede rør er limet sammen, så varen fremstår plisseret på ydersiden og med honeycomb-mønster på indersiden. På indersiden er varen lamineret med folie Det er oplyst, at varen er beregnet til fremstilling af plisségardiner. Ifølge oplysningerne er varen fremstillet af fiberdug af polyester, som er lamineret med en plastfilm, sprøjtet med aluminiumspulver og malet. Det er oplyst, at varen kommer i kasser, som måler 233 cm i længden, 70 cm i bredden og 96 cm i højden. Det er yderligere oplyst, at varen tilskæres efter import.

DEBTI24701/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-13

Kosmetikpads, Foto siehe Anlage, - 50 Stück in einem Polybeutel verpackt, - von nahezu rechteckiger Form, mit abgerundeten Ecken, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 8 , 3 cm x 7 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Außenseiten aus im Wasserstrahlverfahren mechanisch verfestigten Vliesstoffen, -- in der Mitte aus einem (auch im Inneren) mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff, - alle Vliesstoffe bestehen laut Antrag aus Baumwolle, - an den Rändern durch thermische Prägung zusammengefügt (somit konfektioniert). "Andere konfektionierte Waren (Kosmetikpads), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.98.20?

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20 umfasst Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.98.20?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.98.20 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.98.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.98.20?

6307.90.98.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.90.98.20 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.98.20 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079098 andere, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.98.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.98.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI15387/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6307.90.98.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6307.90.98.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A005, 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.98.20?

TARIC-Code 6307.90.98.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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