Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.91.90: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.91.90 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.91.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6402.91.90
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6402.91.90Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.91.90

HS-Code6402.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16680/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen (Plüschgewebe), - mit Schnürsenkelverschluss mit abstehenden Ösen aus unedlem Metall, an Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen befestigt, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich, auf der Lasche und der Anziehhilfe sowie im Bereich der Ferse mit Firmenlogos, - durchgehend mit Plüschgewirke gefüttert, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI16671/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoffen aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss mit absehenden Ösen aus unedlem Metall, teilweise mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen, - im Bereich der Ferse und der Lasche mit einer Anziehhilfe, - seitlich, auf der Lasche und des Schnürsenkels sowie im Bereich der Ferse mit Firmenlogos, - durchgehend mit Plüschgewirke gefüttert, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI36392/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Stiefel, Größe 46, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen und teilweise mit Ösen aus unedlem Metall. - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich mit einem Firmenlogo versehen, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterpositionen (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI4480/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Stiefel, sog. Reitstiefelette, Axona, PVC, Größe 31, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff (seitliche elastischen Einsätze, die einen ca. 5 cm tiefen Einschnitt im Oberteil überdecken, u. a. somit kein wasserdichter Schuh der Position 6401), - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5907/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Reitstiefel, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff (entlang der Wade sowie am Schaftende mit elastischen Einsätzen), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - entlang der Wade mit einem Reißverschluss, - am Schaftende mit Schlaufe mit Druckknopfverschluss - im Bereich des Spanns mit einer elastischen Kordel, in Art eines Schnürverschlusses, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI46267/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-30

Stiefel, Größe 46, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - hinten mit Reißverschluss, am Schaftende mit einem elastischen Band mit Druckknopfverschluss, - im Bereich des Spanns mit einer elastischen Kordel, in Art eines Schnürverschlusses, - entlang der Wade sowie am Schaftende mit elastischen Einsätzen, - den Knöchel bedeckend, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6402 99, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI38124/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Stiefel, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6405) und Spinnstoff, - hinten mit Reißverschluss, am Schaftende mit einen elastischen Band mit Druckknopfverschluss, im Bereich der Ferse mit einer Lasche mit Druckknopfverschluss, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI38127/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Stiefel, Größe 46, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - hinten mit Reißverschluss, am Schaftende mit einen elastischen Band mit Druckknopfverschluss, - im Bereich des Spanns mit einer elastischen Kordel, in Art eines Schnürverschlusses, - entlang der Wade sowie am Schaftende mit elastischen Einsätzen, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - erfüllen nicht die Voraussetzungen zur Einreihung als Sportschuhe, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6402 1900 . "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.91.90?

Die Zolltarifnummer 6402.91.90 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.91.90?

Der Drittlandszollsatz für 6402.91.90 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.91.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.91.90?

6402.91.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.91.90 im Zolltarif eingeordnet?

6402.91.90 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640291 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.91.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.91.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI16680/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.91.90?

KN-Code 6402.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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