Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6402.91.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6402.91.90.00.0
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6402.91.90andere
  5. 6402.91.90.00.0Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0

HS-Code6402.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6402.91.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6402.91.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9013/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Stiefel, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6403) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit abstehenden Haken aus unedlem Metall und mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bede- ckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5586/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-26

Stiefel, sog. Winterboot für Kinder und Jugendliche, Größe 28, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außen- schicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - seitlich, auf der oberen Klettverschlusslasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5034/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Stiefel, sog. Winterstiefel für Damen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen (seitliche elastische Einsätze), - an der Einstiegsöffnung mit einem Firmenlogo versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Öse, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5056/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Stiefel, sog. Gummistiefel für Damen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen (seitliche elastische Einsätze, u. a. somit kein wasserdichter Schuh der Position 6401), - an der Einstiegsöffnung mit einem Firmenlogo versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (HS) 6402 12 bis 6402 20 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5050/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Stiefel, sog. Winterboot für Kinder und Jugendliche, Größe 28, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - an der Innenseite mit einem Reißverschluss, zusätzlich mit einer umlaufenden Schnürvorrichtung mit Kordelstopper über dem Spann und dem Schaft, teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, - seitlich und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterpositionen (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5127/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Stiefel, sog. Freizeitschuhe für Kinder und Jugendliche, Größe 28, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoffen aufgesetzt, zusätzlich mit Kunststoff verstärkt, - über dem Spann mit einem Klettverschluss und einem elastischen Band, - seitlich, auf der Klettverschlusslasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI5116/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Stiefel, sog. Winterboot für Kinder und Jugendliche, Größe 28, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit einem Klettverschluss und einer elastischen Kordel mit Kordelstopper, - seitlich, auf der Klettverschlusslasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI1691/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Stiefel, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außen- schicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoffen aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Haken und Ösen aus unedlem Metall, - an der Lasche und im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.91.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6402.91.90.00.0 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6402.91.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0?

6402.91.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6402.91.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6402.91.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640291 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend > 64029190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.91.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.91.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9013/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0?

Warennummer 6402.91.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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