Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.91.11.10: Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.91.11.10 steht für Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.91.11.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.91.11.10
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6403.91.11andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm
  5. 6403.91.11.10Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91.11.10

HS-Code6403.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.91.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6403.91.11.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GB118145487Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

UNISEX SKATEBOARDING TRAINER. COVERING THE ANKLE BUT NO PART OF THE CALF. WITH UPPERS OF LEATHER AND TEXTILE MESH WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. WITH OUTER SOLES OF RUBBER. WITH GAS PAD IN THE OUTER SOLE. WITH AN INSOLE LENGTH OF LESS THAN 24 CMS. WITH LACE UP FASTENING. WITH LOGO ON UPPER, TONGUE AND SOLE. BLACK AND BLUE IN COLOUR.

GB118574458Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

UNISEX SKATEBOARDING TRAINER. COVERING THE ANKLE BUT NO PART OF THE CALF. WITH UPPERS OF BRUSHED LEATHER AND OUTER SOLES OF RUBBER. SPECIAL TECHNOLOGY IN THE FORM OF AN EVA MIDSOLE TO ABSORB IMPACT. WITH AN INSOLE LENGTH OF LESS THAN 24 CMS. WITH LACE UP FASTENING. WITH LOGO ON TONGUE AND SOLE. BLACK AND THREE SHADES OF BLUE IN COLOUR.

ITIT-2010-0123V-134100Erteilt von ITGültig bis 2012-06-30

CALZATURA DA BAMBINO, CHE RICOPRE LA CAVIGLIA, CON TOMAIA IN PELLE NATURALE. SULLA TOMAIA SONO PRESENTI DEI SOTTILI INSERTI IN PELLE DI DIVERSO COLORE. LA CALZATURA SI CHIUDE MEDIANTE CHIUSURA A LACCI IN MATERIALE TESSILE E ATTRAVERSO UNA CHIUSURA LAMPO ALL’ALTEZZA DEL MALLEOLO INTERNO. LATERALMENTE SULLA TOMAIA, E’ IMPRESSO IL NOME DELLA DITTA. LA CALZATURA HA SUOLA IN GOMMA SINTETICA E, NELLA PARTE A CONTATTO CON IL SUOLO, SONO PRESENTI DEI DISEGNI ANTISCIVOLO E IL NOME DELLA DITTA. LA SUOLA INTERNA E’ DI LUNGHEZZA INFERIORE A 24 CM.

DE8899/12-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-30

Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: "Kindertrainingsschuh; Art. 363/9 Größe 33", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9105 genannt, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, nach Spezialtechniken hergestellt"

FR-E4-2006-002235-01Erteilt von FRGültig bis 2012-06-30

CHAUSSURE DESTINÉE À UNE ACTIVITÉ SPORTIVE (COURSE) AVEC UN DESSUS MAJORITAIREMENT EN CUIR COMPORTANT DES PARTIES EN MATIÈRE TEXTILE, AVEC UNE SEMELLE EXTÉRIEURE EN CAOUTCHOUC À TECHNOLOGIE SPÉCIALE (DENSITÉ DE 0,38 G/CM3), RECOUVRANT LA CHEVILLE, AVEC UNE SEMELLE INTÉRIEURE D'UNE LONGUEUR INFÉRIEURE À 24 CM, AVEC UNE LANGUETTE, AVEC DEUX BANDES VELCRO SUR LE DESSUS. IL S'AGIT D'UNE CHAUSSURE À TECHNOLOGIE SPÉCIALE.

AT2011/000074Erteilt von ATGültig bis 2012-06-30

Schuh - den Knöchel bedeckend, - mit Klettverschluß und geschlossenem Blatt versehen, - mit einem Obermaterial aus aufgenähten Lederteilen (den größten Teil der Oberfläche bildend) und Verstärkungsteilen aus Kunststoff und Spinnstoff (eine höhere Festigkeit verleihend), - mit einer mehrlagigen, profilierten Laufsohle aus Kautschuk, nicht gespritzt und Werkstoffe aus Polymeren niederer Dichte enthaltend, - Länge der Innensohle weniger als 24 cm, - CIF – Preis 7,5 Euro oder mehr, - für Sportzwecke (kein Sportschuh).

DE6549/11-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-30

Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: "Kinder-Basketball-Schuh; Art. 229/7 Größe 33", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist an der Hinterkappe ein Stück aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar (lt. Antrag) von mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, geformter, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den UPos. 6403 1200 bis 6403 9105 genannt, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm, nach Spezialtechniken hergestellt"

GB118979031Erteilt von GBGültig bis 2012-06-30

A CHILDS LACE UP SKATEBOARDING SHOE. WITH LEATHER UPPERS AND RUBBER OUTER SOLES. COVERING THE ANKLE BUT NO PART OF THE CALF. WITH TECHNICAL FEATURE IN THE FORM OF A SHOCK ABSORBING CUSHIONING PAD DESIGNED TO ABSORB IMPACT. TREAD PATTERN DESIGNED FOR IMPROVED SKATEBOARD GRIP. INSOLE LENGTH LESS THAN 24CMS. CIF PRICE ABOVE 7.5 EURO. WITH LOGO ON UPPERS, HEEL, TONGUE AND OUTER SOLE. SHOES SOLD IN PACKAGING MENTIONING COMPANYS COMMITMENT TO SKATEBOARDING.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.91.11.10?

Die Zolltarifnummer 6403.91.11.10 umfasst Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.91.11.10?

Der Drittlandszollsatz für 6403.91.11.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.91.11.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.91.11.10?

6403.91.11.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.91.11.10 im Zolltarif eingeordnet?

6403.91.11.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640391 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend > 64039111 andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.91.11.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.91.11.10 erfasst, zum Beispiel GB118145487. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.91.11.10?

TARIC-Code 6403.91.11.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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