Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6404.19.10: Pantoffeln und andere Hausschuhe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6404.19.10 steht für Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6404.19.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6404.19.10
Drittlandszoll
16,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  3. 6404.19Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
  4. 6404.19.10Pantoffeln und andere Hausschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.19.10

HS-Code6404.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6404.19.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2025-001191Erteilt von PLGültig bis 2028-09-30

Pantofle domowe z cholewką z dzianiny pluszowej, zakrywającą palce oraz podeszwą zewnętrzną z gumy termoplastycznej laminowanej na materiale włókienniczym. Gumowa powierzchnia podeszwy posiada widoczne wytłoczenia w kształcie rombów i kropek. Cholewka wykonana z dzianiny z włókien chemicznych podklejonej od spodu włókniną z włókien chemicznych. Cholewka zakrywa przód i palce stopy, bez części obejmującej piętę. Połączenie cholewki z podeszwą wzmocnione taśmą tekstylną z włókien chemicznych. Wyściółka i podeszwa wewnętrzna wykonane są z dzianin z włókien chemicznych. Pod warstwą wyściółki w podeszwie znajduje się warstwa pianki polimerowej. Największą powierzchnię podeszwy zewnętrznej stykającą się z podłożem stanowi guma. Produkt występuje w różnych wersjach kolorystycznych i różnych rozmiarach. Opakowany jest w worek foliowy, zbiorczo w karton.

DEBTI6180/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Hausschuhe, sog. Einwegschuhe in Slipperform, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Vliesstoff), - an der Einschlupföffnung und am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoff (Vliesstoff) verstärkt, - im Bereich der Ferse mit einem elastischen Band ausgestattet. "Schuhe (Hausschuhe) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

ESBTIESBTI2024SOL1104Erteilt von ESGültig bis 2027-12-16

Según declaración del interesado se trata de un calzado con parte superior (corte) de materia textil y suela (piso) de plástico (TPE). Cubre el tobillo y dispone de talla comprendidas entre el número 19 y el número 24. Presenta plantilla exterior extraíble. Se utiliza como pantufla o zapatilla de estar por casa. Composición: Textil y plástico.

DEBTI32834/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Hausschuhe, Größe 45-46, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, somit keine Ware der Position 6405, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Samtgewirke), - mit einem aufgestickten Emblem verziert. "Schuhe (Hausschuhe), Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

CZBTI45/097179/2024-580000-04/03Erteilt von CZGültig bis 2027-06-10

Dle poskytnutých údajů se jedná o obuv se zevní podešví z kaučuku nebo plastů a se svrškem z textilních materiálů – domácí obuv v podobě pantoflí. Složení: textilní materiál (plyš) + TPR (kaučuk). Velikost: UK 5-8 (USA 7-10), (EU 38-42). Produkt je součástí sady kosmetických výrobků určených především pro ženy, předkládané ve společném balení pro drobný prodej. Sada obsahuje sprchový gel, tělové mléko a výše zmiňovanou domácí obuv v podobě pantoflí. Tato ZISZ se vztahuje pouze na domácí obuv. Ostatní položky jsou předmětem samostatné klasifikace.

DEBTI35727/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-25

Pantoffel, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen, - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Vliesstoff aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEBTI46011/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Hausschuhe, Größe 44, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend; somit keine Ware der Position 6405) und Spinnstoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Gewirke), - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewirkten Band aus Spinnstoff verstärkt, - mit Plüschgewirke gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEBTI46013/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Hausschuhe, Größe 45, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend; somit keine Ware der Position 6405) und Spinnstoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Gewirke), - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewirkten Band aus Spinnstoff verstärkt, - mit Plüschgewirke gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.19.10?

Die Zolltarifnummer 6404.19.10 umfasst Pantoffeln und andere Hausschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.19.10?

Der Drittlandszollsatz für 6404.19.10 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6404.19.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.19.10?

6404.19.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6404.19.10 im Zolltarif eingeordnet?

6404.19.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen > 640419 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.19.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.19.10 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2025-001191. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.19.10?

KN-Code 6404.19.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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