Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6405.20.99: Andere Schuhe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6405.20.99 steht für Andere Schuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6405.20.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6405.20.99
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.20mit Oberteil aus Spinnstoffen
  4. 6405.20.99Andere Schuhe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20.99

HS-Code6405.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.20.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34873/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Ballerina, sog. Pantoffeln, Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoff, - an der Einschlupföffnung mit einer Randeinfassung aus einem gewebten, bedruckten Band aus Spinnstoff verstärkt, - über dem Spann mit zwei elastischen Bändern, - im Bereich der Zehen mit einem aufgenähten, runden Etikett aus Kunststoff sowie seitlich mit einer Stickerei (der Name Elsa mit zwei Eiskristallen) verziert, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung nicht als Schuhe, die ausschließlich im häuslichen Wohnbereich getragen werden (damit keine Ware der Unterposi- tion 6405 2091). "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"

DEBTI29184/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Stiefel, sog. Filzstiefel, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, in einem Stück gefertigt, - laut Antrag werden sie bei Frost und bei trockenem, kaltem Wetter auch im Freien getragen. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6405 1000 bis 6405 2091 genannte"

DEBTI22846/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Sandalen, sog. Hotelslipper Leaf Comfort, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen (aus laut Antrag Palmblatt), - mit zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen (Gewebe), damit keine Ware der Unterposition 6405 90, - an der Einschlupföffnung und im Bereich der Zehen mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"

DEBTI22856/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Sandalen, sog. Hotelslipper Leaf Deluxe, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen (aus laut Antrag Palmblatt), - mit zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, damit keine Ware der Unterposition 6405 90, - an der Einschlupföffnung, im Bereich der Zehen und am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"

DEBTI14795/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-07-09

Innenschuhe, sog. Innenschuhe für Inlineskates, Foto siehe Anlage, - in der Art eines Stiefels gearbeitet, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend, teilweise rutschhemmend mit Kunststoffpunkten versehen) und Kunststoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit einem Schnürsenkelverschluss, - hinten, am oberen Rand des Schafts mit einer Anziehhilfe versehen, - zur Verwendung als Innenschuh in Inlineskaterschuhen, - erfüllen die Bedingungen zur Einreihung als Schuhe; damit keine Ware der Position 9506. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6405 1000 bis 6405 2091 genannte"

DEBTI30537/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-16

Schutzüberschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage - mit durch Nähen an das Oberteil angebrachten Laufsohlen aus Spinnstoff, somit u. a. keine Ware der Position 6217, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - an der Einschlupföffnung mit einem elastischen Band verengt, - dienen laut Antrag als Schutzüberschuhe für den Umgang u. a. mit Arzneimitteln. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"

DE5010/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-18

Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Slipper aus Palmblatt", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen (lt. Antrag aus Palmblatt), - mit zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Randeinfassungen aus Spinnstoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung nicht als Schuhe ausschließlich für den häuslichen Wohnbereich (somit keine Hausschuhe) "Schuhe mit Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als Hausschuhe"

DE8273/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-18

Zehenstegsandalen (lt. Antrag: "Slipper aus Palmblatt", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen (lt. Antrag aus Palmblatt), - mit zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung nicht als Schuhe ausschließlich für den häuslichen Wohnbereich (somit keine Hausschuhe) "Schuhe mit Laufsohlen aus pflanzlichen Stoffen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als Hausschuhe"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20.99?

Die Zolltarifnummer 6405.20.99 umfasst Andere Schuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20.99?

Der Drittlandszollsatz für 6405.20.99 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6405.20.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20.99?

6405.20.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6405.20.99 im Zolltarif eingeordnet?

6405.20.99 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI34873/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20.99?

KN-Code 6405.20.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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