Zolltarifnummer 6405.20.91.00: Pantoffeln und andere Hausschuhe
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6405.20.91.00 steht für Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6405.20.91.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6405.20.91.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6405Andere Schuhe
- 6405.20mit Oberteil aus Spinnstoffen
- 6405.20.91Pantoffeln und andere Hausschuhe
- 6405.20.91.00Pantoffeln und andere Hausschuhe
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Chaussures d’intérieur de type pantoufles pour hommes, couvrant le talon mais ne couvrant pas la cheville, dont la matière constitutive du dessus est en matière textile (Polyester). La semelle extérieure, constituée de caoutchouc thermoplastique, comprend des motifs en reliefs. Celle-ci est recouverte d’une couche de matière textile, permettant de renforcer la solidité de la semelle face aux frottements avec le sol et la solidité de la couture avec le dessus du produit.
Chaussures d’intérieur de type pantoufles pour femmes, couvrant la cheville, dont la matière constitutive du dessus est en matière textile (Polyester). La semelle extérieure, constituée de caoutchouc thermoplastique, comprend des motifs en reliefs. Celle-ci est recouverte d’une couche de matière textile, permettant de renforcer la solidité de la semelle face aux frottements avec le sol et la solidité de la couture avec le dessus du produit.
Chaussures d’intérieur de type pantoufles pour hommes, ne couvrant ni le talon, ni la cheville, dont la matière constitutive du dessus est en matière textile (Polyester). La semelle extérieure, constituée de caoutchouc thermoplastique, comprend des motifs en reliefs. Celle-ci est recouverte d’une couche de matière textile, permettant de renforcer la solidité de la semelle face aux frottements avec le sol et la solidité de la couture avec le dessus du produit.
Hausschuhe, Größe 36/37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmenden Kunststoffpunkten, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke; einen stilisierten Otter darstellend), - mit angenähten "Ohren", "Armen" und "Füßen sowie mit einem aufgestickten "Gesicht", - gefüttert, - erfüllen nicht die Bedingungen zur Einreihung als Pantoffeln. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"
Hausschuhe, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kautschuk/Kunststoff, - auf der Innensohle mit einem aufgenähten Etikett mit Firmenlogo versehen, - durchgehend gefüttert, - Modell 1: -- Größe 37, -- mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (aus Plüschgewirken), -- im Vorderfußbereich mit einer stilisierten Lebkuchenfigur verziert, - Modell 2: -- Größe 42, -- mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (buntgewebte Gewebe), -- im Vorderfußbereich mit einem stilisierten Hirschkopf verziert, "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"
Hausschuhe, Größe 36/37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke), - auf dem Spann mit dem Motiv einer Titelfigur eines Kinderbuches verziert, - auf der Innensohle mit einem aufgenähten Etikett mit Logos versehen sowie mit Punkten bedruckt, - gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"
Hausschuhe, Größe 36/37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke), - auf dem Spann mit einem Disney-Motiv verziert, - auf der Innensohle mit einem aufgenähten Etikett mit Logos versehen sowie mit Stern- und Rautenmotiven bedruckt, - gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"
Hausschuhe, Größe 30/31, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke), - auf dem Spann mit einem Disney-Motiv verziert, - auf der Innensohle mit einem aufgenähten Etikett mit Logos versehen sowie mit Sternmotiven bedruckt, - gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …
Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20.91.00?
Die Zolltarifnummer 6405.20.91.00 umfasst Pantoffeln und andere Hausschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 6405.20.91.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6405.20.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20.91.00?
6405.20.91.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6405.20.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
6405.20.91.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen > 64052091 Pantoffeln und andere Hausschuhe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20.91.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-05064. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20.91.00?
TARIC-Code 6405.20.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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