Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0: Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus anderen Stoffen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0 steht für Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus anderen Stoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6405.20.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6405.20.99.00.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6405Andere Schuhe
- 6405.20mit Oberteil aus Spinnstoffen
- 6405.20.99andere
- 6405.20.99.00.0Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus anderen Stoffen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Slipper, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (laut Antrag Filz), - im Bereich der Ferse mit einer Randeinfassung verstärkt, - an der Einstiegsöffnung mit einer Anziehhilfe, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 6405 2091. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Gummistiefelsocke, Art. 8501480, Größe 25/26, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus Spinnstoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoff (beidseitig gerautes Gewirke), - an der Einschlupföffnung mit einem angenähten Bündchen, - mit einem angenähten Firmenlogo verziert, - soll laut Antrag in Gummistiefel getragen werden, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6405 2091. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Kinderschuhe, sog. Kinderslipper (blau), Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff, - mit Randeinfassungen aus gewebten Bändern aus Spinnstoff verstärkt, - mit Klettverschluss, - vollständig mit Motiven (u. a. stilisierte Hunde und Pfotenabdrucke) bedruckt. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"
Kinder Freizeitschuhe, Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff, - mit Randeinfassungen aus Spinnstoff verstärkt, - mit Klettverschluss. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinn- stoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"
Schuhe, sog. Füßlinge, Foto siehe Anlage, - mit angenähten Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Spinnstoff, - aufgrund der Laufsohle keine Ware der Position 6115. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6405 2091 genannte"
Überschuh (lt. Antrag: "Valife Nachtüberzug für Gehorthesen und Gips", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohle aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoffnoppen (Antirutschsohle), - mit einem stiefelschaftartigen Oberteil aus dünnen Spinnstoffen, - an der Einschlupföffnung mit einem Tunnelzug ausgestattet, - lt. Antrag zur Verwendung als Überzug für Gehorthesen zum Schutz des Bettes und der Bettwäsche; aufgrund der Antirutschsohle aber auch außerhalb des Bettes für ein Gehen in der Wohnung geeignet, - eine Einreihung in die Position 9021 kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis keine spezifischen Beschaffenheitsmerkmale aufweist, die erkennen lassen, dass es hauptsächlich für eine Orthese der Position 9021 bestimmt ist; auch eine Verwendung über Gipsverbänden ist gleichermaßen möglich "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als Hausschuhe"
Babyschuhe (lt. Antrag "Baby Schuhe, Art. 445648, Variante 901: blaues Oberteil", Größe M, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoffpunkten, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - seitlich mit einem Stück aus Spinnstoff verstärkt, - mit Schnürsenkelverschluss. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6405 1000 bis 6405 2091 genannte"
Babyschuhe (lt. Antrag "Baby Schuhe, Art. 445648, Variante 902: rosafarbenes Oberteil", Größe M, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoffpunkten, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - hinten mit einem Stück aus Spinnstoff verstärkt, - seitlich mit Zierbesatz, - mit Klettverschluss. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6405 1000 bis 6405 2091 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …
Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0?
Die Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0 umfasst Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus anderen Stoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20.99.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6405.20.99.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6405.20.99.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0?
6405.20.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6405.20.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6405.20.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen > 64052099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20.99.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10420/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20.99.00.0?
Warennummer 6405.20.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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