Zolltarifnummer 6405.90.10.00: Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6405.90.10.00 steht für Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6405.90.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6405.90.10.00
- Drittlandszoll
- 17 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6405Andere Schuhe
- 6405.90andere
- 6405.90.10mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder
- 6405.90.10.00Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.90.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ballerina, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kunststoff"
Sandalen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen, - auf der Innensohle und auf den Schnallen mit Firmenlogos. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kunststoff"
Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - in Art eines Bootsschuhs gearbeitet, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - an der Einstiegsöffnung mit einem durch Ösen geführten Riemen aus Kunststoff verziert, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Ösen aus unedlem Metall. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kunststoff"
Ballerina, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kunststoff"
Sandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - über dem Spann mit Schnallenverschlüssen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kunststoff"
Sandalen mit Zehenschlaufe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - über dem Spann mit Schnallenverschlüssen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kunststoff"
Sandalen, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit einem zehenfreien Oberteil aus Riemen aus laut Untersuchungsergebnis künstlichem Pelzwerk (nachgeahmtes Pelzfell), - seitlich mit zwei Schnallenverschlüssen, - auf der Innensohle mit einem Firmenlogo. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus künstlichem Pelzwerk und Laufsohlen aus Kunststoff"
Sandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit einem zehenfreien Oberteil aus laut Untersuchungsergebnis bedrucktem Pelzfell (ein Leopardenfell nachahmend), - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen, - auf der Innensohle mit einem Firmenlogo. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kunststoff"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …
Zu Unterposition 6405 90: 1. Leichte Pantoffeln, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an den Rändern zusammengenähten Zuschnitten von gefälteltem (gekrepptem) Kraftpapier bestehen. Diese Pantoffeln werden in Hotels, Krankenhäusern usw. getragen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.90.10.00?
Die Zolltarifnummer 6405.90.10.00 umfasst Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.90.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 6405.90.10.00 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6405.90.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.90.10.00?
6405.90.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6405.90.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
6405.90.10.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640590 andere > 64059010 mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.90.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.90.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI25045/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.90.10.00?
TARIC-Code 6405.90.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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