Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6701.00.00.00: Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6701.00.00.00 steht für Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6701.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6701.00.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  2. 6701Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
  3. 6701.00.00.00Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6701.00.00.00

HS-Code6701.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6701.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6701.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-02343Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Jouet pour chats de type canne à pêche, composée d'un manche en fibre de verre, et d'un câble supportant des plumes de coqs à son extrémité. Cet article est destiné au divertissement et à l’amusement des félins domestiques. Le produit est conditionné sur un carton.

DEBTI19475/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-09

Katzenspielzeug, in zwei Ausführungen (Muster 1 und Muster 2), Foto siehe Anlage, - Muster 1: - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff mit einer daran befestigten, ca. 23 cm langen Feder aus laut Antrag Stahl (unedles Metall) als Verlängerung, - - - im Inneren des Stabs mit einem Pfeifenreiniger aus metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - - am unteren Ende der Verlängerung mit sechs bunten Perlen aus Kunststoff und zwei kleinen Schellen aus unedlem Metall verziert, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabs befestigten, bis zu ca. 15 cm langen Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 63 cm, - Muster 2: - - aus einem ca. 36 cm langen Stab aus Kunststoff, - - - im Inneren des Stabs mit einem Pfeifenreiniger aus metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - mit einer am oberen Ende des Stabs befestigten Schelle aus unedlem Metall, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabs befestigten, bis zu ca. 22 cm langen Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 58 cm, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI13048/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-18

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 75 cm langen Stab aus klarsichtigem Kunststoff - - - innen mit ca. 20 kleinen, farbigen Kügelchen versehen, - - mit einer ca. 14 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten Schnur aus Spinnstoffen, - - mit zwei austauschbaren Anhängern aus mehreren Federn; zu einem Büschel zusammengefasst und an dem Ende der Schnur zu befestigen, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 175 cm, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI10860/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 91 cm langen Stab aus klarsichtigem Kunststoff, - - am oberen Ende in Form eines gebogenen, klarsichtigen Schrumpfschlauchs, - - mit einer im Stab befestigten, schmalen, ca. 22 cm langen Schnur aus Kunststoff, - - mit mehreren, an einer weiteren Schnur befestigten Federn, Daunen und weißen, gekräuselten Streifen aus Kunststoff (zusammengefasst in einer Kunststoffhülse), - - die beiden Schnüre sind durch Verknoten an den Enden abtrennbar miteinander verbunden, - - mit einem zusätzlichen Anhänger aus Federn und Daunen zum Austauschen ausgestattet, - die Federn und Daunen bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn und Daunen"

DEBTI11007/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-18

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 47 cm langen Stab mit einer ca. 12 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 75 cm, - - in unterschiedlichen Farben, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI10613/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 47 cm langen Stab mit einer ca. 12 cm langen flexiblen Verlängerung; beides aus Kunststoff, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn; mit mehreren in die Federn eingearbeiteten metallisierten Streifen aus Kunststofffolie, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 75 cm, - - in unterschiedlichen Farben, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI10825/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 47 cm langen Stab mit einer ca. 11 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn, - - mit mehreren in die Federn eingearbeiteten, gekräuselten Streifen aus Kunststofffolie, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 74 cm, - - in verschiedenen Farben, - die Federn und die Kräuselbänder sind in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Federn den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

DEBTI10508/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Ware aus Federn, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 48 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 75 cm, - - in unterschiedlichen Farben, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6701

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, die anderweit genauer genannte oder erfasste Waren betreffen (s. insbesondere die nachstehenden Ausnahmen), gehören zu dieser Position: A) Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Daunen und Teile von Federn, die, ohne deshalb zu Waren verarbeitet zu sein, weitergehend bearbeitet sind als lediglich gereinigt, desinfiziert oder haltbar gemacht (s. hierzu die Erläuterungen zu Pos. 0505), diese weitergehende Bearbeitung kann sein: ein Bleichen, Färben, Kräuseln, Wellen usw. B) Waren, selbst wenn sie aus rohen oder lediglich gereinigten Ausgangsstoffen gefertigt sind, aus Vogelbälgen oder anderen Vogelteilen mit ihren Federn oder Daunen, aus Federn, aus Daunen oder aus Teilen von Federn, ausgenommen Waren aus Federkielen oder aus Federspulen. …

Kapitel 67

1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6701.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 6701.00.00.00 umfasst Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6701.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6701.00.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6701.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6701.00.00.00?

6701.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6701.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6701.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6701.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6701.00.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02343. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6701.00.00.00?

TARIC-Code 6701.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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