Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6702.10.00.00: Künstliche Blumen, aus Kunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6702.10.00.00 steht für Künstliche Blumen, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6702.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6702.10.00.00
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  2. 6702Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
  3. 6702.10aus Kunststoff
  4. 6702.10.00.00Künstliche Blumen, aus Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6702.10.00.00

HS-Code6702.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6702.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6702.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0224Erteilt von NLGültig bis 2029-07-22

Een versieringsartikel met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - bestemd als decoratief artikel tijdens het winterseizoen; - draad vervaardigd van onedel metaal; - omwoeld met papier; - 5 belletjes vervaardigd van onedel metaal; - besjes vervaardigd van kunststof (kunstvrucht); - een lengte van 280 cm; - verkrijgbaar in de kleuren rood, goud en rood met groen.

DEBTI13985/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Künstliche Früchte, sog. Streudeko bunte Möhren, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachbildung einer Karotte, - mit einem Fruchtkörper aus laut Antrag Schaumstoff (Kunststoff), - mit eingestecktem und angeklebtem Karottengrün aus laut Antrag Polypropylen (Kunststoff), - durch Zusammenstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einer Länge von ca. 6 cm, - in unterschiedlichen Farben, - zwölf Stück sind in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt. "Künstliche Früchte, aus Kunststoff"

DEBTI13693/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form einer Girlande aus Nachbildungen von Tannenzweigen (künstliches Blattwerk), - - mit "Nadeln" aus Streifen aus dunkelgrünen und an den Spitzen weißen Kunststofffolien, die beidseitig fransenartig eingeschnitten und in zwei ineinander gedrehte Metalldrähte eingearbeitet sind, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einer Länge von ca. 3 Meter, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"

FRBTIFR-BTI-2025-07739Erteilt von FRGültig bis 2029-07-02

Article d’ornementation, consistant en une fleur avec feuille et une tige surmontée d’une tête de mort ornée d’une rose. L’article est en matière plastique et existe en différents coloris. Il est destiné à être utilisé à l’occasion de la fête d’Halloween. DIMENSIONS : 41.5cm x11.5 cm x 5.2cm POIDS: 15 G

FRBTIFR-BTI-2026-01229Erteilt von FRGültig bis 2029-06-11

Plante artificielle en plastique, collée dans un pot en dolomite, se présentant sous la forme de succulentes. Les pots se déclinent en plusieurs modèles (cake, café, croissant).

FRBTIFR-BTI-2026-01230Erteilt von FRGültig bis 2029-06-11

Plante artificielle en plastique, de type succulente, dans un pot en dolomite en forme de brique de lait. Le produit se décline en plusieurs modèles de couleurs différentes.

FRBTIFR-BTI-2026-01231Erteilt von FRGültig bis 2029-06-11

Plante artificielle en matière plastique, fixée dans un pot en dolomite en forme de sushi. Le produit se décline en plusieurs modèles et est destiné à la décoration d'intérieur.

DEBTI7295/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Künstliche Blume, sog. Windmühle, Foto siehe Anlage, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer künstlichen Blume und einem Erdspieß, - - künstliche Blume: - - - aus zwei unterschiedlich großen, stilisierten Blüten aus jeweils sechs Blütenblättern aus glitzernden Kunststofffolien, die auf einen formgebenden Rahmen aus Draht aus unedlem Metall gespannt und an den Rändern mit Gewebestreifen eingefasst sind, - - - - in zwei hintereinander angeordnete, drehbar auf einer horizontalen Achse angebrachte, runde Kunststoffkörper eingesteckt, die die Blütenmitte bilden, - - - an der Vorderseite mit einem aufgesteckten, stilisierten Fruchtknoten aus Kunststofffolie, - - - die Blüten sind auf einen stilisierten Stängel aus Kunststoff aufgesteckt, - - - durch Zusammenstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt, - - - mit einem Durchmesser von ca. 35 cm und einer Höhe von ca. 48 cm, - - Erdspieß: - - - rohrförmiges Erzeugnis aus Kunststoff, - - - mit abnehmbarer Spitze zum Einstecken in den Boden, - - - mit einer Länge von ca. 29 cm, - die künstliche Blume bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - innerhalb der Position 6702 bestimmt der Kunststoff nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der künstlichen Blume. "Künstliche Blume, aus Kunststoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6702

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stängel haften.

Pos. 6702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte, d. h. Waren, die Naturerzeugnisse nachahmen und durch Zusammensetzen verschiedener Elemente (durch Binden, Kleben, Zusammenstecken oder ähnliche Verfahren) hergestellt sind. Zu dieser Position gehören auch Fantasiegegenstände, die nach Art der künstlichen Blumen, des künstlichen Blattwerks und der künstlichen Früchte zusammengesetzt sind und diesen mehr oder weniger ähneln (stilisierte Blumen, stilisiertes Blattwerk und stilisierte Früchte). 2) Elemente und Teile von künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten, z. B. Stempel, Staubgefäße, Fruchtknoten, Blütenblätter, Blütenkelche, Blätter, Stiele. …

Pos. 6702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1155/2010 der Kommission vom 1. Dezember 2010 (ABl. EU Nr. L 324/42) (RV L 1155/10): Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem künstlichen Kirschzweig und einem elektrischen Beleuchtungskörper mit einem elektrischen Transformator. Die Bestandteile sind so miteinander verbunden, dass sie ein praktisch untrennbares Ganzes bilden. Der künstliche Zweig ahmt das Naturerzeugnis (einen blühenden Kirschzweig) nach und ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt (Packpapier zur Nachbildung der Zweige, Draht und Klebeband, um sie aufrecht- und zusammenzuhalten, weißes Textilgewebe zur Nachbildung der Blütenblätter sowie kleine Kunststoffteile als Blütenhalterung). Die Bestandteile sind verbunden, verklebt und zusammengesteckt. …

Pos. 6702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Juli 2014, Az.:RS 4 K 155/13 Aus den Gründen: … Leitsatz Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 00 30 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 00 95 eingereiht werden. Tatbestand: Die streitgegenständliche Ware ist wie folgt beschaffen: Nachbildung eines Nadelbaums, sog. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6702.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 6702.10.00.00 umfasst Künstliche Blumen, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6702.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6702.10.00.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6702.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6702.10.00.00?

6702.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6702.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6702.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten > 670210 aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6702.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6702.10.00.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0224. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6702.10.00.00?

TARIC-Code 6702.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.