Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6810.99.00.00: Waren aus Zement, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6810.99.00.00 steht für Waren aus Zement, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6810.99.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6810.99.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6810Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
  3. 6810.99andere
  4. 6810.99.00.00Waren aus Zement, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6810.99.00.00

HS-Code6810.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6810.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6810.99.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-02407Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Article de décoration composite, majoritairement en ciment magnésien, représentant un gnome aux couleurs automnales maintenant une lanterne. La lanterne est de type LED avec capteur solaire, elle apporte ici une simple touche décorative.

DEBTI24382/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Angaben: Zahnputzbecher, Zement, terracotta; Größe: ca. Ø 7 , 5 x 12 , 5 cm; Materialart: Zement; Gewicht: 0 , 495 kg; Farbe: rostrot; Einzelverpackung. Befund: Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt.

DEBTI26449/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Angaben: Ballongewicht Puschel; Verwendung: Gewicht für Heliumballons, um die Luftballons sicher an Ort und Stelle zu halten; Material: Beton mit Folienummantelung; Größe: H: 11 cm, Ø: 5 , 5 cm; Gewicht: 170 g. Warenbeschaffenheit: Grauer Kegelstumpf mit Gesteinskörnung durchsetzt (Abmessungen (Durchmesser x H): ca. 5 x 5 cm), aus einem harten, betonartigem Material, umhüllt mit bunter Folie. Befund: Ware aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Beton den Charakter der zusammengesetzten Ware.

FRBTIFR-BTI-2025-07490Erteilt von FRGültig bis 2029-07-20

Ouvrage en ciment (ciment magnésien) se présentant sous la forme d’une statuette décorative. Cette statuette représente un teckel portant une bouée sur son dos et des lunettes de soleil sur sa tête. Cet article est destiné à la décoration extérieure. L’article n'est pas chauffé au dessus de 800°C. Dimensions : 45 x 21 x 27 cm.

DEBTI30098/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Angaben: Set mit Luftausströmer und Silikonschlauch (5 m); als Ersatzteil für die Aquarium- und Teichtechnik. Warenbeschaffenheit: Röhrenförmiger, graublauer, kunststeinartiger Luftausströmer (L x B x H: ca. 150 x 65 x 65 mm) mit quadratischen, schwarzen Enden aus Kunststoff, einseitig mit Metall-Schlauchtülle versehen und ein Kunststoffschlauch (L: 5 m, Durchmesser: 10 mm); in einem Originalkarton verpackt. Befund: Ware aus Kunststein. Warenzusammenstellung, bei der im Sinne der AV 3 b) der Sprudelstein (Luftausströmer) im Hinblick auf den Wert und im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.

FRBTIFR-BTI-2025-07031Erteilt von FRGültig bis 2029-03-16

Ouvrage composite contenant 95% de béton et 5% de matière plastique, d'un poids unitaire de 25kg, se présentant sous la forme d'un contre-poids pour garde corps métallique destiné à la protection des toitures.

FRBTIFR-BTI-2025-06430Erteilt von FRGültig bis 2029-03-16

Article de décoration composite, majoritairement en ciment, comprenant un support ciment arrondi, agrémenté d'un vase en verre accueillant des fleurs artificielles en bois. Dimension : Hauteur 32 cm - Largeur 5 cm

DEBTI51221/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Angaben: Flaschenkühler aus Beton mit Prägung; in einem Originalkarton verpackt. Warenbeschaffenheit: Grauer Flaschenkühler (Abmessungen ca. 22 x 13 , 5 cm) mit eingeprägtem Spruch "Der beste Wein ist der, den man mit Freunden trinkt", aus einem grauen Material mit glitzernden Einschlüssen und 4 Möbelschonern auf der Unterseite; in einem Originalkarton verpackt. Befund: Ware aus Zement, Beton oder Kunststein.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6810

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 2004 (ABl. EG Nr. L 173/9) (RV L 729/2004): 1. Eiförmige Endstücke, bestehend aus einer Mischung von 75 % gemahlenem Naturstein und 25 % Polyester, mit einem Metallring an einem Ende, der das Einsetzen einer Gardinenstange ermöglicht. Zu Dekorationszwecken sind in 18 % der Oberfläche runde Stücke aus Büffelknochen eingelegt. Unterposition 6810 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6810 und 6810 9900. Das Erzeugnis besteht aus verschiedenen Materialien, von denen der gemahlene Naturstein den überwiegenden Anteil ausmacht. Das Erzeugnis ist von der Position 9601 ausgenommen, da das dekorative Material Büffelknochen der Ware nicht den wesentlichen Charakter verleiht. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6810.99.00.00?

Die Zolltarifnummer 6810.99.00.00 umfasst Waren aus Zement, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6810.99.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6810.99.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6810.99.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681099. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6810.99.00.00?

6810.99.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6810.99.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6810.99.00.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6810 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt > 681099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6810.99.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6810.99.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02407. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6810.99.00.00?

TARIC-Code 6810.99.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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